Betreff
Ersatzbau der Bischöflichen Stiftung Haus Hall Gescher für die Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Vorlage
SV-8-0717
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag: ohne

 

Der Bericht der Verwaltung über den aktuellen Stand der Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 02.03.2011 wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

I.   Problem

 

Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall Gescher plant bekanntlich, für das grundlegend sanierungsbedürftige Schulgebäude ihrer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung einen Ersatzbau zu errichten. Die Angelegenheit wurde bereits im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 15.02.2011, im Kreisausschuss am 23.02.2011 sowie im Kreistag am 02.03.2011 beraten. Hinsichtlich der näheren Hintergründe darf ich auf die seinerzeitige Sitzungsvorlage Nr. SV-8-0339 verweisen. Der Kreis Coesfeld beteiligt sich gemäß der einstimmigen Beschlussfassung des Kreistags vom 02.03.2011 anteilig an der Abdeckung der Kapitaldienste für den Schulneubau. Der Kreistag hat den Landrat beauftragt, mit der Bischöflichen Stiftung Haus Hall einen Vertrag über die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld zu schließen. Die in der Sitzungsvorlage angenommenen Grundlagen zum Finanzierungskonzept konnten in der Zwischenzeit weiter geklärt werden.

 

Mit Bescheid vom 02.11.2011 hat die Bezirksregierung Münster die Richtsatzkosten auf 7.633.000 Euro festgesetzt (vorher: 6.716.000 Euro). Damit erhöht sich auch der Betrag, für den das Land im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung für die Dauer von zehn Jahren die Darlehenszinsen berücksichtigt, von 3.358.000 Euro auf 3.816.500 Euro (50 % der Richtsatzkosten).

 

Konkret tragen die Kreise Borken und Coesfeld und der LWL den Kapitaldienst (Zins- und Tilgungsleistungen) für ein Darlehensvolumen in Höhe von 8.100.000 Euro. Die Verteilung erfolgt nach Schüleranteilen. Für die anteilige Darlehenshöhe von 3.816.500 Euro (Darlehen A) übernimmt das Land NRW die Zinsbelastungen über einen Zeitraum von 10 Jahren zu 98%. Diese Finanzierungsbeteiligung wird zugunsten der Kreise und des LWL eingerechnet. Ein Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Münster liegt der Bischöflichen Stiftung Haus Hall bereits vor. Der Kreistagsbeschluss sah des Weiteren vor, die erforderlichen Finanzmittel bereits ab dem Haushaltsjahr 2012 und in den folgenden Haushaltsjahren zur Verfügung zu stellen. Aufgrund von Verzögerungen in der Bauplanungsphase wurde ein Beginn der baulichen Maßnahmen jedoch ins zweite Halbjahr 2012 verschoben. Es wird mit einer Bauzeit von 18 bis 20 Monaten gerechnet, so dass mit einer Inbetriebnahme der Gebäude ungefähr Mitte 2014 zu rechnen ist.

 

Die Einzelheiten der Finanzierung wurden in den letzten Wochen zwischen der Bischöflichen Stiftung Haus Hall, den Kreisen Borken und Coesfeld sowie der Bezirksregierung Münster weitgehend abgestimmt. Der aktuelle Stand und die Modifikationen gegenüber der seinerzeitigen Sachdarstellung stellen sich nunmehr wie folgt dar:

 

Die Bischöfliche Stiftung Haus Hall tritt gegenüber dem Kreditinstitut als Darlehensnehmer auf. Um die derzeit günstige Zinssituation nutzen zu können, hat in den vergangenen Wochen die Bischöfliche Stiftung Haus Hall Finanzierungsangebote von drei Kreditinstituten - Sparkasse Westmünsterland, Darlehenskasse Münster eG sowie Bank für Sozialwirtschaft - eingeholt. Wesentliche Eckpunkte der Finanzierungsanfragen wurden im Vorfeld mit den Kreisen Borken und Coesfeld abgestimmt. Hierbei haben die beiden Kreise besonderes Augenmerk auf ein möglichst geringes Zinsrisiko durch eine langfristige Zinsbindung bei zwanzigjähriger Laufzeit gelegt.

