Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bildet außer den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende Ausschüsse:
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Begründung:
I. Problem
Durch die Kreisordnung und andere gesetzliche Vorschriften ist die Bildung bestimmter Ausschüsse vorgeschrieben (Pflichtausschüsse). Darüber hinaus kann der Kreistag gemäß § 41 KrO zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Fachausschüsse (freiwillige Ausschüsse) bilden.
Bisher bestanden folgende freiwillige Ausschüsse:
- Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt
- Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung
- Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr
- Ausschuss für Soziales und Senioren
II. Lösung
Die Anzahl der Ausschüsse sollte so bemessen sein, dass der für die Kreistagsmitglieder insgesamt entsprechende Arbeitsaufwand vertretbar ist.
III. Alternativen
Der Kreistag kann frei entscheiden, bisher gebildete Ausschüsse wegfallen zu lassen, andere Ausschüsse oder zusätzliche Ausschüsse zu bilden.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 41 KrO NRW.