Betreff
U3-Ausbau - Investitionskostenförderung
Vorlage
SV-8-0771
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die aus dem U3-Bundesprogramm sowie U3-Landesprogramm zur Verfügung gestellten Fördermittel für die in der Anlage 2  aufgeführten U3-Maßnahmen vorzusehen.

 

Sollten in Folge der seitens der Verwaltung am 30.10.2012 erfolgten Nachmeldung von Anträgen auf Förderung aus Bundesmitteln noch nicht in Anspruch genommene und zum 30.11. anzufordernde Bundesmittel und Landesmittel zur Verfügung stehen, ist eine weitergehende Beschlussfassung zur Vergabe dieser Mittel herbeizuführen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Mit ministeriellem Erlass vom 27.09.2012 ist in den Jahren 2013 und 2014 beabsichtigt, Nordrhein-Westfalen weitere Bundesmittel in Höhe von 126.434.159 EUR zur Verfügung zu stellen. Dabei gilt nach derzeitigem Stand, dass diese zu den Stichtagen 30.06.2013 zu 50 %, 31.12.2013 zu 75 % und zum 30.03.2014 zu 100 % zu bewilligen sind. Nicht entsprechend bewilligte Mittel werden umverteilt auf andere Länder.

Um Planungs- und Finanzierungssicherheit zu gewährleisten wird landesweit allen Jugendämtern, die entscheidungsreife Anträge vorlegen, zunächst bis zum 30. November 2012 ein Kontingent in Höhe von rd. 65 Mio. EUR reserviert.

Hiervon beträgt der Anteil für das Kreisjugendamt Coesfeld 492.056 EUR. Mittel dieses Kontingents, für die nicht spätestens bis zum 30. November 2012 entscheidungsreife Anträge vorliegen, werden neu vergeben.

 

Desweiteren sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf vor, dass Investitionsvorhaben gefördert werden können, die der Schaffung zusätzlicher U3-Betreuungsplätze dienen und die ab dem 01. Juli 2012 begonnen wurden.

 

Darüber hinaus beabsichtigt das Land, weitere 40 Millionen EUR für den U3-Ausbau bereit zu stellen (Pressekonferenz vom 20.08.2012). Davon sollen 328.037 EUR an das Kreisjugendamt Coesfeld gehen.

Nähere Angaben zum weiteren Verfahren sind noch nicht bekannt.

 

Aktuell liegen dem Kreisjugendamt Coesfeld noch 15 offene Förderanträge aus dem Bereich Kindertageseinrichtungen vor mit folgendem Förderbedarf:

 

Fördersumme allein nach Bundesmitteln: rund 1,89 Mio EUR

Fördersumme allein nach Landesmitteln: rund 1,66 Mio EUR

 

Ein weiterer Antrag für die Neue Kindertageseinrichtung im Ortsteil Nottuln ist in Vorbereitung mit einem voraussichtlichen Förderbedarf von:

Nach Bundesmitteln: 50.400 EUR

Nach Landesmitteln: 27.200 EUR

 

Es ist noch nicht konkret absehbar, wann ein entsprechender Förderantrag gestellt wird.

 

Um eine sachgerechte Zuteilung der Mittel vornehmen zu können, ist eine Auswahlentscheidung erforderlich.

 

II.  Lösung

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 13.06.2012 wurde der Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der weiteren Abstimmung und Vorbereitung notwendiger Beschlüsse im Hinblick auf die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder unter drei Jahren beauftragt.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat am 29.10.2012 getagt und sich auf nachfolgend aufgeführten Vorschlag für das Auswahlverfahren verständigt:

 

Schritt 1:

 

Um möglichst in allen Orten die angestrebte U3-Versorgungsquote von 35 % durch Angebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erreichen zu können, sollen die in Anlage 1 defizitären Orte auf 35 %-Versorgung gebracht werden..

 

Danach wären zunächst die Orte Havixbeck, Senden, Nottuln und Lüdinghausen zu bedienen. Als Auswahlkriterien innerhalb des einzelnen Ortes soll auf die Verteilungssystematik aus Juni 2012 (s. auch SV-8-0683) zurück gegriffen werden.


Auswahl innerhalb des Ortes:

 

-       Vorrang für reine Ausstattungsmaßnahmen für zusätzliche Plätze, bei denen das entsprechende Raumprogramm bereits vorhanden bzw. über den Vermieter oder Investor geschaffen wird.