 

Nach Prüfung der eingereichten Finanzierungsangebote beabsichtigt die Bischöfliche Stiftung Haus Hall, kurzfristig ein Finanzierungsangebot über 8,1 Mio. EUR der Sparkasse Westmünsterland anzunehmen. Das durch die Sparkasse Westmünsterland unterbreitete Angebot bietet zum einen ein Darlehen von 3.816.500 Euro (Darlehen A) mit einem Zinssatz von z.Z. 2,972% p.a. und zum anderen ein Darlehen von 4.283.500 Euro (Darlehen B) mit einem Zinssatz von z.Z. 2,429% p.a. bei zwanzigjähriger fester Zinsbindung an. Der hierdurch eröffneten Minimierung marktlicher Zinsrisiken für die gesamte Laufzeit kommt aufgrund der gegenwärtig unabsehbaren mittel- und langfristigen Entwicklung an den Finanzmärkten besondere Bedeutung zu. Dies schafft weitreichende haushaltsbezogene Planungssicherheit für die Kreise Borken und Coesfeld, da die jährlichen Schuldendienste bereits zum heutigen Zeitpunkt weitgehend fixiert werden. In Anbetracht des hohen Finanzierungsvolumens ist die Zinssicherheit von zentraler Relevanz. Demgegenüber bieten die anderen Kreditinstitute keine günstigeren Zinskonditionen und insbesondere keine derart lange Zinsbindung.

 

Die Finanzierung soll wegen der günstigen Zinssituation bereits zum 01.01.2013 mit einer Laufzeit von 20 Jahren beginnen. Das Land NRW wird für das Darlehen A die Zinszahlungen für die ersten zehn Jahre zu 98% übernehmen. Da die Finanzierung bereits vor Abschluss der Baumaßnahmen beginnt, wird die Bischöfliche Stiftung Haus Hall für das Darlehen B in den ersten beiden Jahren der Laufzeit bis zur endgültigen Bauabnahme die Zinsleistungen übernehmen. Somit werden die Kreise Borken und Coesfeld ab dem Haushaltsjahr 2013 die Tilgungsleistungen erbringen, aber erst ab dem dritten Laufzeitjahr die Zinszahlungen für Darlehen B und ab dem elften Laufzeitjahr die Zinszahlungen für Darlehen A tragen. In den Jahren 2013 und 2014 ergeben sich durch die Zinsübernahme durch die Bischöfliche Stiftung Haus Hall voraussichtlich Aufwendungen über jährlich rund 130.000 Euro. Die Belastungen in späteren Jahren ist der beigefügten Aufstellung zu entnehmen, die unter Zugrundelegung der aktuellen Situation hinsichtlich der Schülerzahlen vorläufig berechnet wurde. Die endgültigen jährlichen Belastungen sind abhängig von der Entwicklung der Schülerzahlen in den zukünftigen Jahren.

 

Insgesamt wird das vorliegende Finanzierungsmodell aus Sicht der Kreise Borken und Coesfeld als außerordentlich vorteilhaft bewertet. Gegenüber der ursprünglichen Sachdarstellung zur Sitzung des Kreistags am 02.03.2011 können deutlich verbesserte Finanzierungskonditionen - seinerzeit war noch ein Zinssatz von 4 % p.a. bei einer Laufzeit von rd. 34 Jahren kalkuliert worden - bei größtmöglicher Zinssicherheit realisiert werden. Der auf den Kreis Coesfeld entfallende Anteil der Gesamtaufwendungen für die Schuldendienstleistungen verringert sich hierdurch von bisher rd. 5,1 Mio. € auf rd. 3,5 Mio. €.

 

In Modifikation zu der Darstellung in der Sitzungsvorlage SV-8-0339 würde der Kreis Coesfeld nicht nach Inbetriebnahme der Neubauten, sondern bereits im Bauverlauf – konkret ab dem 01.01.2013 – in die Übernahme von Tilgungsleistungen einsteigen. Ein späterer Einstieg in die Zins- und Tilgungsleistung erst ab voraussichtlicher Inbetriebnahme Mitte 2014 würde zu erheblichen Mehraufwendungen für die beiden Kreise führen, da der spätere Zins- und Tilgungsbeginn mit verschlechterten Finanzierungskonditionen einhergehen würde. Für die Haushaltsjahre ab 2013 werden entsprechende Finanzmittel für die dann anlaufenden Kapitaldienste eingeplant.

 

Der Abschluss eines gemeinsamen Vertrages zwischen den Kreisen Borken, Coesfeld und der Stiftung Haus Hall Gescher ist für die nächsten Wochen vorgesehen.