Betreff
Produkthaushalt des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2013; Produktbereich 51 - Jugendamt
Vorlage
SV-8-0759
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2013 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen im Produktbereich 51

 

Produktgruppen

 

51.01  - Familienunterstützende Maßnahmen                                               

51.02  - Hilfen in Erziehungsangelegenheiten                                               

51.03  - Weitere Unterstützungen und Hilfen /

  Leistungen nach dem BEEG                                                           

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Begründung:

 

I. und II.          Problem und Lösung

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2013 wird am 07.11.2012 in den Kreistag eingebracht und von dort zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen werden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkonten zu verteilen sind.

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes ist allen Kreistagsabgeordneten zugegangen. Die sachkundigen Bürger haben den Entwurf des Produkthaushaltes (Auszug Jugendamt) erhalten.

 

Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2013 – Teilergebnisplan – schließt der Produktbereich 51 – Jugendamt mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 25.733.397 € ab. Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2011

 

Ansatz

2012

 

Ansatz

2013

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

Produktbereich

 

51.01 – Familienunterstützende

             Maßnahmen

-13.058.634 €

-15.250.444 €

-14.140.995 €

51.02 – Hilfen in Erziehungs-

             angelegenheiten

-8.956.650 €

-11.439.233 €

-10.306.067 €

   51.03 – Weitere Unterstützungen und

                Hilfen /

                Leistungen nach dem BEEG

-1.212.342 €

-1.336.027 €

-1.286.334 €

 

 

 

In der Produktgruppe 51.01 sind Zuweisungen / Zuschüsse des Landes (Erträge) sowie laufende Zuweisungen / Zuschüsse an Träger für investive Maßnahmen im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern und der Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit (Aufwendungen) enthalten. Hierbei handelt es sich um Erträge und Aufwendungen für in der Vergangenheit geförderte investive Maßnahmen, die aufgrund noch nicht abgelaufener Zweckbindungsfristen im Ergebnisplan zu berücksichtigen sind. Es handelt sich somit um die buchhalterische Abwicklung von in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit Investitionskostenförderungen.

 

 

Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Aufwand- und Ertragentwicklung im Haushaltsjahr 2012 ermittelt worden.

 

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Schwierigkeit, Erträge und Aufwendungen im Bereich der Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.

 

Bei den nachfolgend aufgeführten Produkten ergeben sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2012 wesentliche Abweichungen:

 

 

1.    Produktgruppe 51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

 

  • Produkt 51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung
  • Produkt 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit
  • Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 51.01 beträgt insgesamt 14.140.995 € (bzw. 13.035.803 € ohne Abschreibung, Personal- und Sachkosten) und verringert sich somit im Vergleich zum Ansatz 2012 um 1.109.449 € (bzw. 1.178.483 €). Diese Verringerung verteilt sich wie folgt auf die Produkte:

 

51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier wie im Vorjahr bei 353.000 €.

 

 

51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit

 

In diesem Produkt beträgt der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) 1.011.621 € und liegt damit um 2.735 € unter dem Vorjahresansatz.

 

 

51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 11.671.182 € und verringert sich somit im Vergleich zum Vorjahr (12.846.930 €) um 1.175.748 €.

 

Im Hinblick auf die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung auch für die Kinder unter drei Jahren ab dem Kindergartenjahr 2013/14 wird das Angebot für diese Zielgruppe deutlich verstärkt. Es werden große Anstrengungen unternommen, den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten unter Nutzung der Investitionskostenförderung des Bundes und des Landes voranzutreiben, um den Rechtsanspruch bedienen zu können. Die angestrebte Quote von 35 Prozent kann in den meisten Orten des Jugendamtsbezirks durch bereits gesicherte U3-Plätze erreicht werden. Weitere Fördermittel aus Bund und Land in Höhe von insgesamt 820.000 EUR sind für das Kreisjugendamt Coesfeld unter Einhaltung eines engen Zeitplans in Aussicht gestellt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Rechtsanspruch im Kindergartenjahr 2013/2014 im Kreisjugendamtsbezirk erfüllt werden kann.

