Beschlussvorschlag:
1. Der
Kreistag stimmt der Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH
von 26.643.678 € und der Kapitaleinlage des Kreises Coesfeld entsprechend
seinem Anteil am Stammkapital zu.
2. Die
Mittel werden in den Haushaltsjahren 2013-2017 anteilig bereitgestellt und in
den jeweiligen Jahren ausgezahlt.
3. Dieser
Beschluss gilt vorbehaltlich einer Zustimmung aller anderen Gesellschafter der
FMO GmbH mit Ausnahme der Luftfahrtförderungs GmbH und der Gesellschafter, die
über einen geringeren Anteil am Stammkapital als der Kreis Coesfeld verfügen.
4. Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Coesfeld
in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH an,
einem entsprechenden Beschluss über eine Kapitalerhöhung zuzustimmen.
I. Problem
Ausgangslage:
In den letzten Jahren ist bereits oft in den
Gremiensitzungen der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH über die relativ
schlechte Kapitalausstattung der Gesellschaft gesprochen worden. Hintergrund
dieser relativ geringen Kapitaldecke ist die Tatsache, dass die Flughafengesellschaft
in den Jahren 1999 bis 2001 die Großinvestitionen Terminal 2 nebst Vorfelderweiterung
und auch alle weiteren Investitionen der Folgejahre (z.B. Cargo-Gebäude,
Catering-Gebäude, Straßenbau etc.) aus eigener Kraft, d. h. ohne
Kapitalzuführung der Gesellschafter und ohne Zuschüsse, geschultert hat.
Die Konsequenz dieser erheblichen Eigeninvestitionen
liegt nun darin, dass die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) für diese
Investitionen die Gesellschaft sehr stark belasten. Aus der Gewinn- und
Verlustrechnung des abgeschlossenen Jahres 2011 ist zu entnehmen, dass das
Jahresergebnis durch einen Betrag von über 4 Mio. € an Abschreibungen zuzüglich
eines Betrages von ebenfalls über 4 Mio. € an Zinsen belastet wird.
Allein durch die Zinsbelastung (4 Mio. €) nimmt die
FMO GmbH hiermit einen Spitzenwert in Relation zu vergleichbaren Flughäfen ein.
So hat z. B. der Flughafen Paderborn/Lippstadt eine jährliche Zinsbelastung von
nur 0,46 Mio. € (Jahresabschluss 2010) und der Flughafen Bremen von lediglich
1,89 Mio. € (Jahresabschluss 2010).
Der FMO verfügt über eine Eigenkapitalquote von ca.
22 %. Im Schnitt der Flughafenbranche liegt eine Eigenkapitalquote von ca. 40 %
vor. Einzelne Flughäfen haben sogar eine Quote von bis zu 70 %. Anlage 1 zeigt
eine Aufstellung der Eigenkapitalquoten vergleichbarer Flughäfen.
Aktuelle Situation:
Trotz dieser enorm hohen und deutlich über dem
Bundesdurchschnitt liegenden Kapitalkosten hat es der FMO im vergangenen Jahr
2011 geschafft, auch nach Abschreibungen und Zinsen, d. h. beim Gesamtergebnis,
einen kleinen Gewinn zu erwirtschaften. Diese Leistung konnte dadurch erreicht
werden, dass durch zahlreiche Effizienzsteigerungsprogramme in den letzten
Jahren, die gemeinsam mit der gesamten FMO-Belegschaft durchgeführt worden
sind, das operative Ergebnis Jahr für Jahr weiter gesteigert werden konnte und
im letzten Jahr ein Spitzenwert von über 8 Mio. € erzielt wurde.
Aus aktuellen markttechnischen Gründen muss der FMO
nun im laufenden Jahr 2012 mit einem Rückgang der Fluggastzahl im Bereich von
20 % rechnen. Hintergrund hierfür ist v. a. die derzeitige Situation bei
der Fluggesellschaft airberlin, die alle deutschen Flughäfen trifft
(Konzentration auf Großflughäfen, Sparprogramm). Aufgrund des z. Zt. noch hohen
Marktanteils ist der FMO allerdings sehr stark betroffen.
Dem FMO ist es mittlerweile gelungen, mit den
Fluggesellschaften CityJet und OLT Express neue Airlinepartner zu gewinnen, mit
denen zukünftig weggefallene und auch wieder neue Märkte bedient werden können.
Finanziell wird sich dies jedoch erst mittelfristig gesehen bemerkbar machen
und den weiter steigenden Druck, der durch benachbarte, teilweise hoch subventionierte
Airports generiert wird, auch nicht komplett ausgleichen können.
Die mit dem Verkehrsrückgang in 2012 verbundenen
signifikanten Einnahmeverluste können nun nur noch geringfügig durch Kostenreduzierungen
kompensiert werden. Dies liegt vor allem daran, dass der größte Teil der vorhandenen
Kosten mittlerweile dem Fixkostenblock bzw. den kaum beeinflussbaren Kosten
zuzuordnen ist. Infolgedessen weist der Wirtschaftsplan für das laufende Jahr
2012 einen Jahresfehlbetrag von 3,4 Mio. € aus.
Wie geplant, wird die Flughafengesellschaft das
laufende Jahr 2012 mit einem Verlust abschließen, der dann durch eine weitere
Erhöhung des in den letzten Jahren aufgebauten Verlustvortrages (aktueller
Verlustvortrag: ca. 14 Mio. €) das Eigenkapital weiter reduziert.
