Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGST zu den erzieherischen Hilfen
Vorlage
SV-8-0757
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung zum Kennzahlenvergleich wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGST zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW. An dem Vergleichsring nehmen neun Jugendämter teil. Vertreten sind alle vier Kreisjugendämter des Münsterlandes.

 

Im Jugendhilfeausschuss wurde am 27.11.2008 (SV-7-1189), am 20.05.2010 (SV-8-0146) und am 28.09.2011 (SV-8-0475) über die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs berichtet. Der Aufgabe der jährlichen Berichterstattung kommt die Verwaltung mit dieser Vorlage nach.

 

 

II. Ergebnisse

 

Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs 2011 vor (Anlage). Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Im interkommunalen Vergleich

 

  • sinkt die Inanspruchnahme der Hilfen zu Erziehung (Kennzahl K1.3a) im Kreisjugendamtsbezirk in 2011 gegenüber dem Vorjahr von 3,94 % auf 3,20 %, während der Median (mittlerster Wert aller Jugendämter) auf 2,93 % weiter ansteigt;

 

  • sinken die durchschnittlichen Kosten aller Hilfearten je Einwohner im Alter von 0 bis 20 Jahren (Kennzahl K4.4) im Kreisjugendamtsbezik gegenüber den Vorjahren 2009 (499,02 Euro) und 2010 (417,17 Euro) in 2011 auf 350,32 Euro und bilden im Vergleich den Median (350,32);

 

  • steigt der Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfen insgesamt (Kennzahl K 12.1; Quotient: auf eine stationäre HzE kommen ... ambulante HzE) in 2011 mit 1,71 weiter an  (Median 1,39) und im Vergleich wird erstmals der Bestwert erreicht. Dies ist besonders erfreulich, da es sich um eine Steuerungskennzahl handelt und die ambulanten und auf die Familien gerichteten Leistungen erzieherischer Hilfen im Kreis deutlich gegenüber stationären Hilfen dominieren;

 

  • sinkt die Personalkennzahl (Kennzahl K13.4a; Fälle Hilfen zur Erziehung pro Personalstelle ASD) in 2011 im Kreisjugendamtsbezirk auf 54,59 und liegt unter dem Median (71,28) infolge der Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt.

 

Im Ergebnis bestätigt der Kennzahlenvergleich 2011 die Ergebnisse der Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt, die der Kreistag am 22.06.2011 beraten und beschlossen hat (SV-8-0396 vom 16.03.2011: „Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt“). Durch eine verbesserte Personalausstattung und Kontinuität im Personalbestand konnten die Anteile ambulanter Hilfen an den Hilfen insgesamt gesteigert und die Kosten je Einwohner gesenkt werden.

 

 

 

 

III. Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

 

Der interkommunale Vergleich betrachtet ein umfassendes Kennzahlensystem mit den dazugehörigen Grundzahlen.  Dieses Zahlensystem lässt sich folgendermaßen unterteilen:

 

1.Untersuchte Leistungen der erzieherischen Hilfen:

 

Stationäre Hilfen:

·         Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)

·         Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)

·         Betreutes Wohnen (§ 34 SGB VIII)

·         Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII

·         Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII

 

Teilstationäre Hilfen

§  Tagesgruppe/Tagespflege (§ 32 SGB VIII)

§  Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII

 

Ambulante Hilfen:

·         Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)

·         Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)

·         Sozialpädagogische Familien Hilfe (§ 31 SGB VIII)

·         Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

·         Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII

 

2. Kennzahlenbereiche

  • Gesamte und hilfenartspezifische Kosten der erzieherischen Jugendhilfe
  • Falldichte: Hilfeartenspezifische Fallstatisitk bezogen auf die altersgleiche Bevölkerung im Zuständigkeitsbereich
  • Kostenaufkommen im Verhältnis zur altersgleichen Bevölkerung
  • Hilfeartendspezifische Leistungsdauer bzw. -intensität
  • Personalausstattung  in ASD und Wirtschaftlicher Jugendhilfe im Verhältnis zum Fallaufkommen  

 

Ausgehend vom interkommunalen Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings auch für die interne Steuerung eine wesentliche Grundlage. So bildet das System und  die Ergebnisse des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe 51.02. „Hilfe in Erziehungsangelegenheiten“ im  Kreishaushalt 2010, 2011 und 2012.  

 

Die Ergebnisse 2011 wurden zusammen mit den Ergebnissen der Vorjahre unter den beteiligten Jugendämtern im Rahmen eines Workshops im Juli dieses Jahres erörtert. In der Anlage  ist eine Aufstellung der wichtigsten Kennzahlen aus diesen Berichtsjahren in der Form zusammengefasst, dass die jeweiligen Ergebnisse für das KJA Coesfeld und der Median, d.h. der Wert für die mittleren Ranglistenplatz unter den beteiligten Jugendämtern, dargestellt werden.

 

IV.Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der Kostenbeitrag nach Projektvereinbarung vom  16.08.2012 auf insgesamt 1.800 €. Die Mittel sind im Haushalt 2012 bei der Produktgruppe 51.02 „Hilfen in Erziehungsangelegenheiten“ enthalten. 

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V.  Zuständigkeit

 

Jugendhilfeausschuss