Der Kreisanteil an den Betriebskosten beläuft sich im Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich auf 10,90 Mio. € und verringert sich damit um 1,05 Mio. € zum Haushaltsjahr 2012. 

Diese Veränderung resultiert im wesentlichen daraus, dass das Land NRW im Rahmen des Belastungsausgleichs U3 seinen Anteil an der Betriebskostenförderung um 19,91 % erhöht. Zudem werden bei den Elternbeiträgen Mehreinnahmen von 245.000 € erwartet, die auf ein verändertes Buchungsverhalten und auf steigende Einkommen zurückzuführen sind. Aus den vorgenannten Gründen erhöhen sich auch die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege von bislang 80.000 € auf 160.000 €

 

 

 

 

2.    Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

 

Produkt 51.02.01 –      Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

Produkt 51.02.02 –      Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

Produkt 51.02.03 –      Hilfen für junge Volljährige

Produkt 51.02.04 –      Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und

Jugendliche – Eingliederungshilfe nach § 35 a

 

Der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 51.02 beträgt insgesamt 10.306.067 € (bzw. 9.246.000 € ohne Abschreibung, Personal- und Sachkosten) und verringert sich somit im Vergleich zum Ansatz 2012 um 1.133.166 € (bzw. 1.267.000 €). Diese Verringerung verteilt sich wie folgt auf die Produkte:

 

 

51.02.01 - Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 2.262.000 € und sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr (2.727.000 €) um 465.000 €.

Dies resultiert aus den sinkenden Fallzahlen bei den ambulanten Hilfen und bei den teilstationären Maßnahmen (Tagesgruppen).

 

 

51.02.02 – Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 5.598.000 € und sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr um 902.000 €

 

Durch die im Bereich der erzieherischen Hilfen eingeführten Maßnahmen in Form von Fallrevisionen und Anwendung von Reintegrationsmaßnahmen konnten in den letzten Jahren die Fallzahlen und somit auch die Aufwendungen deutlich gesenkt werden.

 

Zum Zeitpunkt der Planung für den Haushalt 2012 wurde eine geringere Fallzahlreduzierung prognostiziert.

Da es auch im Haushaltsjahr 2012 gelungen ist, die Fallzahlen und somit auch die Aufwendungen weiter deutlich zu senken, zeichnete sich während der Haushaltsausführung eine deutliche Einsparung ab.

 

 

51.02.03 – Hilfen für junge Volljährige

 

Reduzierung des Zuschussbedarfes um rd. 145.000 € auf 445.000 € (ohne Abschreibungen, Sach- und Personalkosten).

 

Die 2009 eingeführte Fallrevision wurde inzwischen in Form eines Sondersachgebietes „Junge Volljährige“ dauerhaft eingeführt. Dies führte auch in 2012 zu weiter sinkenden Fallzahlen.

 

 

51.02.04 – Eingliederungshilfe nach § 35 a

 

Der Zuschussbedarf erhöht sich um 245.000 € auf 941.000 € (ohne Abschreibungen, Sach- und Personalkosten).

 

Eine Steigerung der Aufwendungen zeichnete sich bereits im laufenden Haushaltsjahr 2012 durch kostenintensive Unterbringungen ab.

Zudem ist im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe mit steigenden Kosten für den Einsatz von Integrationshelfern zu rechnen.

 

 

 

3.    Produktgruppe 51.03 – Weitere Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem BEEG

 

Produkt 51.03.01 –      sonstige Aufgaben

Produkt 51.03.02 –      Betreuungsstelle

Produkt 51.03.03 –      Elterngeld

 

 

Der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 51.03 beträgt insgesamt 1.286.334 € und verringert sich somit im Vergleich zum Ansatz 2012 um 49.693 €.

 

Diese resultieren im wesentlichen aus sinkenden Aufwendungen im Bereich Unterhaltsvorschuss und Mehrerträgen bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.