Betreff
Neufassung des Taxentarifes für den Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-0695
Aktenzeichen
36.03.01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Coesfeld wird beschlossen.

 

Begründung:

 

 

I. Problem

 

 

Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. in Dortmund beantragt mit Schreiben vom 15.06.2012, den seit dem 01.02.2008 geltenden Taxentarif zu ändern und führt hierzu aus:

 

 

„Im September 2007 beantragten wir letztmalig eine Anhebung des Taxentarifes für den Kreis Coesfeld. Die Erhöhung trat zum 01.02.2008 in Kraft.

 

Seit der damaligen Antragstellung sind inzwischen über viereinhalb Jahre vergangen. Die eingetretenen Kostensteigerungen machen eine Anpassung des Taxentarifes unumgänglich.

 

Namens der Unternehmerschaft bitten wir Sie im Einzelnen um folgende Änderungen:

 

  1. Erhöhung des Grundpreises für die Inanspruchnahme eines Taxis von € 2,50 auf € 2,70 an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie von € 2,90 auf € 3,10 an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.

 

  1. Erhöhung der Kilometergebühr für die Inanspruchnahme eines Taxis von € 1,50 auf € 1,70 an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie von € 1,60 auf € 1,80 an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen (Tarifstufe 1).

 

  1. Erhöhung der Kilometergebühr für Anfahrten für die Inanspruchnahme eines Taxis oder Großraumtaxis von € 0,80 auf € 0,90 an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie von € 0,90 auf € 1,00 an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen (Tarifstufen 2 und 4).

 

  1. Erhöhung des Grundpreises für die Inanspruchnahme eines Großraumtaxis von € 3,50 auf € 3,70 an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie von € 3,90 auf € 4,10 an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.

 

  1. Erhöhung der Kilometergebühr für die Inanspruchnahme eines Großraumtaxis von € 1,80 auf € 2,00 an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr sowie von € 1,90 auf  € 2,10 an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen (Tarifstufe 3).“

 

 

Begründet wird der Antrag vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. wie folgt:

 

„Seit der letzten Antragstellung im September 2007 haben sich in den für das Taxengewerbe dominierenden Kostenbereichen zum Teil erhebliche Steigerungen ergeben. Die wichtigsten führen wir im Folgenden kurz auf. Die Zahlen wurden uns vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Das Basisjahr ist das Jahr 2005, welches auf 100 gesetzt wurde.

 

1.    Kraftfahrerpreisindex allgemein:

      

Insgesamt ist der Kraftfahrerpreisindex von 107,5 auf 119,7 gestiegen. Die Steigerungsrate liegt somit bei 11,3 %.

 

2.    Kosten für Ersatzteile, Zubehör und Pflegemittel:

      

       Der Index für diesen Kostenbereich ist von 102,8 auf 117,9 gestiegen. Dies entspricht

       einer Erhöhung von 14,7 %.

 

3.    Kosten für Reparaturen, Inspektionen und Wagenwäsche:

 

       Für diesen Bereich ist der Index von 106,0 auf 113,2 gestiegen, was einer Erhöhung von 6,8 % entspricht.

 

4.    Kraftstoffkosten:

 

       Der Index für den Dieselkraftstoff lag bei unserer letzten Antragstellung bei 111,6.

       Dieser Index liegt derzeit bei 144,4. Dies entspricht einer Steigerung von 29,4 %.

 

5.    Verbraucherpreisindex:

 

       Der Index ist von 104,2 auf 112,1 Punkte gestiegen. Die Steigerungsrate liegt hier bei

       7,6 %.“

 

 

 

Im Übrigen führt der Verband zur Begründung u.a. weiter aus:

 

„Wir weisen im Rahmen solcher Antragsverfahren immer wieder darauf hin, dass sich alle Verantwortlichen bewusst machen müssen, dass das Taxigewerbe – obwohl es als Ergänzung zum ÖPNV gilt – keine Subventionen erhält. Um weiterhin zu gewährleisten, dass die Unternehmen in die Lage versetzt werden ihren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können, soll diese Tarifanhebung einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass derzeit in vielen Städten und Kreisen unseres Verbandsgebietes Anträge auf Erhöhung der Taxentarife gestellt wurden bzw. gestellt werden.“        

 

 

Nach einer von hier durchgeführten Befragung aller Taxenunternehmen im Kreis Coesfeld wird den beantragten Änderungen des Taxentarifes ohne Ausnahme zugestimmt.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Übersicht veranschaulicht den derzeitigen und den beantragten Taxentarif.

