Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Kreis Coesfeld; Beratung über die Aufteilung des SGB II – Eingliederungsbudgets 2013
Vorlage
SV-8-0758
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2013 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:

 

        I.     Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:

225.000 €

6,85 %

     II.     Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:

1.020.000 €

31,05 %

   III.     Leistungen zur beruflichen Eingliederung:

1.100.000 €

33,49 %

  IV.     Bildungsgutscheine:

290.000 €

8,83 %

     V.     JobPerspektive § 16e SGB II:

340.000 €

10,35 %

  VI.     Sonderprogramm Perspektive 50plus:

270.000 €

8,22 %

VII.     Freie Förderung:      

25.000 €

0,76 %

VIII.     Erstattungen aus Vorjahren:      

15.000 €

0,46 %

Summe:      

3.285.000 €

100,00 %

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist möglich. Der örtliche Beirat wird über diese Änderungen informiert.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, jährlich ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.

 

Für das Jahr 2013 liegen dem Kreis Coesfeld zurzeit nur Schätzdaten vor. Die endgültige Festlegung erfolgt in der Eingliederungsmittel-Verordnung 2013, die für Ende 2012 erwartet wird.

 

Gemäß den derzeitigen Annahmen wird der Kreis Coesfeld für die berufliche Eingliederung der SGB II - Leistungsberechtigten im Jahr 2013 voraussichtlich nur noch 3.685.000 € inkl. der Sonderprogramme erhalten.

 

Hiervon entfallen voraussichtlich

auf das klassische Eingliederungsbudget:                                                    3.060.000 €

auf das Sonderprogramm § 16e SGB II „Job-Perspektive“:                           340.000 €

auf das Sonderprogramm 50plus „Beschäftigungspakt für Ältere“:                270.000 €

und auf Erstattungen aus den Vorjahren:                                                           15.000 €

Summe Eingliederungsmittel in 2013:                                                           3.685.000 €

 

Von dieser Summe ist jedoch noch ein Betrag in Höhe von 400.000 € zur Verstärkung des Verwaltungsbudgets in Abzug zu bringen. Diese Umschichtung ist erforderlich, um die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung auch in 2013 zu gewährleisten.

 

Insgesamt stehen in 2013 somit für die berufliche Eingliederung tatsächliche Mittel in Höhe von 3.285.000 € zur Verfügung. Dieses sind ca. 0,45 Mio. € oder 12 % weniger als im Vorjahr.

 

Dieser deutliche Rückgang der Mittel zur beruflichen Eingliederung der SGB II - Leistungsberechtigten aus dem Kreis Coesfeld erfordert zwangsläufig eine entsprechende Reduzierung der Ausgaben in einzelnen Teilbudgets.

 

Zudem ist bei der Bildung der Teilbudgets darauf zu achten, dass die mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) vereinbarten Ziele erreicht werden. Die ersten Besprechungen hierzu beginnen frühestens im Dezember 2012. Mit einem Abschluss der Zielvereinbarungen wird nicht vor März 2013 gerechnet.

II.  Lösung

 

Der für 2013 vorgesehene Einsatz der SGB II - Eingliederungsmittel sowie die Aufteilung auf die Teilbudgets ist der beigefügten Übersicht (Anlage 1 / Stand: 10.2012) zu entnehmen.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr sind in der beigefügten Übersicht neben der nachrichtlichen Ausweisung der Hochrechnung 2012 die Planwerte 2013 sowie die bereits gebundenen Mittel für die jeweiligen Teilbudgets und Kostenstellen ausgewiesen.

 

Wie dort ersichtlich, sind durch in 2012 bereits bewilligte oder noch zu bewilligende Maßnahmen und Förderangebote voraussichtlich Eingliederungsmittel in Höhe von ca. 1,7 Mio. € (ca. 52 %) gebunden worden und stehen somit für neue Angebote nicht zur Verfügung.

 

 

Hinweise zu den Teilbudgets:

 

1.)        Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget

Trotz negativer Prognosen zur Wirtschaftssituation 2013 ist geplant, die Vermittlungsaktivitäten nicht einzuschränken und insoweit keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in diesem Teilbudget vorzunehmen.

 

2.)        Maßnahmen zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung

In diesem bisher finanzstärksten Teilbudget der Gruppen- und Einzelangebote zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist für 2013 mit einer Reduzierung der Eingliederungsmittel von ca. 0,45 Mio. € der stärkste Einschnitt zu verzeichnen.

