Betreff
Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene
Vorlage
SV-8-0783
Aktenzeichen
391.21.04
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene wird beschlossen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Am 14.12.2011 hat der Kreistag die Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene beschlossen. Diese ist zum 01.01.2012 in Kraft getreten und beinhaltete u.a.

 

-       für den Großbetrieb der Fa. Westfleisch am Standort Coesfeld eine Reduzierung der Gebühr von 1,30 EUR auf 1,22 EUR/Tier

-       für die Kleinbetriebe eine Anpassung der Gebührensätze an die gestiegenen Kosten für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Einführung einer zusätzlichen Staffel für weniger als sechs Tiere/Tag

-       die Umstellung der Gebührensätze für Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Fleisch und für Schlachtgeflügeluntersuchungen auf die Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

 

Es ist nun festzustellen, ob die aktuellen Gebührensätze in 2012 voraussichtlich den entstehenden Aufwand decken werden und ob bzw. welche Anpassungen der Gebührensätze für das laufende Jahr 2012 sowie das kommende Jahr 2013 zu treffen sind.

 

II.  Lösung

 

Eine Prognose zu den erwarteten Kosten und Gebühreneinnahmen in 2012 ist als Anlage 2, für das Jahr 2013 als Anlage 3, beigefügt. Hieraus ergeben sich folgende Konsequenzen:

 

Kleinbetriebe

Das Betriebsergebnis 2011 ergab eine Unterdeckung von 5.438,33 EUR. Wie Anlage 2 (für 2012) und Anlage 3 (für 2013) - jeweils Seite 1, Spalte D - zu entnehmen ist, wird 2012 durch die oben genannten Änderungen eine erneute Unterdeckung nach derzeitigen Prognosen vermieden werden können. Voraussichtlich können auch die zum 01.01.2013 und 01.08.2013 anstehenden erneuten Tariferhöhungen für die amtlichen Tierärzte aufgefangen werden. Positiv auf die Gebühreneinnahmen 2012 ausgewirkt hat sich die Steigerung der Schlachtzahlen in den Kleinbetrieben ggü. 2011.

Nach derzeitiger Einschätzung ist eine Anpassung der Gebührensätze für die Kleinbetriebe damit vorerst nicht erforderlich.

 

Geflügeluntersuchung 

(nur Inland; Untersuchungen für Schlachtungen im Ausland werden als Exportuntersuchung unter dem Produkt „Tierseuchen“ berechnet)

Die oben genannte Umstellung der Gebührenabrechnung für die Untersuchung von Schlachtgeflügel auf die Tarife der AVerwGebO NRW hat die Einnahmesituation in diesem Bereich deutlich verbessert. Wurden 2011 bei der Abrechnung auf Grundlage der Gebührensatzung des Kreises Coesfeld i.d.R. noch Gebühreneinnahmen von 32,20 EUR je Termin erzielt, sind es 2012 im Schnitt 100,90 EUR. Diese Dienstleistung kann damit 2012 voraussichtlich annähernd kostendeckend wahrgenommen werden. Erste Berechnungen bestätigen dieses auch für 2013. Allerdings bleibt hierbei abzuwarten, wie sich mögliche erneute/erweiterte Erfassungspflichten bzgl. des Einsatzes von Antibiotika auswirken werden.

Die Untersuchung von Schlachtgeflügel ist – auch wenn die Abrechnung nun nicht mehr über die Gebührensatzung des Kreises, sondern nach der AVerwGebO NRW erfolgt - weiterhin dem Produkt 39.03.01 – Fleisch- und Geflügelfleischhygiene zugeordnet und bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen (Seite 1, Spalte K , der Anlagen 2 und 3).

