Betreff
Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Aufstellungsverfahren zum Kreishaushalt 2013 gem. § 55 KrO
Vorlage
SV-8-0802
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden das Beratungsergebnis mitzuteilen.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit dem am 29.09.2012 in Kraft getretenen Umlagengenehmigungsgesetz ist eine Änderung im Beteiligungsverfahren eingetreten. Nach Abstimmung zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW und dem Landkreistag NRW ist jedoch das Einwendungsverfahren nach § 55 KrO NRW alter Fassung anzuwenden, wenn die neue Frist auf Grund bereits feststehender Termine nicht eingehalten werden kann. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 des Kreises Coesfeld wurde am 07.11.2012 in den Kreistag eingebracht. Damit konnte die Benehmensfrist von 6 Wochen vor Haushaltseinbringung nicht mehr eingehalten werden. Das Beteiligungsverfahren für den Haushalt 2013 wird daher noch nach der alten Fassung des § 55 KrO NRW durchgeführt. Hierüber habe ich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bereits mit Schreiben vom 04.10.2012 in Kenntnis gesetzt.

 

Gem. § 55 Kreisordnung – KrO a.F. sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen. Über Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können verlangen, dass der Kreis ihnen das Beratungsergebnis mitteilt und begründet.

 

II.         Lösung

 

Mit der Bekanntgabe der Eckdaten zum Kreishaushalt 2013  am 18.10.2012 wurde das Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2013 gem. § 55 KrO NRW eingeleitet. Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit seinen Anlagen wurde direkt nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 07.11.2012 in den Kreistag im Internet auf der Homepage des Kreises Coesfeld veröffentlicht. Bereits am 31.10.2012 fand in meinem Hause eine gemeinsame Arbeitssitzung zum Haushaltsentwurf 2013 statt, zu der alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingeladen waren.

 

Dabei wurde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Gelegenheit gegeben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen Stellung zu nehmen.

 

Die Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz zum Entwurf des Kreishaushalts 2013 ist am 29.11.2012 hier eingegangen. Die Stellungnahme wird als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Ein Entwurf der Verwaltung zur Beantwortung der Einlassungen der Bürgermeister wird dem Kreistag unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Kreisausschusses zur Sitzung am 19.12.2012 vorgelegt.

III. Alternativen                    

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine