Beschlussvorschlag:
Zu weiteren Schriftführern des Kreisausschusses werden bestellt:
KOVR Alois Bosman
KOI’in Sabrina Husmann
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 52 Abs. 3 i.V.m. § 37 KrO NRW ist über die im Kreisausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Landrat und einem vom Kreisausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Entsprechend der bisherigen Praxis und für Vertretungsfälle sollten drei Personen zu Schriftführern bestellt werden. Die Bestellungen erfolgen zweckmäßigerweise für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages und entspricht der Bestellung der Schriftführer für den Kreistag.
Die vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2009 bestellten Schriftführer KVD Norbert Eyinck und KOAR Ulrich Vöcking sind zwischenzeitlich pensioniert worden und stehen seither für die Schriftführung nicht mehr zur Verfügung.
II. Lösung
Der bisherigen Praxis folgend wird vorgeschlagen, für die nicht mehr zur Verfügung stehenden Schriftführer zwei Schriftführer zu bestellen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 52 i.V.m. § 37 KrO NRW ist der Kreisausschuss zuständig.