 

Die Einsparungen erfolgen insbesondere durch eine Reduzierung der Anzahl der unterschiedlichen Gruppenangebote, wobei durch Erhöhung der zeitgleichen Teilnehmerzahlen in einzelnen Maßnahmen die Gesamtzahl der versorgten Teilnehmerinnen und Teilnehmer unverändert bleibt. Zusätzlich wird versucht, verstärkt Sonderprogramme des Landes, des Bundes und des Europäischen Sozialfonds für diese Bereiche einzuwerben. Weitere Kosteneinsparungen werden durch den künftigen Einsatz von bedarfsorientierten Aktivierungsgutscheinen erwartet.

 

Bei den speziellen Angeboten für die Zielgruppe der unter 25-Jährigen ist ebenfalls zur Kompensation der notwendigen Einsparungen die verstärkte Nutzung der Bundes- und Landesprogramme, so bspw. den Landesprogrammen „Jugend in Arbeit“ und „Werkstattjahr“ vorgesehen.

 

Für das Jahr 2013 wird analog 2012 ein weiterer Rückgang der klassischen überbetrieblichen Rehabilitationsmaßnahmen in Berufsbildungswerken zu Gunsten betrieblicher Umschulungen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes erwartet. Hierdurch wird es voraussichtlich zu einem weiteren Ausgabenrückgang kommen.

 

Im Bereich der leistungsorientierten Drittvermittlung ist aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage von einem weiteren Rückgang auszugehen, sodass auch hier eine anteilige Mittelreduzierung vorgenommen wurde.

 

3.)        Leistungen zur beruflichen Eingliederung

Damit auch künftig die Integrationschancen für SGB II - Leistungsberechtigte aus dem Kreis Coesfeld im Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden können, erfolgt hier in 2013 bewusst keine weitere Reduzierung im Bereich der Eingliederungszuschüsse (EGZ). 

 

Auch in den Bereichen Förderung der Selbständigkeit, Einstiegsqualifizierung / Jugend in Arbeit sind keine Budgetänderungen vorgesehen, um durch diese Instrumente auch in 2013 Integrationsfortschritte und Arbeitsaufnahmen zu fördern.

 

4.)        Bildungsgutscheine

Aufgrund der leicht rückläufigen Nachfrage nach Bildungsgutscheinen (auch im Bereich REHA) in 2012 ist auch hier eine Budgetreduzierung vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass das Teilbudget reichen wird, um kurzfristig auf arbeitsmarktorientierte Nachfragen reagieren zu können.

 

5.)        JobPerspektive  § 16e SGB II

Das Jobcenter fördert derzeit 23 Fälle nach § 16e SGB II im Rahmen einer unbefristeten Dauerförderung. Um auch in 2013 Förderungen in der Fallzahlhöhe zu ermöglichen, bleibt der Ansatz für dieses Sonderprogramm zunächst unverändert.

 

6.)        Perspektive 50plus

Der Kreis Coesfeld ist zum 01.01.2010 dem Kompetenznetzwerk 50plus des Hochsauerlandkreises zur Umsetzung des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“ beigetreten und führt mit den Partnern Hochsauerlandkreis und Nordfriesland das Sonderprogramm auch in der dritten Förderphase bis 2015 gemeinsam weiter.

Zur Umsetzung dieses Sonderprogramms erhält der Kreis Coesfeld spezielle Bundesmittel in Höhe von aktuell 270.000 €, die für diesen Bereich zweckgebunden sind. Aus dem zweckgebundenen Sonderbudget werden neben den Coaching-Gebühren auch Vermittlungsprämien sowie Eingliederungszuschüsse abgegolten, die durch Aktivitäten im Zuge der Perspektive 50plus angefallen sind. Dieses führt zu einer entsprechenden Entlastung des klassischen Eingliederungsbudgets. Die Budgeterhöhung im Sonderprogramm erfolgt durch interne Mittelumverteilungen innerhalb des Projektes.

 

 7.)       Freie Förderung

Der Kreis Coesfeld hat die Möglichkeit, unter Beachtung der Bestimmungen des § 16f SGB II sowie der übrigen Regelungen des SGB II und SGB III, insbesondere des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes, alternative Angebote und Projekte zur Arbeitsmarktaktivierung und -integration zu fördern. Zurzeit erfolgen in diesem Bereich nur Förderungen der Mobilität von berufstätigen Personen mit ergänzendem SGB II – Leistungsbezug. Unter Berücksichtigung der Ausgabenentwicklung in 2012 wurde hier keine Budgetanpassung vorgenommen. 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Ausführung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§26 Abs. 1 KrO).