Betreff
Bericht zur Haushaltsausführung 2012- Finanzbericht zum Stichtag 30.04.2012
Vorlage
SV-8-0684
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bericht über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stand 31.08.2011 wird zur Kenntnis genommen

 

Begründung:

 

I.      Problem

 

Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stand 31.08.2011 zu berichten.

 

 

II.    Lösung

 

Die Berichtserstattung für die Kreistagsabgeordneten erfolgt wie in den letzten Finanzberichten auf Produktgruppenebene.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich aufgrund der Haushaltsentwicklung für die Gesamtergebnisrechnung ein voraussichtliches Jahresergebnis 2011 i.H.v. 5.812.829 € abzeichnet. In der Finanzrechnung ergibt sich zum jetzigen Stand ein Ergebnis von - 1.676.072 € für das Haushaltsjahr 2011.

 

Dies bedeutet eine Verbesserung in der Ergebnisrechnung um 7.855.950 € und in der Finanzrechnung um 4.671.541 € im Vergleich zur Ansatzplanung für das Haushaltsjahr 2011.

 

Die Verbesserung ist im Wesentlichen in zwei Ursachen begründet.

 

Im Produktbereich 51 - Jugendamt wird zum jetzigen Zeitpunkt mit Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen in Höhe von rund 3,4 Mio. € gerechnet, die sich hauptsächlich durch eine Reduzierung der Fallzahlen ergeben.

 

Die Verbesserung im Produktbereich 51 - Jugendamt führt bei der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt zu einem Überhang. Die sich voraussichtlich ergebende Verbesserung wirkt sich abschlussverbessernd auf das Jahresergebnis 2011 aus.

 

Des Weiteren ergibt sich für die Pensionsrückstellungen nicht wie im Finanzbericht zum 30.04.2011 dargestellt eine erhebliche Erhöhung des Zuführungsbetrages, sondern im Gegenteil eine Reduzierung. Der zunächst für das Haushaltsjahr 2010 vorgesehene Methodenwechsel  bei der Berechnung der zukünftigen Belastungen aus Beihilfen und Pensionsverpflichtungen wurde in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und der Rechnungsprüfung in das Haushaltsjahr 2011 verschoben.

 

Details zur Entwicklung der einzelnen Budgets sind dem beigefügten Finanzbericht zu entnehmen.

 

 

III.  Alternativen

 

keine

 


IV.Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Produkthaushaltes prognostiziert werden.

 

Aufgrund der allgemeinen Finanzlage und des nach der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2011 erwarteten Fehlbetrages hat der Kämmerer mit einer Hausverfügung vom 17.05.2011 zunächst nur 80 v. H. der konsumtiven Haushaltsermächtigungen des Haushaltsplanes 2011 zur Bewirtschaftung freigegeben. Ausgenommen sind sämtliche Aufwandsermächtigungen, die auf Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen uneingeschränkt zu leisten sind. Diese Bewirtschaftungsbestimmung stellt keine haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne von § 24 GemHVO NRW dar.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016). Die Zuständigkeit des Kreisausschusses / Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. g) KrO NRW.