II. Alternativen
und Lösung
Zur Abdeckung der in den nächsten Jahren
unvermeidlich auftretenden Jahresfehlbeträge und der damit verbundenen weiteren
Reduzierung des Eigenkapitals gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
Die erste Möglichkeit besteht in der direkten
Übernahme des Jahresverlustes anteilig durch die Gesellschafter ("Modell
Dortmund"). Durch diese Variante würde der Gesellschaft Liquidität in Höhe
des jeweiligen Jahresfehlbetrages zugeführt werden und der Verlustvortrag würde
sich nicht weiter erhöhen. Der Nachteil für die Gesellschafter bestünde bei
dieser Variante darin, dass es sich bei der Einzahlung quasi um verlorene Zuschüsse
handeln würde.
Variante 2 wäre eine einmalige oder alternativ über
mehrere Jahre verteilte Zuführung zur Kapitaldecke (z. B. Einzahlung in die
Kapitalrücklage). Diese Variante hätte für die Gesellschafter den Vorteil, dass
es sich dabei zunächst nicht um verlorene Zuschüsse handeln würde, sondern um
eine Kapitalanlage. Durch eine entsprechend höhere Kapitalausstattung könnte
sich die Gesellschaft die weitere Verbuchung von Jahresfehlbeträgen im Rahmen
eines Vortrages "leisten". Darüber hinaus könnte der Liquiditätszufluss
genutzt werden, um zukünftig weniger Darlehn
aufzunehmen und somit die viel zu hohe Zinslast des Unternehmens zu
reduzieren. Die Kapitalzuführung hätte somit auch eine nachhaltige Wirkung.
Bisherige Beschlusslage und
aktuelle Beschlussempfehlungen:
In der 181. Sitzung des Aufsichtsrates am
22.03.2012 wurde die Thematik bereits umfangreich diskutiert und folgender
Beschluss gefasst:
„
1. Die Notwendigkeit, die Kapitaldecke des Flughafens zu
verbessern wird eindeutig bestätigt.
2. Der Aufsichtsrat neigt mit großer Mehrheit zu der
Variante Kapitalerhöhung (statt Verlustübernahme).
3. Die Geschäftsführung wird beauftragt, unterschiedliche
Modelle für eine Kapitalerhöhung nun konkret zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen
(Betrag, zeitliche Streckung, steuerliche Modelle etc.). „
Nach intensiver Beschäftigung mit der Thematik hat
der Aufsichtsrat der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in seiner 182.
Sitzung am 26.06.2012 der Gesellschafterversammlung empfohlen, eine Kapitalerhöhung
in Höhe von 26,64 Mio. € durchzuführen. Diese Kapitalerhöhung soll in 5
gleichen Jahresbeträgen erstmalig zum 15. Januar 2013 durch die Gesellschafter
eingezahlt werden. Aus Anlage 2 zu dieser Vorlage ergibt sich der Anteil des
jeweiligen Gesellschafters.
Die zeitgleich mit dem Aufsichtsrat tagende
Gesellschafterversammlung hat diesen Beschluss zunächst zur Kenntnis genommen
und zugesagt, in den jeweiligen Gremien der Gesellschafter nun eine
Beschlussfassung zu der Thematik herbeizuführen. Nach Zustimmung der jeweiligen
Gesellschaftergremien (Stadträte, Kreistage etc.) soll dann im Spätherbst 2012
ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH herbeigeführt werden.
Einhaltung der
EU-rechtlichen Vorschriften:
Parallel zur Einholung der Beschlüsse durch die
FMO- und Gesellschaftergremien wird die auf dem Europarecht spezialisierte
Kanzlei Kapellmann & Partner, die den FMO seit vielen Jahren bei allen
europarechtlichen Fragen berät, prüfen, ob eine Notifizierung dieser Kapitalzuführung
bei der EU-Kommission erforderlich ist. Für den Fall, dass diese Frage bejaht
wird, wird die FMO-Geschäftsführung parallel zu der Einholung der Beschlüsse
dieses Notifizierungsverfahren über das Land NRW und die Bundesrepublik
Deutschland anstoßen.
In diesem Falle würde natürlich eine Ausführung des
Beschlusses (Einzahlung) erst zu dem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem die
entsprechenden Genehmigungen seitens der Kommission vorliegen.
Alternativ zu einer offiziellen Notifizierung
könnte in Absprache mit den Fachjuristen, dem Land NRW und dem Bund auch eine Vorlage an die EU-Kommission zur Erlangung
von Rechtssicherheit erfolgen. Dieses Verfahren wird oft gewählt, wenn die
juristische Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass der Vorgang nicht notifizierungspflichtig
ist, hier jedoch ein juristisches Bewertungsrisiko gesehen wird.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Von der geplanten Kapitalerhöhung in Höhe von
insgesamt 26,64 Mio. € entfallen gemäß der Anteile des Kreises Coesfeld (0,4514
%) am Stammkapital der FMO GmbH 122.826 € auf den Kreis Coesfeld (vgl. Anlage
2). Aufgeteilt auf fünf Jahre beträgt dies jeweils 24.565 € für die Jahre
2013-2017, die im Wege des Aktivtausches in der Finanzplanung jeweils zur
Verfügung gestellt werden.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Gemäß § 26 Abs. 1 Ziffer l) KrO NRW fällt die
Erhöhung einer Beteiligung an einer Gesellschaft in die Zuständigkeit des
Kreistages.