Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Coesfeld zur Durchführung der Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz
Vorlage
SV-8-0711
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, auf der Grundlage des der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurfs eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Coesfeld zur Durchführung der Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz für den Bereich der Gemeinde Rosendahl abzuschließen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 12.06.2012 wurde zum Sachstand über die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz für den Bereich der Gemeinde Rosendahl berichtet. Auf die Sitzungsvorlage SV-8-0686 wird insoweit verwiesen.

 

Inzwischen ist mit der Stadt Coesfeld der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abgestimmt worden (s. Anlage 1).

 

II.  Lösung

 

Der Kreistag beauftragt den Landrat, mit der Stadt Coesfeld eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Grundlage des Entwurfs abzuschließen.

 

III. Alternativen

 

Verwaltungsseitig werden keine Alternativlösungen vorgeschlagen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für den Kreis Coesfeld entstehen nur Kosten, soweit nach Zustimmung durch den Kreis im Einzelfall Veranstaltungen der Volkshochschule Coesfeld auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl durchgeführt werden. Ein Bedarf für Veranstaltungen in Rosendahl ist allerdings derzeit nicht erkennbar.

 

Im Produkthaushalt 2012 sind keine Mittel für diesen Zweck veranschlagt.

 

Die Durchführung der Aufgaben durch die Stadt Coesfeld auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld führt nach den derzeit geltenden Förderungsregelungen zu einem höheren Landeszuschuss von ca. 9.000 € jährlich (für 2012 anteilig).

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.