Betreff
Bericht zur Haushaltsausführung 2012- Finanzbericht zum Stichtag 31.08.2012
Vorlage
SV-8-0731
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Begründung:

 

I.    Problem

 

Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stand 31.08.2012 zu berichten.

 

Der Landtag NRW hat in seiner Plenarsitzung am 13.09.2012 in 2. Lesung das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz – UmlGenehmG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz sollen die haushaltsrechtlichen Regelungen über die Umlageerhebung an die örtlichen Bedürfnisse angepasst und die Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Es wird die Genehmigungspflicht des Umlagesatzes der Kreisumlage, der Landschaftsumlage und der Umlage des Regionalverbandes Ruhr eingeführt. Ferner wird die Erhebung einer Sonderumlage sowie deren Genehmigungsbedürftigkeit geregelt und die Verpflichtung der Umlageverbände zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes festgeschrieben. Das UmlGenehmG soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten. Die Vorschriften sind erstmals auf das Haushaltsjahr 2013 anzuwenden.

 

Mit dem UmlGenehmG wird u.a. die Abrechnung der Jugendamtsumlage eingeführt. § 56 Abs. 5 KrO NRW wird dahingehend ergänzt, dass Differenzen zwischen Plan und Ergebnis im übernächsten Jahr ausgeglichen werden können. Nach der Übergangsregelung in Artikel 4 des UmlGenehmG darf die gesonderte Abrechnung nach § 56 Abs. 5 KrO NRW bereits für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 erfolgen, sofern die Beteiligten der Abrechnung zustimmen.

 

 

II.   Lösung

 

Die Berichterstattung erfolgt wie in den letzten Finanzberichten auf Produktgruppenebene.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich auf Grund der Haushaltsentwicklung für die Gesamtergebnisrechnung eine voraussichtliche erhebliche Verbesserung von 4.583.652 € abzeichnet. Diese reduziert das bereits geplante Haushaltsdefizit von 2.176.047 €. Im Ergebnis ist somit von einem voraussichtlichen Jahresüberschuss von 2.407.605 € auszugehen.

 

Nach dem UmlGenehmG, das in Kürze in Kraft treten soll, darf eine gesonderte Abrechnung der Jugendamtsumlage bereits für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 erfolgen, sofern die Beteiligten der Abrechnung zustimmen. Soweit diese Zustimmung erteilt wird, wäre im Jahresabschluss 2012 in Höhe der Überdeckung ein entsprechender Betrag zu passivieren. Um diesen Betrag würde sich dann die zum 31.12.2012 prognostizierte Verbesserung reduzieren. Nach Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage müssten zur Deckung des Haushaltsausgleiches 2012 dann noch 82.964 € aus der Allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen werden

 

Das Ergebnis der Haushaltsentwicklung 2012, insbesondere im Bereich des Jugendamtes, kann bis zum Jahresende durchaus noch - von bisher noch nicht bekannten Ereignissen – beeinflusst werden.

 

Weitere Details zur Entwicklung der einzelnen Budgets sind dem beigefügten Finanzbericht zu entnehmen.

 

 

III. Alternativen

 

keine

 


IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Produkthaushaltes prognostiziert werden.

 

Aufgrund der allgemeinen Finanzlage und des zu erwartenden Fehlbetrags für 2012 hat der Kämmerer mit Verfügung vom 23.01.2012 zunächst nur 80 v. H. der konsumtiven Haushaltsermächtigungen des Haushaltsplanes 2012 zur Bewirtschaftung freigegeben.  Ausgenommen sind sämtliche Aufwandsermächtigungen, die auf Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen uneingeschränkt zu leisten sind. Diese Bewirtschaftungsbestimmung stellt keine haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne von § 24 GemHVO NRW dar.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. g) KrO NRW.