Beschlussvorschlag:
Die Niederschrift vom 26.07.2012 zur 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.06.2012 wird wie folgt geändert:
- Abstimmungsergebnis zu TOP 1: einstimmig 13 x Ja
- Abstimmungsergebnis zu TOP 2: einstimmig 13 x Ja
- Abstimmungsergebnis zu TOP 6: 9 x Ja, 1 x Nein, 2 x Enthaltung
Die Verwaltung wird beauftragt die beschlossenen Änderungen in der Originalniederschrift neben den betreffenden Stellen durch entsprechende Hinweise zu vermerken.
Begründung:
I. Problem
Mit E-Mail vom 19.08.2012 hat Mitglied Neumann auf einen Fehler in der Niederschrift zur 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 13.06.2012 hingewiesen. Er bemerkt, dass das Abstimmungsergebnis zum TOP 2 falsch ist und bittet um Berichtigung und Bekanntgabe.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass vermutlich durch einen Programmanwendungsfehler Korrekturen zu fehlerhaften Ersteintragungen nicht übernommen worden sind, so dass die Niederschrift zur 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses tatsächlich Fehler enthält. Es handelt sich dabei um die Abstimmungsergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 1, 2 und 6. Diese sind laut Unterlagen des Schriftführers wie folgt zu korrigieren:
- zu TOP 1 – U3-Ausbau –
Investitionskostenförderung
Abstimmungsergebnis: einstimmig 13 x Ja
- zu TOP 2 - Zuschlag nach §
20 Abs. 3 KiBiz für eingruppige Kindertageseinrichtungen
Abstimmungsergebnis: einstimmig 13 x Ja
- zu TOP 6 – Förderung von
Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt
Abstimmungsergebnis: 9 x Ja
1 x Nein
2 x Enthaltung
II. Lösung
Zu den betreffenden Punkten ist eine förmliche Änderung der Niederschrift nach § 24 i.V.m. § 27 der Geschäftsordnung angezeigt.
Beschlossene Änderungen des Wortlauts einer Niederschrift sind entsprechend Ziffer 8.5 der Geschäftsanweisung über die Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen und Beschlüssen des Kreistages, des Kreisausschusses, der Fachausschüsse und der Beiräte in der Originalniederschrift neben der betreffenden Stelle durch einen Hinweis zu vermerken.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist gemäß § 24 i.V.m. § 27 der Geschäftsordnung des Kreistages der Jugendhilfeausschuss zuständig.