Betreff
Bestellung von Schriftführern für die Sitzungen des Kreisausschusses
Vorlage
SV-8-0657
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu weiteren Schriftführern des Kreisausschusses werden bestellt:

 

 

                        KOVR Alois Bosman

                        KOI’in Sabrina Husmann

Begründung:

 

I.   Problem

Gemäß § 52 Abs. 3 i.V.m. § 37 KrO NRW ist über die im Kreisausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Landrat und einem vom Kreisausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Entsprechend der bisherigen Praxis und für Vertretungsfälle sollten drei Personen zu Schriftführern bestellt werden. Die Bestellungen erfolgen zweckmäßigerweise für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages und entspricht der Bestellung der Schriftführer für den Kreistag.

Die vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2009 bestellten Schriftführer KVD Norbert Eyinck und KOAR Ulrich Vöcking sind zwischenzeitlich pensioniert worden und stehen seither für die Schriftführung nicht mehr zur Verfügung.

 

II.  Lösung

Der bisherigen Praxis folgend wird vorgeschlagen, für die nicht mehr zur Verfügung stehenden Schriftführer zwei Schriftführer zu bestellen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 52 i.V.m. § 37 KrO NRW ist der Kreisausschuss zuständig.