Betreff
Kapitalerhöhung bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
Vorlage
SV-8-0715
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Kreistag stimmt der Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH von 26.643.678 € und der Kapitaleinlage des Kreises Coesfeld entsprechend seinem Anteil am Stammkapital zu.

 

2.  Die Mittel werden in den Haushaltsjahren 2013-2017 anteilig bereitgestellt und in den jeweiligen Jahren ausgezahlt.

 

3.  Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich einer Zustimmung aller anderen Gesellschafter der FMO GmbH mit Ausnahme der Luftfahrtförderungs GmbH und der Gesell­schafter, die über einen geringeren Anteil am Stammkapital als der Kreis Coesfeld verfügen.

 

4.  Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafter­ver­samm­­lung der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH an, einem entsprechenden Beschluss über eine Kapitalerhöhung zuzustimmen.

 

I.   Problem

 

Ausgangslage:

In den letzten Jahren ist bereits oft in den Gremiensitzungen der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH über die relativ schlechte Kapitalaus­stattung der Gesellschaft gesprochen worden. Hintergrund dieser relativ geringen Kapitaldecke ist die Tatsache, dass die Flughafen­gesellschaft in den Jahren 1999 bis 2001 die Großinvestitionen Terminal 2 nebst Vorfelder­weiterung und auch alle weiteren Investitionen der Folgejahre (z.B. Cargo-Gebäude, Catering-Gebäude, Straßenbau etc.) aus eigener Kraft, d. h. ohne Kapitalzuführung der Gesellschafter und ohne Zuschüsse, geschultert hat.

 

Die Konsequenz dieser erheblichen Eigeninvestitionen liegt nun darin, dass die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) für diese Investitionen die Gesellschaft sehr stark belasten. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung des abgeschlossenen Jahres 2011 ist zu entnehmen, dass das Jahresergebnis durch einen Betrag von über 4 Mio. € an Abschreibungen zuzüglich eines Betrages von ebenfalls über 4 Mio. € an Zinsen belastet wird.

 

Allein durch die Zinsbelastung (4 Mio. €) nimmt die FMO GmbH hiermit einen Spitzenwert in Relation zu vergleichbaren Flughäfen ein. So hat z. B. der Flughafen Paderborn/Lippstadt eine jährliche Zinsbelastung von nur 0,46 Mio. € (Jahresabschluss 2010) und der Flughafen Bremen von lediglich 1,89 Mio. € (Jahresabschluss 2010).

 

Der FMO verfügt über eine Eigenkapitalquote von ca. 22 %. Im Schnitt der Flughafenbranche liegt eine Eigenkapitalquote von ca. 40 % vor. Einzelne Flughäfen haben sogar eine Quote von bis zu 70 %. Anlage 1 zeigt eine Aufstellung der Eigenkapitalquoten vergleichbarer Flughäfen.

 

Aktuelle Situation:

Trotz dieser enorm hohen und deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Kapitalkosten hat es der FMO im vergangenen Jahr 2011 geschafft, auch nach Abschreibungen und Zinsen, d. h. beim Gesamter­gebnis, einen kleinen Gewinn zu erwirtschaften. Diese Leistung konnte dadurch erreicht werden, dass durch zahlreiche Effizienz­steigerungs­programme in den letzten Jahren, die gemeinsam mit der gesamten FMO-Belegschaft durchgeführt worden sind, das operative Ergebnis Jahr für Jahr weiter gesteigert werden konnte und im letzten Jahr ein Spitzenwert von über 8 Mio. € erzielt wurde.

 

Aus aktuellen markttechnischen Gründen muss der FMO nun im laufenden Jahr 2012 mit einem Rückgang der Fluggastzahl im Bereich von 20 % rechnen. Hintergrund hierfür ist v. a. die derzeitige Situation bei der Fluggesellschaft airberlin, die alle deutschen Flughäfen trifft (Konzentration auf Großflughäfen, Sparprogramm). Aufgrund des z. Zt. noch hohen Marktanteils ist der FMO allerdings sehr stark betroffen.

 

Dem FMO ist es mittlerweile gelungen, mit den Fluggesellschaften CityJet und OLT Express neue Airlinepartner zu gewinnen, mit denen zukünftig weggefallene und auch wieder neue Märkte bedient werden können. Finanziell wird sich dies jedoch erst mittelfristig gesehen bemerkbar machen und den weiter steigenden Druck, der durch benachbarte, teilweise hoch subventionierte Airports generiert wird, auch nicht komplett ausgleichen können.

 

Die mit dem Verkehrsrückgang in 2012 verbundenen signifikanten Einnahmeverluste können nun nur noch geringfügig durch Kostenredu­zierungen kompensiert werden. Dies liegt vor allem daran, dass der größte Teil der vorhandenen Kosten mittlerweile dem Fixkostenblock bzw. den kaum beeinflussbaren Kosten zuzuordnen ist. Infolgedessen weist der Wirtschaftsplan für das laufende Jahr 2012 einen Jahresfehlbetrag von 3,4 Mio. € aus.

 

Wie geplant, wird die Flughafengesellschaft das laufende Jahr 2012 mit einem Verlust abschließen, der dann durch eine weitere Erhöhung des in den letzten Jahren aufgebauten Verlustvortrages (aktueller Verlustvortrag: ca. 14 Mio. €) das Eigenkapital weiter reduziert.

