Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlungsermächtigung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
SV-8-0671
Art
Sitzungsvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Optimierungsmaßnahmen im Bereich des Blockheizkraftwerkes wird ein überplanmäßiger Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 235.000 € bereitgestellt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit der Sitzungsvorlage SV-8-0541 wurde die zukünftige Biogasaufbereitung/ -behandlung ausführlich dargestellt und beschlossen.

 

Neben der Beschlussfassung zur Biogasaufbereitung wurde dargestellt, dass im Überbrückungsjahr 2013 eine Verstromung des Gases im vorhandenen Blockheizkraftwerk erfolgen soll, da der Netzanschluss an das Gasnetz der Thyssengas nicht bis Anfang 2013 realisierbar ist.

 

Die beschlossenen Nutzungen sind zwischenzeitlich mit der Bezirksregierung Münster im Rahmen der erforderlichen Genehmigungsverfahren erörtert worden, so dass nun die technischen Rahmenbedingungen konkreter vorliegen.

 

Die Neuanschaffung eines Motors für die Deponiegasnutzung ist erforderlich, da die vorhandenen Motoren auf Grund der stark reduzierten Deponiegasmenge und des zwischenzeitlich reduzierten Methangehaltes nur noch einen Auslastungsgrad von 25% haben. Insoweit ist es sinnvoll, die vorhandenen Motoren für die Rohbiogasverbrennung zu nutzen und bei späterer Aufbereitung als Verstromungsalternative (z.B. bei Wartungsarbeiten, Übermengen) vorzuhalten. Der Bereich Deponiegasverwertung ist auf die derzeitigen Gasqualitäten und –mengen neu auszurichten.

 

Die für die Baumaßnahmen (Neuanschaffung eines Motors mit entsprechenden Umrüstungen im BHKW) erforderlichen Mittel konnten im Rahmen der Ansatzplanungen bisher nicht vollumfänglich berücksichtigt werden, da Umfang und Umsetzungszeiträume erst in den letzten Monaten genauer fixiert und beziffert werden konnten.

II.  Lösung

 

Um den Anforderungen an eine optimale Ausnutzung des Deponiegases gerecht zu werden, ist im Rahmen der laufenden Umrüstungsarbeiten ein neuer Deponiegasmotor anzuschaffen.

 

Die Baumaßnahmen werden durch die WBC durchgeführt, die das BHKW und die sonstigen Anlagen zur Deponiegasverwertung betreibt.

 

Hinsichtlich der Nutzung von Anlagenkomponenten im BHKW , der Fackel und des Leitungssystems werden Nutzungsverträge mit der GFC abgeschlossen.

III. Alternativen

keine

Die Deponiegasverstromung ergibt sich aus den Anforderungen der Planfeststellung zum Betrieb und zur Nachsorge der Deponie Höven.

Bei Verzicht auf die dargestellten Anpassungsmaßnahmen entgehen der GFC entsprechende Einnahmen aus der Rohbiogasverwertung. Außerdem könnten vertragliche Verpflichtungen zur Rohbiogasabnahme nicht erfüllt werden.

IV.        Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Nach ersten Kostenschätzungen ist von einem Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 235.000 € auszugehen. Zur Durchführung der Maßnahmen erhält die WBC daher einen überplanmäßig bereitgestellten Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 235.000 €. Die Finanzierung erfolgt ergebnisneutral durch eine anteilige Auflösung der Rückstellung für Rekultivierungsmaßnahmen. Gleichzeitig verringert sich der Bestand der Rekultivierungsrücklage (teilweise im Bestand der liquiden Mittel) entsprechend.

 

Das Erfordernis einer Nachtragssatzung gem. § 81 Abs. 2 Satz 2 ergibt sich nicht.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW sowie § 26 Abs.1 KrO NRW ist der Kreistag zuständig.