Betreff
Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2011
Vorlage
SV-8-0800
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreistag nimmt den „Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichtes des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2011“ vom 15.11.2012 zur Kenntnis.

 

2.    Der Kreistag stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Jahresabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2011 in der Fassung vom 15.11.2012 mit einer Bilanzsumme von 324.857.386,26 Euro und einem Jahresüberschuss von 573.014,68 Euro fest.

 

3.    Der Kreistag erteilt dem Landrat für den Jahresabschluss 2011 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 GO NRW die Entlastung.

 

4.    Der Kreistag beschließt, dass der Jahresüberschuss 2011 in Höhe von 573.014,68 Euro dem Eigenkapital, hier der allgemeinen Rücklage, zugeführt wird.

 

 

 

Begründung:

 

I.          Problem

Der Kreistag fasste bereits in seiner Sitzung am 14.03.2012 den Beschluss, den Entwurf des Jahresabschlusses 2011 einschließlich der Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zuzuleiten, sobald der Entwurf vom Kämmerer aufgestellt und durch den Landrat bestätigt worden ist. Den Kreistagsmitgliedern wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 sodann mit Schreiben vom 30.03.2012 auf dem Postweg zugeleitet.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Erstellung des Prüfungsberichtes über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung gem. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld bedient.

Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 96 GO NRW stellt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Kreistagsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Landrats.

 

II.  Lösung

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2012 den vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld vorgelegten „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2011“ beraten und sich diesen einschließlich des Bestätigungsvermerks der Rechnungsprüfung zu Eigen gemacht. Der auf den Seiten 39-40 wieder gegebene Bestätigungsvermerk wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10.12.2012 vom Ausschussvorsitzenden Herrn Carsten Rampe unterzeichnet.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat weiterhin den umseitig vorgelegten Beschlussvorschlag beschlossen. Insofern wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage SV‑8‑0777 verwiesen.

Der „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2011“ ist allen Kreistagsabgeordneten als Anlage zur SV-8-0777 übersandt worden.

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Fassung des Jahresabschlusses des Kreises Coesfeld einschließlich des überarbeiteten Anhangs und des an die Prüfungsergebnisse angepassten Lageberichts werden nunmehr zur Feststellung vorgelegt.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV.        Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Bis auf Personal- und Sachaufwand für die Sitzung entstehen keine Kosten.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. i) KrO NRW.