 

-       Sofern keine oder mehrere Ausstattungsmaßnahmen für zusätzliche Plätze aus einer politischen Gemeinde zur Auswahl stehen, Vorrang für bislang nicht bedachte Ortsteile.

 

-       Innerhalb des Ortsteiles Anwendung der einrichtungsbezogenen Kriterien (Antragseingang, Provisorien, besondere Dringlichkeiten, die sich im Bezug auf andere Maßnahmen abgehoben haben).

 

 

Schritt 2:

 

Hinsichtlich der Verteilung von Bundesmitteln und Landesmitteln (aufgrund der unterschiedlichen Förderhöhen) wie bisher folgende Verteilung:

 

Bundesmittel:

-       Vorrangig für Investorenmodelle mit Ausstattungsförderung für zusätzliche Plätze (Grund: bislang keinerlei Raumausstattung für zusätzliche Plätze vorhanden und bei neuen Einrichtungen zudem nicht förderfähige Kosten für 3 bis 6 Jährige).

-       Vorrangig für Umbaumaßnahmen Kita, da diese in der Regel über das Landesprogramm nicht ausreichend finanzierbar sind bzw. Trägeranteil unverhältnismäßig steigt.

-       Nachrangig für sonstige Maßnahmen Kita (Ausstattung bei Umwandlung, Anbaumaßnahmen) entsprechend Ranking nach Schritt 1.

 

Eine Finanzierung des U3-Ausbaus in der Kindertagespflege soll weiterhin über Restmittel des U3-Landesprogramms – Sonderprogramm 2012/13 -  erfolgen. Die Mittel 2012 sind bereits durch Förderbescheide an Maßnahmen gebunden, so dass aktuell noch Mittel 2013 zur Verfügung stehen. Von diesen wird vorgeschlagen, insgesamt 16.000 EUR für erwartete Anträge aus dem Bereich Kindertagespflege, sowie 27.200 EUR für den erwarteten Förderantrag zur Neuen Kindertageseinrichtung im Ortsteil Nottuln (reine Ausstattungsmaßnahme als Investorenmodell) zurück zu halten. Danach wären aus dem Landesprogramm 2012/13 noch 64.281 EUR zuzüglich der 328.037 EUR = 392.318 EUR Landesmittel zu verteilen.

 

Unter Anwendung vorgenannter Auswahlkriterien ergibt sich die in Anlage 2 dargestellte Verteilung. Auswirkungen auf die U3-Versorgungsquoten sind in Anlage 3 dargestellt.

 

Das Landesjugendamt hat zur Verteilung von Mitteln aus den alten Bundesmitteln (ursprüngliche Frist 30.06.2012 – JHA-Entscheidung vom 13.06.2012, SV-8-0683 -, neue Frist 30.10.12) mit Telefonat vom 30.10.2012 Nachmeldemöglichkeiten eröffnet um ggfs. nicht in Anspruch genommene Budgets von anderen Jugendämtern umverteilen zu können. Von dieser Nachmeldemöglichkeit  wurde am 30.10.2012 seitens der Verwaltung Gebrauch gemacht und die U3-Ausbaumaßnahmen der Kindertageseinrichtungen aus Anlage 2 kurzfristig nachgemeldet.

 

Daraus folgende Ergebnisse sind noch nicht bekannt.

 

Für den Fall der Berücksichtigung der nachgemeldeten Anträge aus umverteilten Bundesmitteln könnten bisher nicht in die Verteilung genommene Anträge im Wege eines Nachrückens zum Zuge kommen.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Bei den U3-Fördermitteln handelt es sich um „durchlaufende Posten“, d.h. um Mittel, die vom Landesjugendamt an das Kreisjugendamt und weiter an die Antragssteller gegeben werden. Wegen der Zweckbindung ist jedoch eine Berücksichtigung in der Bilanz des Kreises Coesfeld erforderlich. Letztlich ist die Förderung selbst für den Haushalt des Kreises Coesfeld aber ergebnisneutral, da Aufwand und Ertrag gleich sind.

 

Mit dem Ausbau von U3-Plätzen ist jedoch in den nächsten Jahren eine Steigerung der Betriebskosten verbunden.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 Abs. 2 SGB 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.