Beschlussvorschlag:
Zu Schriftführern des Kreistages werden bestellt:
KVD Norbert Eyinck
KOAR Ulrich Vöcking
KA Wolfgang Heuermann
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 37 KrO NRW ist über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Landrat und einem vom Kreistag zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.
II. Lösung
Entsprechend der bisherigen Praxis und für Vertretungsfälle sollten drei Personen zu Schriftführern bestellt werden.
Die Bestellungen erfolgen zweckmäßigerweise für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 37 KrO NRW ist der Kreistag zuständig.