 

 

Im Rahmen des Anhörverfahrens gem. § 51 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz wurde den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld, dem Dezernat 55/56 der Bezirksregierung Münster –Arbeitsschutz Coesfeld-, der Gewerkschaft ver.di Bezirk Münsterland und der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Gelegenheit gegeben, zu der beantragten Tarifänderung Stellung zu nehmen.

 

Die Gemeinden Havixbeck, Nottuln, Rosendahl und Senden sowie die Bezirksregierung Münster haben keine Bedenken gegen die beabsichtigten Tarifänderungen. Stellungnahmen der übrigen  Städte und Gemeinden des Kreises sowie der Gewerkschaft ver.di Bezirk Münsterland liegen nicht vor.

 

 

Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen führt in ihrer Stellungnahme aus:

 

„Der Taxitarif für den Kreis Coesfeld wurde letztmalig zum 01.02.2008 geändert. Die vorgeschlagene Anpassung würde folgende Auswirkungen (nur Grund- und Kilometergebühr) auf die Fahrpreise haben:

 

   Entfernung

    vor der Erhöhung

  nach der Erhöhung

         Erhöhung

 

  Tagtarif

 Nachttarif

  Tagtarif

Nachttarif

 Tagtarif

Nachttarif

        5 km

   10,00

   10,90

   11,20

    12,10

  12,0 %

  11,0 %

      10 km

   17,50

   18,90

   19,70

    21,10

  12,6 %

  11,6 %

      15 km

   25,00

   26,90

   28,20

    30,10

  12,8 %

  11,9 %

                                                                 Durchschnitt gerundet

  12,5 %

  11,5 %

 

 

Die Indexzahlen des Statistischen Bundesamtes führen für den Zeitraum von Februar 2008 bis Mai 2012 zu folgenden Werten:

 

Index

      Februar 2008

        Mai 2012

     Erhöhung

Verbraucherpreisindex

            105,8

           112,6

          6,4 %

Kraftfahrer-Preisindex

            108,9

           119,0

          9,3 %

Preisindex Diesel

            118,4

           138,6

        17,1 %

 

 

Die Index-Veränderung von einem Zeitpunkt zum anderen – berechnet als Veränderung in Prozent – kann als allgemeine Preisveränderungsrate aus Sicht der Verbraucher interpretiert werden.

 

Bei der beantragten Tariferhöhung sollte berücksichtigt werden, dass neben der aktuellen und zukünftigen Verteuerung der Kraftstoffpreise (im Vergleichszeitraum allein 17,1 %) auch die Kosten für Fahrzeuganschaffung, Ersatzteile, Reparatur und Inspektion gestiegen sind. Die erhebliche Verteuerung der Kraftstoffpreise belastet die Ertragssituation der Unternehmen zunehmend. Tendenziell werden diese auch in Zukunft aufwärts gerichtet bleiben. Gerade in dieser Branche ist der Anteil der Kraftstoffkosten an den Gesamtbetriebskosten besonders hoch. Gleichzeitig ist die Auslastung der Fahrzeuge wegen der Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und durch ein verändertes Freizeit- und Mobilitätsverhalten gesunken. Die Bereithaltungskosten des Fahrzeugs verteilen sich damit auf weniger Fahrten.

 

Insbesondere im Hinblick darauf, das die neue Tarifstruktur voraussichtlich für einen längeren Zeitraum festgeschrieben wird und damit auch die künftige Kostendeckung sowie die Ertragslage der Taxiunternehmen sicherstellen soll, werden gegen die beantragte Tariferhöhung von der IHK Nord Westfalen keine Bedenken erhoben.“

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Lösung

 

 

Die Verwaltung schlägt eine Neufassung der Rechtsverordnung (Taxentarif) vor.

