Beschlussvorschlag:
Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2013 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen im Produktbereich 51
Produktgruppen
51.01 - Familienunterstützende Maßnahmen
51.02 - Hilfen in Erziehungsangelegenheiten
51.03 - Weitere Unterstützungen und Hilfen /
Leistungen nach dem BEEG
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Begründung:
I. und II. Problem und Lösung
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2013 wird am 07.11.2012 in den Kreistag eingebracht und von dort zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen werden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkonten zu verteilen sind.
Der Entwurf des Produkthaushaltes ist allen Kreistagsabgeordneten zugegangen. Die sachkundigen Bürger haben den Entwurf des Produkthaushaltes (Auszug Jugendamt) erhalten.
Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2013 – Teilergebnisplan – schließt der Produktbereich 51 – Jugendamt mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 25.733.397 € ab. Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:
|
vorläufiges Ergebnis 2011 |
Ansatz 2012 |
Ansatz 2013 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis
(Zeile 26 Teil-ergebnisplan) |
Jahresergebnis |
Jahresergebnis |
Produktbereich |
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|||
51.01 – Familienunterstützende
Maßnahmen |
-13.058.634 € |
-15.250.444 € |
-14.140.995 € |
51.02 – Hilfen in Erziehungs-
angelegenheiten |
-8.956.650 € |
-11.439.233 € |
-10.306.067 € |
51.03 –
Weitere Unterstützungen und
Hilfen /
Leistungen nach dem BEEG |
-1.212.342 € |
-1.336.027 € |
-1.286.334 € |
In der Produktgruppe 51.01 sind Zuweisungen / Zuschüsse des Landes (Erträge) sowie laufende Zuweisungen / Zuschüsse an Träger für investive Maßnahmen im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern und der Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit (Aufwendungen) enthalten. Hierbei handelt es sich um Erträge und Aufwendungen für in der Vergangenheit geförderte investive Maßnahmen, die aufgrund noch nicht abgelaufener Zweckbindungsfristen im Ergebnisplan zu berücksichtigen sind. Es handelt sich somit um die buchhalterische Abwicklung von in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit Investitionskostenförderungen.
Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Aufwand- und Ertragentwicklung im Haushaltsjahr 2012 ermittelt worden.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Schwierigkeit, Erträge und Aufwendungen im Bereich der Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.
Bei den nachfolgend aufgeführten Produkten ergeben sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2012 wesentliche Abweichungen:
1. Produktgruppe 51.01 –
Familienunterstützende Maßnahmen
- Produkt 51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung
- Produkt 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit
- Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern
Der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 51.01 beträgt insgesamt 14.140.995 € (bzw. 13.035.803 € ohne Abschreibung, Personal- und Sachkosten) und verringert sich somit im Vergleich zum Ansatz 2012 um 1.109.449 € (bzw. 1.178.483 €). Diese Verringerung verteilt sich wie folgt auf die Produkte:
51.01.01 – Abwendung
Kindeswohlgefährdung
Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier wie im Vorjahr bei 353.000 €.
51.01.02 – Kinder-, Jugend-
und Familienförderung / -sozialarbeit
In diesem Produkt beträgt der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) 1.011.621 € und liegt damit um 2.735 € unter dem Vorjahresansatz.
51.01.03 – Tagesbetreuung von
Kindern
Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 11.671.182 € und verringert sich somit im Vergleich zum Vorjahr (12.846.930 €) um 1.175.748 €.
Im
Hinblick auf die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung auch
für die Kinder unter drei Jahren ab dem Kindergartenjahr 2013/14 wird das
Angebot für diese Zielgruppe deutlich verstärkt. Es werden große Anstrengungen
unternommen, den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten unter Nutzung der
Investitionskostenförderung des Bundes und des Landes voranzutreiben, um den
Rechtsanspruch bedienen zu können. Die angestrebte Quote von 35 Prozent kann in
den meisten Orten des Jugendamtsbezirks durch bereits gesicherte U3-Plätze
erreicht werden. Weitere Fördermittel aus Bund und Land in Höhe von insgesamt
820.000 EUR sind für das Kreisjugendamt Coesfeld unter Einhaltung eines engen
Zeitplans in Aussicht gestellt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der
Rechtsanspruch im Kindergartenjahr 2013/2014 im Kreisjugendamtsbezirk erfüllt
werden kann.
