Betreff
Förderung der Berufswahlorientierung im Schuljahr 2013/14
Vorlage
SV-8-0696
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport stimmt der in der Begründung unter II. vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

 

Begründung:

 

I. Problem

 

Der Kreistag hat in der Sitzung am 27.06.2012  Folgendes beschlossen (SV -8-0670):

 

  1. Im Schuljahr 2012/2013 wird das Berufswahlorientierungsprojekt „Berufsnavigator“ in Trägerschaft des Kreises Coesfeld durchgeführt.
  2. Allen interessierten Haupt-, Gesamt-, Realschulen und Gymnasien im Kreis Coesfeld wird die Teilnahme am Projekt ermöglicht. Den in Frage kommenden Schulen, die bisher den geva-Test in eigener Trägerschaft favorisiert haben, werden anteilig Kreismittel und – für den Fall einer entsprechenden Zusage     Mittel der Agentur für Arbeit und der Volksbanken zur Verfügung gestellt.
  3. Der Sperrvermerk auf  die  im Haushalt  2012 eingestellten Finanzmittel von 120.000 € (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) wird aufgehoben, sobald die beantragte Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld und die Spendenmittel der Volksbanken im Kreis zugesichert sind. 

 

Zum aktuellen Stand des bisher noch nicht bewilligten Antrages bei der Agentur für Arbeit wird in der Sitzung berichtet.

 

Ziel der bisherigen Beschlüsse zur Durchführung der Berufswahlorientierung in Trägerschaft des Kreises war es, in Vorabgangsklassen an  den allgemeinen Schulen im Kreis Coesfeld flächendeckend ein  Angebot zu realisieren und den Schulen Planungssicherheit zu geben.

 

Im  Kreisausschuss am 20.06.2012 wurde vereinbart, mit Hilfe der vorliegenden Erkenntnisse (Befragungen und Gutachten) die Qualität und Wirksamkeit des bisherigen Projekts im Fachausschuss zu thematisieren.

Bisher liegen aus den durchgeführten Testungen der vergangenen Jahre bis 2011 lediglich Befragungsergebnisse der Schülerinnen und Schüler vor, die unmittelbar nach der Testung durchgeführt wurden.

Es fehlt noch an einer Befragung/ Einschätzung mit etwas Abstand zu den Testungen.

Zudem wurde schon in der Begründung zur Beschlussvorlage darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse im  Ausbildungskonsens NRW vom 18.11.2011 für die Einrichtung eines „neuen Übergangssystems Schule-Beruf“ auch Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Berufswahlorientierung an Schulen haben wird. Wie diese genau aussehen werden und welche Konsequenzen dies für bestehende Aktivitäten haben werden, ist auch weiterhin nicht konkret absehbar. Somit können Überlegungen für die notwendige und mögliche Neuausrichtung der Berufswahlorientierung im Kreis Coesfeld erst bei mehr Klarheit angestellt werden. Diese ist nach derzeitigen Erkenntnissen bis zur Aufstellung des Kreishaushaltes 2013 nicht zu erwarten. Insofern bleibt auch offen, welche Maßgaben zu beachten sind. Auch die Frage, ob und  wie die landesseitigen Finanzierungsmöglichkeiten für die Berufswahlorientierung neu gestaltet werden, ist dann voraussichtlich noch nicht beantwortet.

 

II.  Lösung

 

1.    Im Laufe des ersten Halbjahres 2013 wird dem Ausschuss über die Durchführung des Berufswahlorientierungsprojekts  „Berufsnavigator“ berichtet. Dabei sollen neben den bereits vorliegenden Erkenntnissen insbesondere auch

 

-       die Befragungsergebnisse von Schülerinnen und Schülern für die aktuelle Testung 2012
und

 

-       die Einschätzungen beteiligter Schulen
(für den Herbst 2012 plant das Regionale Bildungsnetzwerk die Durchführung schulformbezogener Workshops der Studien- und Berufswahlkoordinatoren/innen) 

ausgewertet werden. Soweit bis dahin schon Erkenntnisse aus der Umsetzung des Projekts für das Schuljahr 2012/13 vorliegen, werden diese natürlich ebenfalls einbezogen.

 

2.    Im Produkthaushalt  2013 werden – wie im Produkthaushalt 2012 – für die Durchführung eines Berufswahlorientierungsprojekts im Schuljahr 2013/14 Aufwendungen in Höhe von 120.000 € veranschlagt. Gleichzeitig werden wieder Erträge in Höhe von 75.000 € - und zwar 45.000 € Fördermittel der Agentur für Arbeit  und 30.000 € Spendenmittel - ausgewiesen.

 

3.    Über die Aufnahme eines Sperrvermerks wird sichergestellt, dass der Kreistag über die Bereitstellung der Mittel im Rahmen eines Durchführungsbeschlusses auf der Grundlage folgender Punkte entscheidet:

 

-       Beratungsergebnis im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport (1. Halbjahr 2013)

 

-       Erkenntnisse über die Ausgestaltung des neuen Übergangssystems Schule – Beruf durch das Land NRW

 

-       Bereitstellung von Fördermitteln der Agentur für Arbeit  und von Spendenmitteln.

 

III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung/ IV. Alternativen

 

Siehe Ausführungen zu II.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Im Kreisausschuss am 20.06.2012 wurde vereinbart, dass die inhaltliche Beratung des Projektes im Fachausschuss erfolgen soll.