Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 48 (AN 8)
Vorlage
SV-8-0767
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 2,3 km langen Streckenabschnitt der K 48 (Abschnitt 8) in Dülmen-Rorup zu veranlassen.

Begründung:

 

I.  Problem / II.  Lösung

Der im beigefügten Plan dargestellte Streckenabschnitt der K 48 (AN 8) ist bei der Straßenbereisung im September 2012 den Mitgliedern des Fachausschusses vorgestellt worden. Die ehemalige Landesstraße weist eine Vielzahl von Schadstellen auf, eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich. Nach den Ergebnissen der Bohrsondierungen ist der Oberbau ausreichend tragfähig. Es ist vorgesehen die Deckschicht zunächst abzufräsen. Im 2. Schritt wird dann die bituminöse Tragschicht (12 cm) und abschließend die Verschleißschicht (3,5 cm) aufgebracht. Die Kosten für die Deckenerneuerung im Hocheinbau liegen bei etwa 300.000 €.

 

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist für Anfang 2013 vorgesehen. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen könnte dann im Frühjahr mit den Bauarbeiten begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 2 Monate einkalkuliert.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Da nach den neuen Förderrichtlinien nur für eine Grunderneuerung und nicht für die Erneuerung von Deckschichten eine Fördermöglichkeit besteht, ist die Maßnahme ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen und erteilter Aufträge stehen noch etwa 100.000 € im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2013 in Höhe von 400.000 €.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte