Beschlussvorschlag:
Zur Schriftführerin des Rechnungsprüfungsausschusses wird bestellt:
Frau Kreisamtsrätin Gerdes
Begründung:
I.
Problem
Nach § 37 Abs. 1 KrO in Verbindung mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages bestellen die Fachausschüsse für die Dauer der Wahlperiode ihre Schriftführer. Durch das Ausscheiden einer Prüferin aus dem Rechnungsprüfungsamt ist die Neubestellung eines Schriftführers erforderlich geworden.
Frau Kreisamtsrätin Elisabeth Gerdes ist in der Sitzung des Kreistags am 30.06.2010 zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes bestellt worden.
II.
Lösung
Es wird vorgeschlagen, Frau Kreisamtsrätin Gerdes zur Schriftführerin zu bestellen.
III.
Alternativen
Keine
IV.
Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V.
Zuständigkeit
für die Entscheidung
Zuständig ist der Rechnungsprüfungsausschuss.
\Dokument
in SV-8-0775, Bestellung einer Schriftführerin für die Sitzungen des
Rechnungsprüfungsausschusses