 

Großbetrieb

Das Betriebsergebnis 2011 wies eine Überdeckung von 363.133,67 EUR aus. Zur geplanten Verwendung dieses Betrages wurde in SV-8-0645 folgendes ausgeführt: „Ein Teil der 2011 entstandenen Überdeckung der Gebühreneinnahmen beim Großbetrieb soll zur Bewältigung der deutlich gestiegenen Schlachtzahlen für Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen verwendet werden. Die übrigen Gebührenüberhänge sollen wie in der Vergangenheit dem Gebührenzahler zu Gute kommen. Realisiert wird dieses entweder durch a) eine weitere Senkung des Gebührensatzes oder b) Beibehalten des bisherigen Satzes auch im Fall von Kostensteigerungen.“

 

Für 2012 zeichnet sich für den Großbetrieb der Fa. Westfleisch unter Berücksichtigung beider Gebührenbereiche (Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Zerlegung) erneut eine Überdeckung ab. Zurückzuführen ist dieses auf die bereits in der SV-8-0645 zum Betriebsergebnis 2011 beschriebenen Gründe (Steigerung Schlachtzahlen, Personalsituation).

 

Da ausreichend qualifiziertes/ausgebildetes Personal auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar war, hat der Kreis Coesfeld im Sommer 2012 gemeinsam mit dem Kreis Borken einen Ausbildungsgang für amtliche Fachassistenten gestartet. Dieser endet im Januar 2013. Danach werden voraussichtlich 10 weitere amtliche Fachassistenten für die Tätigkeit im Fleischhygieneamt am Großbetrieb zur Verfügung stehen, so dass für 2013 wieder von einer weitestgehend den Anforderungen entsprechenden personellen Besetzung ausgegangen werden kann.

 

Eine verlässliche Hochrechnung der künftigen (Personal-)Kosten ist aufgrund der dringend zu verändernden Personalsituation nur eingeschränkt möglich. 

Erste Berechnungen deuten auf eine Unterdeckung hin. Ursache hierfür sind Anpassungen bei der personellen Besetzung. Die Auswirkungen können hinsichtlich der Höhe der hiermit verbundenen Kosten zzt. noch nicht genau beziffert werden. Die Angaben in Anlage 3 (Spalte C) berücksichtigen die Rückkehr zur Normalbesetzung und die anstehenden Tarifsteigerungen zum 01.01. und 01.08.2013.

 

Für 2012 zeichnet sich – bei Beibehaltung des bisherigen Gebührensatzes von 1,22 EUR/Tier - erneut eine Überdeckung durch die Gebühreneinnahmen beim Großbetrieb ab. Eine abschließende Prognose für 2013 ist hinsichtlich der Höhe der erwarteten Unterdeckung bei Beibehaltung des bisherigen Gebührensatzes jedoch noch nicht möglich.

 

Es wird vorgeschlagen, den Gebührensatz für den Großbetrieb für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 rückwirkend auf 1,16 EUR/Tier zu reduzieren. 2012 wäre damit ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu erwarten.

Die Überdeckung aus 2011 soll wie in dem obigen Auszug aus der Sitzungsvorlage SV-8-0645  dargestellt, verwendet werden. Sie kommt nach Abzug der Kosten für die Ausbildung von amtlichen Fachassistenten dem Großbetrieb zu Gute, indem für 2013 der bisherige Beitragssatz von 1,22 EUR/Tier trotz der zu erwartenden Kostensteigerung zunächst beibehalten wird.

III. Alternativen

Alternativ wäre ein Beibehalten des bisherigen Gebührensatzes für den Großbetrieb von 1,22 EUR/Tier für 2012 möglich. Es wäre dann 2012 nach derzeitigen Berechnungen eine Überdeckung von etwa 167.500 EUR zu erwarten. Nach Abzug der Kosten des Ausbildungsgangs für die amtl. Fachassistenten würden für 2011 und 2012 zusammen Gebührenüberhänge von rd. 405.500 EUR verbleiben.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die entstehenden Auswirkungen sind oben dargestellt. Für den Kreishaushalt ergeben sich aufgrund des Kalkulationsziels kostendeckender Gebühren auf Dauer keine Konsequenzen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

§ 26 Abs. 1 Buchstabe f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Der Kreistag ist u.a. für die Änderung von Satzungen ausschließlich zuständig.