Beschlussvorschlag:
1. Im
Einvernehmen mit dem Personalrat der Kreisverwaltung Coesfeld wird
Herr Johannes
Jasper, Dülmen zum Vorsitzenden
und
Herr
Wolfgang Janzen, Coesfeld zum Stellvertreter
des Vorsitzenden
der
Einigungsstelle beim Kreis Coesfeld bestellt.
2. Im
Einvernehmen mit dem Personalrat der Kreisverwaltung Coesfeld werden insgesamt
zwölf Beisitzerinnen und Beisitzer bestellt, jeweils sechs durch den Kreistag
und den Personalrat. Für das jeweilige Einigungsstellenverfahren werden von den
vorgenannten sechs Beisitzerinnen und Beisitzern drei - in alphabetischer
Reihenfolge abwechselnd - ausgewählt. Die so Bestimmten gelten dann als für das
jeweilige Verfahren benannt.
3. Der
Kreistag bestellt folgende Beisitzer /innen:
3.1 _________________________________
3.2 _________________________________
3.3 _________________________________
3.4 _________________________________
3.5 _________________________________
3.6 _________________________________
Begründung:
I. Problem
Die Wahlperiode des Personalrates der Kreisverwaltung
Coesfeld endete mit Ablauf des 30.06.2012. Damit erlosch auch die Existenz der
Einigungsstelle. Die Beschäftigten der Kreisverwaltung haben einen neuen
Personalrat gewählt, dessen Wahlperiode am 01.07.2012 begann. Gemäß § 67 des
Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG) ist für die
Amtszeit des Personalrates, die bis zum 30.06.2016 dauert, eine neue
Einigungsstelle zu bilden.
II. Lösung
Auf die vorsitzende Person und deren
Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und
der Personalrat zu einigen.
Insoweit schlage ich im Einvernehmen mit dem
Personalrat vor,
n Herrn
Johannes Jasper zum Vorsitzenden und
n Herrn
Wolfgang Janzen zum Stellvertreter des Vorsitzenden
der Einigungsstelle bei der Kreisverwaltung
Coesfeld zu bestellen.
Eine Einigung auf die Zahl der Beisitzer ist
nach dem mit Wirkung vom 16.07.2011 geänderten LPVG nicht mehr vorgesehen.
Vielmehr werden die Beisitzerinnen und Beisitzer für das jeweilige
Einigungsstellenverfahren benannt.
In Absprache mit dem Personalrat sollen zur
pragmatischen Umsetzung dieser gesetzlichen Änderung wie bisher insgesamt zwölf
Beisitzerinnen und Beisitzer bestellt werden, jeweils sechs vom Kreistag und
vom Personalrat. Für das jeweilige Einigungsstellenverfahren werden von den
vorgenannten sechs Beisitzerinnen und Beisitzern drei - in alphabetischer
Reihenfolge abwechselnd - ausgewählt. Die so Bestimmten gelten dann als für das
jeweilige Verfahren benannt.
Die Beisitzerinnen und Beisitzer müssen Beschäftigte
im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein.
Anmerkung: Hochschullehrer/innen, bestimmte Lehrbeauftragte sowie weitere in § 5
Abs. 4 LPVG genannte Personen, die an Hochschulen bzw. Fachhochschulen beschäftigt
sind, gelten nicht als Beschäftigte i. S. des LPVG und sind damit nicht in die
Einigungsstelle wählbar.
Falls diesem Vorschlag gefolgt wird, möge
der Kreistag aus seiner Mitte sechs Beisitzerinnen und Beisitzer benennen. Bei
den vom Personalrat benannten Beisitzerinnen und Beisitzern handelt es sich
ausschließlich um Personen, die bei den Kreisverwaltungen Borken,
Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf beschäftigt sind und dort als
Personalratsmitglieder fungieren bzw. diese Funktion langjährig inne gehabt haben.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Mitgliedschaft in der Einigungsstelle
ist ein Ehrenamt, für dessen Ausübung keine Vergütung oder Entschädigung
gewährt wird. Die durch die Tätigkeit der Einigungsstelle entstehenden Kosten
trägt die Dienststelle. Die Einigungsstelle tritt nur anlassbezogen zusammen, sie
tagt nicht regelmäßig. Der vorsitzenden Person kann nach § 67 Abs. 2 LPVG eine
Entschädigung für Zeitaufwand gezahlt werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist gemäß § 67 LPVG i.
V. m. § 2 Landesbeamtengesetz NRW
der Kreistag als
oberste Dienstbehörde zuständig.