Betreff
Umbesetzung zweier Gremien; hier: Zweckverband Sparkasse Westmünsterland und Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland ZVM SPNV
Vorlage
SV-8-0798
Aktenzeichen
01-10 32 60
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der FDP-Kreistagsfraktion wird im Rahmen der Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Kreistagsabgeordneten Michael Große Verspohl der Ktabg. Christian Wohlgemuth zum stellvertretenden Mitglied der Zweckverbandsversammlung Sparkasse Westmünsterland für das bisherige stellvertretende Mitglied Ktabg. Enrico Zanirato gewählt.

 

Auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion wird das bisherige stellvertretende Mitglied der Zweckverbandsversammlung Schienenpersonennahverkehr Münsterland ZVM SPNV Ktabg. Hermann-Josef Vogt zum Mitglied für das bisherige Mitglied Ktabg. Lambert Lonz und das bisherige Mitglied Ktabg. Lambert Lonz zum stellvertretenden Mitglied für das bisherige stellvertretende Mitglied Ktabg. Hermann-Josef Vogt gewählt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Ktabg. Michael Große Verspohl hat mit Ablauf des 31.08.2012 auf sein Kreistagsmandat verzichtet. Im Rahmen der hierdurch erforderlichen Umbesetzung diverser Ausschüsse und Gremien wurde u.a. der Ktabg. Enrico Zanirato, der bereits stellvertretendes Mitglied der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Westmünsterland war, zum ordentlichen Mitglied vorgeschlagen und vom Kreistag am 26.09.2012 gewählt. Gleichzeitig wurde der Ktabg. Christian Wohlgemuth zum stellvertretenden Mitglied benannt und vorgeschlagen. Versehentlich wurde diese Nennung jedoch nicht in den Beschlussvorschlag übernommen, so dass hierüber noch zu entscheiden ist.

 

Ferner hat die SPD-Kreistagsfraktion mit E-Mail vom 03.12.2012 die Umbesetzung in der Zweckverbandsversammlung Schienenpersonennahverkehr Münsterland ZVM SPNV beantragt.

Zurzeit ist der Ktabg. Lambert Lonz ordentliches Mitglied der vg. Zweckverbandsversammlung und der Ktabg. Hermann-Josef Vogt stellvertretendes Mitglied der vg.  Zweckverbandsversammlung.

II.  Lösung

Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3  KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.

Die FDP-Kreistagsfraktion hat einen entsprechenden Vorschlag zur Besetzung des Gremiums vorgelegt.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat ebenfalls einen entsprechenden Vorschlag zur Besetzung des Gremiums vorgelegt.

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 5 KrO NRW der Kreistag.