Betreff
Frühe Hilfen für Schwangere und "junge" Familien im Kreis Coesfeld hier: Weiterführung und langfristige Etablierung des Projektes "Hebammen im Familieneinsatz" (3. Projekterprobungsphase)
Vorlage
SV-8-0708
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung zur Evaluation des Kooperationsprojektes „Hebammen im  Familieneinsatz“ vom 01.Juli 2009 bis zum 30.Juni 2012 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Kreistag stimmt einer unbefristeten Fortsetzung des Kooperationsansatzes „Hebammen im Familieneinsatz“ zu.
  3. Der Kreistag beschließt zudem die Überleitung der Modellkompetenz in das Regelsystem der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe und Verankerung der „Frühen Hilfen im Kreis Coesfeld“ auf der strukturellen und finanziellen Ebene.

 

Begründung:

I. Problem

Im Mai 2007 bekam das Jugendamt den Auftrag des Jugendhilfeausschusses, die Möglichkeiten der Einrichtung eines sozialen Frühwarnsystems/Systems Früher Hilfen im Bereich belasteter Familien zu prüfen, exemplarisch zu erproben und gegebenenfalls einzurichten (siehe SV-7-0667). In den weiteren Beratungen des Jugendhilfeausschusses wurde das Jugendamt beauftragt, Angebote und Dienste speziell für Schwangere und Familien mit Kindern unter drei Jahren zu entwickeln.

 

Dementsprechend wurde im Rahmen der „Frühen Hilfen für Schwangere und junge Familien“ der Baustein „Hebammen im Familieneinsatz“ eingerichtet, erprobt und projektbegleitend von der Fachhochschule Münster wissenschaftlich evaluiert. Die Erprobung dieses Bausteins erstreckte sich über zwei Modellzeiträume vom 01. März bis 31.Dez. 2008 und vom 01.Juli bis 31. Dez. 2009 ausschließlich in den Kommunen Ascheberg und Senden (siehe auch SV-7-1145, SV-7-1294, SV-7-1342).

 

Die Evaluation für den Berichtszeitraum 2008/2009 ist im Ergebnis zu einer positiven Bewertung des Kooperationsansatzes mit freiberuflich tätigen Hebammen und Familienhebammen gekommen. Auf der Grundlage des Projektberichtes wurde das Jugendamt beauftragt, die bestehenden Hebammenteams kreisweit fest zu etablieren und insbesondere für den Nordkreis ein drittes Hebammenteam (mit zwei Hebammen) zusammen zu stellen, zu qualifizieren und nach gleichen Vorgaben zu betreuen und zu verpflichten (siehe SV-8-0149 und Anlage 1 zur SV-8-0149 - Evaluationsergebnisse zum Kooperationsprojekt „Hebammen im Familieneinsatz“).

 

II. Lösung

 

Der Projektbaustein „Frühe Hilfen - Hebammen im Familieneinsatz“ wurde am 01. Juli 2010 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fortgesetzt und mit der Verpflichtung eines weiteren Hebammenteams, bestehend aus zwei zertifizierten Familienhebammen, kreisweit ausgebaut. Das vorliegende Datenmaterial für den Berichtzeitraum 2010 bis 2012 und die dargestellten wissenschaftlich fundierten Zusammenhänge knüpfen an den Evaluationsergebnissen aus den letzten beiden Modellzeiträumen an. Die Daten bestätigen, dass das Unterstützungsangebot einer (Familien-)Hebamme ein geeigneter Ansatz aufsuchender Hilfe ist, um Kindern unter drei Jahren und ihren Eltern in belasteten Lebens- und Erziehungssituationen möglichst frühzeitig präventive Maßnahmen anzubieten und familiäre Gefährdungslagen wahrzunehmen (siehe Anlage I zur SV-8-0708 – Evaluationsbericht zum Kooperationsprojekt „Hebammen im Familieneinsatz“, Berichtzeitraum 2010-2012).

 

Nach den Erfahrungen im Projekt erfüllt der Projektansatz „Frühe Hilfen für Familien durch den Einsatz von (Familien-)Hebammen“ hohe qualitative Anforderungen hinsichtlich der Geeignetheit des Angebotes, der niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten in das Projekt, der Erreichbarkeit der besonders belasteten Zielgruppe und der präventiven Einwirkungsmöglichkeiten bis zum 1. Lebensjahr des Kindes.

 

Auf der Grundlage des Projektberichtes ist eine unbefristete Weiterführung der Kooperation mit den sechs Hebammen bzw. Familiehebammen im Rahmen der Frühen Hilfen im Kreis Coesfeld und eine strukturelle Verankerung der Frühen Hilfen im örtlichen Regelsystem der Kinder- und Jugendhilfe sinnvoll, um die wahrgenommen Bedarfe aufzugreifen und den Projektbeteiligten langfristig Handlungssicherheit für die erfolgreiche Arbeit im Rahmen des Kooperationsprojektes zu geben.