 

II.  Alternativen und Lösung

 

Zur Abdeckung der in den nächsten Jahren unvermeidlich auftretenden Jahresfehlbeträge und der damit verbundenen weiteren Reduzierung des Eigenkapitals gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.

 

Die erste Möglichkeit besteht in der direkten Übernahme des Jahres­verlustes anteilig durch die Gesellschafter ("Modell Dortmund"). Durch diese Variante würde der Gesellschaft Liquidität in Höhe des jeweiligen Jahresfehlbetrages zugeführt werden und der Verlustvortrag würde sich nicht weiter erhöhen. Der Nachteil für die Gesellschafter bestünde bei dieser Variante darin, dass es sich bei der Einzahlung quasi um verlorene Zuschüsse handeln würde.

 

Variante 2 wäre eine einmalige oder alternativ über mehrere Jahre verteilte Zuführung zur Kapitaldecke (z. B. Einzahlung in die Kapitalrücklage). Diese Variante hätte für die Gesellschafter den Vorteil, dass es sich dabei zunächst nicht um verlorene Zuschüsse handeln würde, sondern um eine Kapitalanlage. Durch eine entsprechend höhere Kapitalausstattung könnte sich die Gesellschaft die weitere Verbuchung von Jahresfehlbeträgen im Rahmen eines Vortrages "leisten". Darüber hinaus könnte der Liquiditäts­zufluss genutzt werden, um zukünftig weniger Darlehn  aufzu­nehmen und somit die viel zu hohe Zinslast des Unternehmens zu reduzieren. Die Kapitalzuführung hätte somit auch eine nachhaltige Wirkung.

 

Bisherige Beschlusslage und aktuelle Beschlussempfehlungen:

In der 181. Sitzung des Aufsichtsrates am 22.03.2012 wurde die Thematik bereits umfangreich diskutiert und folgender Beschluss gefasst:

1.    Die Notwendigkeit, die Kapitaldecke des Flughafens zu verbessern wird eindeutig bestätigt.

2.    Der Aufsichtsrat neigt mit großer Mehrheit zu der Variante Kapitaler­höhung (statt Verlustübernahme).

3.    Die Geschäftsführung wird beauftragt, unterschiedliche Modelle für eine Kapitalerhöhung nun konkret zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen (Betrag, zeitliche Streckung, steuerliche Modelle etc.). „

 

Nach intensiver Beschäftigung mit der Thematik hat der Aufsichtsrat der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in seiner 182. Sitzung am 26.06.2012 der Gesellschafterversammlung empfohlen, eine Kapitaler­höhung in Höhe von 26,64 Mio. € durchzuführen. Diese Kapitalerhöhung soll in 5 gleichen Jahresbeträgen erstmalig zum 15. Januar 2013 durch die Gesellschafter eingezahlt werden. Aus Anlage 2 zu dieser Vorlage ergibt sich der Anteil des jeweiligen Gesellschafters.

 

Die zeitgleich mit dem Aufsichtsrat tagende Gesellschafterversammlung hat diesen Beschluss zunächst zur Kenntnis genommen und zugesagt, in den jeweiligen Gremien der Gesellschafter nun eine Beschlussfassung zu der Thematik herbeizuführen. Nach Zustimmung der jeweiligen Gesellschafter­gremien (Stadträte, Kreistage etc.) soll dann im Spätherbst 2012 ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH herbeigeführt werden.

 

Einhaltung der EU-rechtlichen Vorschriften:

Parallel zur Einholung der Beschlüsse durch die FMO- und Gesellschafter­gremien wird die auf dem Europarecht spezialisierte Kanzlei Kapellmann & Partner, die den FMO seit vielen Jahren bei allen europarechtlichen Fragen berät, prüfen, ob eine Notifizierung dieser Kapitalzuführung bei der EU-Kommission erforderlich ist. Für den Fall, dass diese Frage bejaht wird, wird die FMO-Geschäftsführung parallel zu der Einholung der Beschlüsse dieses Notifizierungsverfahren über das Land NRW und die Bundesrepublik Deutschland anstoßen.

 

In diesem Falle würde natürlich eine Ausführung des Beschlusses (Einzah­lung) erst zu dem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem die entsprechen­den Genehmigungen seitens der Kommission vorliegen.

 

Alternativ zu einer offiziellen Notifizierung könnte in Absprache mit den Fachjuristen, dem Land NRW und dem Bund auch eine Vorlage an die EU-Kommission zur Erlangung von Rechtssicherheit erfolgen. Dieses Verfahren wird oft gewählt, wenn die juristische Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass der Vorgang nicht notifizierungspflichtig ist, hier jedoch ein juristisches Bewertungsrisiko gesehen wird.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Von der geplanten Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt 26,64 Mio. € entfallen gemäß der Anteile des Kreises Coesfeld (0,4514 %) am Stammkapital der FMO GmbH 122.826 € auf den Kreis Coesfeld (vgl. Anlage 2). Aufgeteilt auf fünf Jahre beträgt dies jeweils 24.565 € für die Jahre 2013-2017, die im Wege des Aktivtausches in der Finanzplanung jeweils zur Verfügung gestellt werden.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Ziffer l) KrO NRW fällt die Erhöhung einer Beteiligung an einer Gesellschaft in die Zuständigkeit des Kreistages.