 

 

Die Neufassung beinhaltet die Festsetzung der Beförderungsentgelte, wie vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. beantragt. Die einzelnen Entgelte sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

Nach § 51 Abs. 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz gilt grundsätzlich bei der Festsetzung der Beförderungsentgelte im Taxenverkehr, dass diese

-       unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmer sowie

-       unter Berücksichtigung einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind und

-       mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl in Einklang stehen.

 

Danach müssen Entgelte für Taxen so festgesetzt werden, dass sie kostendeckend sind, eine angemessene Gewinnspanne enthalten und in Einklang mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl stehen.

 

 

Die vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. dargelegten Steigerungen in den für das Taxigewerbe dominierenden Kostenbereichen wurden von hier überprüft. Sie entsprechen dem von Information und Technik  Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) herausgegebenen Zahlenmaterial für Nordrhein-Westfalen.

 

 

Zusammengefasst stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Index NRW

Indexstand (Punkte)

auf der Basis 2005 = 100

Veränderung %

 

Sept. 2007

April 2012

Kraftfahrerpreisindex allgemein

107,5

119,7

+ 11,3

Ersatzteile, Zubehör, Pflegemittel

102,8

117,9

+ 14,7

Reparaturen, Inspektion, Wagenwäsche

106,0

113,2

+   6,8

Kraftstoffkosten (Diesel)

111,6

144,4

+ 29,4

Verbraucherpreisindex NRW

104,2

112,1

+   7,6

 

Auf Grund der dargelegten Kostensteigerungen erscheint eine Anhebung des Taxentarifes für den Kreis Coesfeld zum 01.11.2012, wie vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. beantragt, von der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen befürwortet und von hier vorgeschlagen, gerechtfertigt.

 

 

In der Anlage 3 sind zum Vergleich die derzeit gültigen sowie die vom Verband beantragten Taxentarife der Nachbarkreise und des Kreises Coesfeld aufgeführt. Des weiteren ist der jeweilige Vorschlag der Verwaltung dargestellt.

 

Die vom Verband beantragten Anhebungen der Taxentarife wurden von den Kreisen im Münsterland im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit erörtert. Dabei wurde versucht, die Tarife bzw. die notwendigen Anpassungen weitestgehend abzustimmen. Der Verband hat beim Kreis Coesfeld erst nach dieser Abstimmung eine Tariferhöhung beantragt. Daher weicht der Vorschlag der Verwaltung nicht vom Antrag des Verbandes ab.

 

Im Ergebnis wird die vorgeschlagene Erhöhung der Beförderungsentgelte für angemessen erachtet. Sie steht sowohl mit den öffentlichen Verkehrsinteressen als auch mit dem Gemeinwohl in Einklang.

 

 

Das Inkrafttreten der Verordnung ist auf den 01.11.2012 bestimmt worden, da lt. Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen der Zeitraum zwischen der Tarifveröffentlichung und dem Inkrafttreten mindestens 3 Wochen betragen soll. Dieser Zeitraum wird von den Servicestellen der Hersteller der Fahrpreisanzeiger und von den Eichbehörden benötigt, um die Programmerstellung, Programmprüfung und Personalplanung vorzunehmen.

 

 

 

 

III. Alternativen

 

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere der Wahrung der Belange der Taxenunternehmer, vgl. § 51 Abs. 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 PBefG) bestehen keine vertretbaren Alternativen.

 

 

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Durch die Neufassung des Taxentarifes entstehen für den Kreis Coesfeld keine Kosten.

 

 

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages für die Entscheidung ergibt sich aus § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf der Rechtsverordnung

Anlage 2: Übersicht über den derzeitigen und den beantragten Taxentarif

Anlage 3: Gegenüberstellung der Taxentarife der Nachbarkreise/Kreis Coesfeld