Betreff
Baubeschluss für die K 13 AN 23 in Billerbeck-Aulendorf
Vorlage
SV-8-0706
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 4,5 km langen Streckenabschnitt der K 13/AN 23 in Billerbeck-Aulendorf zu veranlassen

 

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

 

Bekanntlich sind dem Kreis für den als Folge der durch den Winter 2009/2010 verursachten Schäden notwendigen Ausbau der K 13/K 38 im Raum Billerbeck/Höpingen Landeszuwendungen bewilligt worden. Als erste Maßnahme wurde im September 2011 ein rd. 3,4 km langer Streckenabschnitt im Zuge der K 13 und K 38 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt, die Verkehrsfreigabe erfolgte im August, umfasste den verbleibenden rd. 1,7 km langen Abschnitt der K 38 bis zur Einmündung in die L 550. Nun soll als 3. Bauabschnitt (siehe Anlage) die K 13 von Aulendorf bis zum Kreisverkehr in Billerbeck erneuert werden.

 

Dieser Bereich war ursprünglich in einer Programmanmeldung für einen 2. Förderabschnitt vorgesehen. Aufgrund der Ergebnisse der zwischenzeitlich durchgeführten Sondierungsbohrungen genügt für den größten Teil der Maßnahme (ca. 3,3 km) eine Deckenverstärkung im Hocheinbau. Solche Maßnahmen sind zwar nicht förderfähig, dafür liegen die Kosten aber nur bei etwa 25 - 30 % der Kosten für einen geförderten Vollausbau.

 

Für die restlichen rd. 1,2 km im Bereich Aulendorf ist weiterhin eine Erneuerung im Vollausbau notwendig. Mit Zustimmung der Bezirksregierung wird der Vollausbau im Rahmen des 1. Förderabschnittes bezuschusst. Die Fahrbahn erhält in diesem Bereich eine für Kreisstraßen notwendige Fahrbahnbreite von 5,50 m.

 

Um Synergieeffekte zu nutzen, soll die Deckenerneuerung auf dem rd. 3,3 km langen Abschnitt gemeinsam mit der geförderten Maßnahme (rd. 1,2 km) ausgeschrieben werden. Die Kosten für die aus Eigenmitteln zu finanzierende Deckenverstärkung im Hocheinbau liegen bei etwa 400.000 €. Für den geförderten Vollausbau der K 13 werden Baukosten in Höhe etwa 600.000 € erwartet.

 

Die für den Ausbau erforderlichen Flächen stehen zur Verfügung. Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist noch im Dezember 2012 vorgesehen. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen könnte dann Anfang 2013 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Als Bauzeit sind 10 Monate einkalkuliert.

 

Aufgrund der Sitzungsfolge trifft der Kreisausschuss den Baubeschluss vorbehaltlich der Bereisung und Beratung im Fachausschuss. In der Kreistagssitzung wird über das Ergebnis der Bereisung und Beratung berichtet.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Ein Teil der Maßnahme (ca. 1,2 km) wird mit Landeszuwendungen in Höhe von 60 % nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau bezuschusst. Die restlichen Kosten trägt der Kreis. Die Deckenerneuerung auf dem rd. 3,3 km langen Abschnitt ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen und erteilter Aufträge stehen noch 1.000.000 € im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.