Der
Kreisanteil an den Betriebskosten beläuft sich im Haushaltsjahr 2013
voraussichtlich auf 10,90 Mio. € und verringert sich damit um 1,05 Mio. € zum
Haushaltsjahr 2012.
Diese
Veränderung resultiert im wesentlichen daraus, dass das Land NRW im Rahmen des
Belastungsausgleichs U3 seinen Anteil an der Betriebskostenförderung um 19,91 %
erhöht. Zudem werden bei den Elternbeiträgen Mehreinnahmen von 245.000 €
erwartet, die auf ein verändertes Buchungsverhalten und auf steigende Einkommen
zurückzuführen sind. Aus den vorgenannten Gründen erhöhen sich auch die
Kostenbeiträge für die Kindertagespflege von bislang 80.000 € auf 160.000 €
2. Produktgruppe 51.02 – Hilfen in
Erziehungsangelegenheiten
Produkt 51.02.01 – Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses
Produkt 51.02.02 – Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses
Produkt 51.02.03 – Hilfen für junge Volljährige
Produkt 51.02.04 – Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche – Eingliederungshilfe nach § 35 a
Der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 51.02 beträgt insgesamt 10.306.067 € (bzw. 9.246.000 € ohne Abschreibung, Personal- und Sachkosten) und verringert sich somit im Vergleich zum Ansatz 2012 um 1.133.166 € (bzw. 1.267.000 €). Diese Verringerung verteilt sich wie folgt auf die Produkte:
51.02.01 - Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses
Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 2.262.000 € und sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr (2.727.000 €) um 465.000 €.
Dies resultiert aus den sinkenden Fallzahlen bei den ambulanten Hilfen und bei den teilstationären Maßnahmen (Tagesgruppen).
51.02.02 – Erzieherische
Hilfen außerhalb des Elternhauses
Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten)
liegt hier bei 5.598.000 € und sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr um 902.000
€
Durch
die im Bereich der erzieherischen Hilfen eingeführten Maßnahmen in Form von
Fallrevisionen und Anwendung von Reintegrationsmaßnahmen konnten in den letzten
Jahren die Fallzahlen und somit auch die Aufwendungen deutlich gesenkt werden.
Zum
Zeitpunkt der Planung für den Haushalt 2012 wurde eine geringere
Fallzahlreduzierung prognostiziert.
Da
es auch im Haushaltsjahr 2012 gelungen ist, die Fallzahlen und somit auch die
Aufwendungen weiter deutlich zu senken, zeichnete sich während der
Haushaltsausführung eine deutliche Einsparung ab.
51.02.03 – Hilfen für junge
Volljährige
Reduzierung des Zuschussbedarfes um rd. 145.000 € auf 445.000 € (ohne Abschreibungen, Sach- und Personalkosten).
Die 2009 eingeführte Fallrevision wurde inzwischen in Form eines Sondersachgebietes „Junge Volljährige“ dauerhaft eingeführt. Dies führte auch in 2012 zu weiter sinkenden Fallzahlen.
51.02.04 – Eingliederungshilfe
nach § 35 a
Der Zuschussbedarf erhöht sich um 245.000 € auf 941.000 € (ohne Abschreibungen, Sach- und Personalkosten).
Eine Steigerung der
Aufwendungen zeichnete sich bereits im laufenden Haushaltsjahr 2012 durch
kostenintensive Unterbringungen ab.
Zudem ist im
Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe mit steigenden Kosten für den
Einsatz von Integrationshelfern zu rechnen.
3. Produktgruppe 51.03 – Weitere
Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem BEEG
Produkt 51.03.01 – sonstige Aufgaben
Produkt 51.03.02 – Betreuungsstelle
Produkt 51.03.03 – Elterngeld
Der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 51.03 beträgt insgesamt 1.286.334 € und verringert sich somit im Vergleich zum Ansatz 2012 um 49.693 €.
Diese resultieren
im wesentlichen aus sinkenden Aufwendungen im Bereich Unterhaltsvorschuss und
Mehrerträgen bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.