Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der
Fahrbahndecke auf einem 4,5 km langen Streckenabschnitt der K 13/AN 23 in
Billerbeck-Aulendorf zu veranlassen
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Bekanntlich
sind dem Kreis für den als Folge der durch den Winter 2009/2010 verursachten
Schäden notwendigen Ausbau der K 13/K 38 im Raum Billerbeck/Höpingen
Landeszuwendungen bewilligt worden. Als erste Maßnahme wurde im September 2011
ein rd. 3,4 km langer Streckenabschnitt im Zuge der K 13 und K 38
fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt, die Verkehrsfreigabe erfolgte im August,
umfasste den verbleibenden rd. 1,7 km langen Abschnitt der K 38 bis zur
Einmündung in die L 550. Nun soll als 3. Bauabschnitt (siehe Anlage) die K 13
von Aulendorf bis zum Kreisverkehr in Billerbeck erneuert werden.
Dieser
Bereich war ursprünglich in einer Programmanmeldung für einen 2.
Förderabschnitt vorgesehen. Aufgrund der Ergebnisse der zwischenzeitlich
durchgeführten Sondierungsbohrungen genügt für den größten Teil der Maßnahme
(ca. 3,3 km) eine Deckenverstärkung im Hocheinbau. Solche Maßnahmen sind zwar
nicht förderfähig, dafür liegen die Kosten aber nur bei etwa 25 - 30 % der
Kosten für einen geförderten Vollausbau.
Für die
restlichen rd. 1,2 km im Bereich Aulendorf ist weiterhin eine Erneuerung im
Vollausbau notwendig. Mit Zustimmung der Bezirksregierung wird der Vollausbau
im Rahmen des 1. Förderabschnittes bezuschusst. Die Fahrbahn erhält in diesem
Bereich eine für Kreisstraßen notwendige Fahrbahnbreite von 5,50 m.
Um
Synergieeffekte zu nutzen, soll die Deckenerneuerung auf dem rd. 3,3 km langen
Abschnitt gemeinsam mit der geförderten Maßnahme (rd. 1,2 km) ausgeschrieben
werden. Die Kosten für die aus Eigenmitteln zu finanzierende Deckenverstärkung im
Hocheinbau liegen bei etwa 400.000 €. Für den geförderten Vollausbau der K 13
werden Baukosten in Höhe etwa 600.000 € erwartet.
Die für
den Ausbau erforderlichen Flächen stehen zur Verfügung. Die
Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss
vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Die
Auftragsvergabe ist noch im Dezember 2012 vorgesehen. Bei entsprechenden
Witterungsverhältnissen könnte dann Anfang 2013 mit den Bauarbeiten begonnen
werden. Als Bauzeit sind 10 Monate einkalkuliert.
Aufgrund
der Sitzungsfolge trifft der Kreisausschuss den Baubeschluss vorbehaltlich der
Bereisung und Beratung im Fachausschuss. In der Kreistagssitzung wird über das
Ergebnis der Bereisung und Beratung berichtet.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Ein Teil
der Maßnahme (ca. 1,2 km) wird mit Landeszuwendungen in Höhe von 60 % nach den
Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau bezuschusst. Die restlichen Kosten
trägt der Kreis. Die Deckenerneuerung auf dem rd. 3,3 km langen Abschnitt ist
ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der
abgewickelten Maßnahmen und erteilter Aufträge stehen noch 1.000.000 € im
laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der
geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb
von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss
und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung
der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt
dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der
Hauptsatzung.