Betreff
Genehmigung von Dienstreisen
Vorlage
SV-8-0699
Aktenzeichen
01-10 24 06
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)    für die Dringlichkeitsentscheidung

 

Den von den Kreistagsfraktionen benannten Delegierten wird die Teilnahme am 3. Kreistagsforum NRW des Landkreistages NRW am 18.09.2012 bzw. 19.09.2012 in Düsseldorf als Dienstreise genehmigt.

 

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW:

Es wird entsprechend dem vorstehenden Beschlussvorschlag beschlossen.

 

 

 

 

 

23.08.2012                              Landrat                                    Kreisausschussmitglied

 

 

 

b)    für den Kreisausschuss

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW genehmigt.

Begründung:

 

I.   Problem

Der Landkreistag NRW lädt zum 3. Kreistagsforum für Delegierte aus den Kreistagen bzw. dem Städteregionstag Aachen ein.

Das Kreistagsforum findet wiederum an zwei auszuwählenden Alternativterminen am Dienstag, den 18.09.2012 bzw. Mittwoch, den 19.09.2012 in der Geschäftsstelle des Landkreistages NRW, Kavalleriestraße 8, 40213 Düsseldorf statt. Jeweils ein Mitglied jeder Fraktion aus dem Kreistag soll die Möglichkeit erhalten, sich mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Kreistagen auszutauschen.

Im Mittelpunkt des 3. Kreistagsforums wird das Thema „Kommunales Ehrenamt im Zeitalter des web 2.0“ stehen.

 

II.  Lösung

Mit Schreiben vom 25.06.2012 wurden die Vorsitzenden der im Kreistag des Kreises Coesfeld vertretenden Fraktionen gebeten, jeweils eine Delegierte bzw. einen Delegierten für die Teilnahme bis zum 27.07.2012 zu melden. Den benannten Delegierten wird die Teilnahme am 3. Kreistagsforum NRW des Landkreistages NRW am 18.09.2012 bzw. 19.09.2012 in Düsseldorf als Dienstreise genehmigt.

 

III. Alternativen

Die Teilnahme am 3. Kreistagsforum NRW in Düsseldorf wird nicht als Dienstreise genehmigt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Den Kreistagsabgeordneten stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 9 Absatz 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten zuständig.

Im Falle einer Dringlichkeitsentscheidung ist diese dem Kreisausschuss zur nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.