 

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 wird die strukturelle Implementierung von örtlich funktionierenden Netzwerken „Frühe Hilfen“, mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Einsatz von Familienhebammen, langfristig finanziell abgesichert. Dieser Strukturaufbau wird gemäß § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information (KKG) im Bundeskinderschutzgesetz durch eine zeitlich auf vier Jahre befristete Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ bis 2015 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt. Die genannte Bundesinitiative wird im Jahr 2012 mit 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 mit 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 mit 51 Millionen Euro ausgestattet. Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund zur Sicherstellung der Netzwerke „Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien durch Familienhebammen“ einen Fonds einrichten, für den er jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird (siehe Anlage II zur SV-8-0708 – Bundeskinderschutzgesetz).

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Das Projekt „Frühe Hilfen“ ist bislang aus Mitteln des Sachkontos 543100 – Produkt Abwendung Kindeswohlgefährdung – finanziert. Die Aufwendungen verteilen sich auf die Leistungen im Hebammenprojekt wie folgt:

 

Haushaltsjahr 2010 (ab September 2010: Einsatz von 5 Hebammen)

Projekt Frühe Hilfen – Hebammen im Familieneinsatz

 22.700,61 €

Haushaltsjahr 2011 (ab Mai 2011: Einsatz von 6 Hebammen)

Projekt Frühe Hilfen – Hebammen im Familieneinsatz

30.888,18 €

Haushaltsjahr 2012 (Prognose nach aktuellem Ausgabenstand)

 

Projekt Frühe Hilfen – Hebammen im Familieneinsatz

46.500,00 €

 

Das Projekt „Hebammen im Familieneinsatz“ wurde am 01. Juli 2010 mit den bestehenden zwei Hebammenteams im südlichen Kreisgebiet kurzfristig fortgesetzt. Die Etablierung des Hebammenansatzes im Nordkreis und die vertragliche Beauftragung eines dritten Hebammenteams verzögerten sich aufgrund der projektorganisatorischen Vorarbeiten (d.h. Auswahl, Akquirierung und Qualifizierung geeigneter Familienhebammen).

 

 

 

 

 

Die Aufnahme der Projekttätigkeiten in den Gemeinden Nottuln, Havixbeck, Billerbeck und Rosendahl erfolgte deshalb erst zum September 2010. Eine weitere Familienhebamme hat nach Abschluss ihres Zertifikatskurses Anfang Mai 2011 ihre Arbeit im nördlichen Kreisgebiet aufgenommen.

 

Folgende Eckdaten sind unter Berücksichtigung von drei Hebammenteams (mit jeweils zwei Hebammen bzw. Familienhebammen) für eine dauerhafte Finanzierung zugrunde gelegt worden.

 

3 Teams mit je 2 Hebammen

6,0

Einsatzstunden je Hebamme pro Woche

5 Std.

beteiligte Kommunen

9

Kalenderwochen

42*

Vergütung/Stunde

                                            40,00 €

Kosten pro Hebamme

8.400 €

Gesamtkosten
Hebammen im Familieneinsatz p.a.

50.400 €

 

*42 Kalenderwochen entsprechen der durchschnittlichen Einsatzzeit der Familienhebammen im Jahr (Nettojahresarbeitszeit)

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung und sind für das Haushaltsjahr 2013 eingeplant.

 

Mit den in Aussicht gestellten Bundesmitteln im Rahmen der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ ist eine finanzielle Unterstützung zur Weiterentwicklung des Angebotskanons „Frühe Hilfen“ im Kreis Coesfeld zu erwarten.

Ausgehend von dem in der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung vom 01.07.2012 angegebenen Verteilungsschlüssel erhält das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Bundeshaushalt Finanzmittel in Höhe von rd. 6.000.000,00 Euro für Leistungen nach § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Für die einzelnen Förderbereiche der Bundesinitiative erarbeiten die Länder Fördergrundsätze, mit denen eine flächendeckende Partizipation der kommunalen Gebietskörperschaften ermöglicht werden kann (siehe Anlage III zur SV-8-0708). In welcher Höhe sich diese Bundesmittel auf die einzelnen Kommunen in NRW verteilen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.

 

In diesem Zusammenhang wird zu prüfen sein, wie örtliche Netzwerke „Frühe Hilfen“ und insbesondere der Familienhebammenarbeit im Kreis Coesfeld weiterentwickelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.

Wegen der besonderen Bedeutung und der finanziellen Auswirkungen dieser Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen in den Städten und Gemeinden jedoch ist nach § 26 Abs. 1 KrO NRW eine Entscheidung durch den Kreistag erforderlich.

 

 

 

Anlagen:

 

I. Evaluationsbericht zum Kooperationsprojekt „Hebammen im Familieneinsatz“,

   Berichtszeitraum 2010-2012

 

II. Bundeskinderschutzgesetz

 

III. Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und    

     Familienhebammen“ 2012-2015