Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden das Beratungsergebnis mitzuteilen.
Begründung:
I. Problem
Mit dem am 29.09.2012 in Kraft getretenen Umlagengenehmigungsgesetz ist eine Änderung im Beteiligungsverfahren eingetreten. Nach Abstimmung zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW und dem Landkreistag NRW ist jedoch das Einwendungsverfahren nach § 55 KrO NRW alter Fassung anzuwenden, wenn die neue Frist auf Grund bereits feststehender Termine nicht eingehalten werden kann. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 des Kreises Coesfeld wurde am 07.11.2012 in den Kreistag eingebracht. Damit konnte die Benehmensfrist von 6 Wochen vor Haushaltseinbringung nicht mehr eingehalten werden. Das Beteiligungsverfahren für den Haushalt 2013 wird daher noch nach der alten Fassung des § 55 KrO NRW durchgeführt. Hierüber habe ich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bereits mit Schreiben vom 04.10.2012 in Kenntnis gesetzt.
Gem. § 55
Kreisordnung – KrO a.F. sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu
beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu allen Inhalten der
Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des
Umlagesatzes, Stellung zu nehmen. Über Einwendungen der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden können verlangen, dass der Kreis ihnen
das Beratungsergebnis mitteilt und begründet.
II. Lösung
Mit der Bekanntgabe
der Eckdaten zum Kreishaushalt 2013 am
18.10.2012 wurde das Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2013 gem. § 55 KrO NRW
eingeleitet. Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit seinen
Anlagen wurde direkt nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 07.11.2012
in den Kreistag im Internet auf der Homepage des Kreises Coesfeld
veröffentlicht. Bereits am 31.10.2012 fand in meinem Hause eine gemeinsame
Arbeitssitzung zum Haushaltsentwurf 2013 statt, zu der alle Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingeladen waren.
Dabei wurde den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden Gelegenheit gegeben, zu allen Inhalten
der Haushaltssatzung und ihren Anlagen Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahme der
Bürgermeisterkonferenz zum Entwurf des Kreishaushalts 2013 ist am 29.11.2012
hier eingegangen. Die Stellungnahme wird als Anlage dieser Sitzungsvorlage
beigefügt.
Ein Entwurf der
Verwaltung zur Beantwortung der Einlassungen der Bürgermeister wird dem
Kreistag unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Kreisausschusses
zur Sitzung am 19.12.2012 vorgelegt.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine