Betreff
Beschaffung eines Rettungstransportwagens (RTW) aus Haushaltsmitteln 2013
Vorlage
SV-8-0732
Aktenzeichen
32 38.90.00
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung und Beauftragung eines RTW für die Rettungswache Lüdinghausen aus Mitteln des Haushalts 2013 bereits in 2012 vorzunehmen.
  2. Die für die Beschaffung nötigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2013 bereitgestellt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Am 15.07.2012 erlitt der Rettungstransportwagen (RTW) der Rettungswache Ascheberg einen Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden des Fahrzeugs. Derzeit kommt in Ascheberg eines der beiden Reservefahrzeuge zum Einsatz.

Bereits am 01.08.2012 wurde ein neuer RTW für die Rettungswache Ascheberg zu Konditionen des in 2011 in Auftrag gegebenen Fahrzeugs in Auftrag gegeben. Glücklicherweise konnte ein bereits fertiggestelltes Fahrzeug-Fahrgestell beauftragt werden, so dass die Lieferzeit von drei bis vier Monaten für das Grundfahrzeug entfällt. Der Kofferaufbau ist derzeit in der Produktion und der Hersteller hat versichert, das Fahrzeug schnellstmöglich fertig zu stellen.

Hierfür werden Mittel aus einer in 2012 regulär geplanten Beschaffungsmaßnahme für einen RTW in Lüdinghausen eingesetzt. Nun stehen jedoch keine Mittel für den überfälligen Ersatz des RTW Lüdinghausen 2 zur Verfügung. Die Versicherungsleistung von 43.900 Euro reicht nicht für eine Neubeschaffung aus.

Zur Sicherung des Dienstbetriebes und zur Reduzierung der Reparaturkosten an älteren Fahrzeugen ist eine zeitnahe Ersatzbeschaffung dringend erforderlich.

 

Von der Ausschreibung bis zur Inbetriebnahme eines RTW vergehen regelmäßig mindestens neun Monate. Falls Ausschreibung und Beauftragung erst nach planmäßiger Beschlussfassung und Inkrafttreten des Haushalts 2013 erfolgen, könnte die Inbetriebnahme des Fahrzeugs frühestens im Herbst 2013 erfolgen.

 

II.  Lösung

Im Finanzplan können Mittel für die in 2015 geplante Ersatzbeschaffung des RTW Ascheberg entfallen.

Um einen Verzug bei der Ersatzbeschaffung zu vermeiden, wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderliche Ausschreibung und anschließende Auftragsvergabe bereits in 2012 vorzunehmen. Das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren wird unter den Vorbehalt gestellt, dass die erforderlichen Mittel im Haushalt 2013 bereitgestellt werden.

 

III. Alternativen

Die Ausschreibung des nächsten RTW könnte nach Inkrafttreten des Haushalts 2013 erfolgen. Dann stünde der neue RTW erst ca. fünf Monate später zur Verfügung. Der neun Jahre alte RTW Lüdinghausen 2 müsste länger im Betrieb bleiben. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des Alters und des Kilometerstandes von über 270.000 km bei der enorm hohen Belastung der Fahrzeuge in der Notfallrettung ein hoher Aufwand an Reparaturkosten verursacht wird.

Weitere Ausfälle an Fahrzeugen wären nur noch durch Anmietung von RTW aufzufangen. Das soll unter allen Umständen vermieden werden, denn angemietete Fahrzeuge sind anders ausgestattet und ausgerüstet und behindern die schnelle teamorientierte Patientenversorgung im Notfall erheblich.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch kalkulatorische Kosten aus Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes ist die Refinanzierung vollständig gesichert. Die erste Teilzahlung für den neuen RTW (Lieferung des Fahrgestells) wird in 2013, möglicherweise erst nach der Genehmigung des Haushalts, zu leisten sein.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. g) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Hier soll eine Verpflichtung zur Zahlung (Auftragserteilung) aus dem Haushalt 2013 bereits in 2012 eingegangen werden.