Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die unter I. genannten Maßnahmen erneut anzumelden.
Begründung:
I. Problem
Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen an alle Kommunen vom 31.08.2012 wird der Kreis gebeten für die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 Projekte in der Straßenbaulast des Bundes vorzuschlagen. Es können sowohl neue als auch bereits im aktuellen Bedarfsplan ausgewiesene Maßnahmen benannt werden.
Da der Bund angekündigt hat, seine Investitionen in den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen massiv zurückzufahren, steht eine umfassende Bewertung aller Vorhaben an.
Die nachfolgenden Maßnahmen sind bereits im BVWP 2004 enthalten. Sie werden zurzeit als disponible Maßnahmen im Regierungsbezirk Münster geführt, so dass sie einer erneuten fachlichen Bewertung bedürfen. Hier ist eine Neuanmeldung erforderlich.
Bezeichnung |
Planungsstand |
|
BAB 1 |
AS Hamm-Bockum/Werne –
AS Ascheberg |
Vorentwurf
abgeschlossen und vorgelegt (VEA) |
BAB 1 |
AS Ascheberg –
DEK-Brücke |
Vorentwurf
abgeschlossen und vorgelegt (VEA) |
B 67 |
Reken (L 600) – Dülmen
(B474) |
Planfeststellungsunterlagen
offen gelegt (PO) |
B 235 |
Ortsumgehung
Lüdinghausen) |
Ohne Planungsbeginn
(OP) |
B 474 |
Ortsumgehung Dülmen
(Nord) (A43 – B 474) |
Planfeststellungsunterlagen
offen gelegt (PO) |
B 525 |
Ortsumgehung Nottuln |
Planfeststellungsbeschluss
bestandskräftig (unanfechtbar) (PU) |
II. Lösung
Die o.g. Maßnahmen sollen erneut angemeldet werden. Eine Benennung neuer Projekte ist nicht vorgesehen.
III. Alternativen
Nur einen Teil der Maßnahmen erneut anmelden oder ggfls. neue Maßnahmen benennen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Kosten entstehen dem Kreis Coesfeld nicht. Alle Ausgaben trägt der Bund.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte der Kreistag über die Angelegenheit zu entscheiden.