Betreff
Bestimmung der zu bildenden freiwilligen Ausschüsse
Vorlage
SV-7-0007
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag bildet außer den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende Ausschüsse:

 

 

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Begründung:

 

I.   Problem

Durch die Kreisordnung und andere gesetzliche Vorschriften ist die Bildung bestimmter Ausschüsse vorgeschrieben (Pflichtausschüsse). Darüber hinaus kann der Kreistag gemäß § 41 KrO zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Fachausschüsse (freiwillige Ausschüsse) bilden.

 

Bisher bestanden folgende freiwillige Ausschüsse:

 

-          Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt

 

-          Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung

 

-          Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr

 

-          Ausschuss für Soziales und Senioren

 

II.  Lösung

Die Anzahl der Ausschüsse sollte so bemessen sein, dass der für die Kreistagsmitglieder insgesamt entsprechende Arbeitsaufwand vertretbar ist.

 

III. Alternativen

Der Kreistag kann frei entscheiden, bisher gebildete Ausschüsse wegfallen zu lassen, andere Ausschüsse oder zusätzliche Ausschüsse zu bilden.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 41 KrO NRW.