Beschlussvorschlag:
a) für die Dringlichkeitsentscheidung
Die Dienstreise der stellv. Landrätin Annemarie Dabbelt vom 02. bis 04.10.2004 nach Rom anlässlich der Seligsprechung der Anna-Katharina Emmerick wird genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW:
Es wird entsprechend vorstehendem Beschlussvorschlag beschlossen.
14.09.2004 Kreisdirektor Kreisausschussmitglied
b) für den Kreisausschuss
Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW genehmigt.
Begründung:
I. Problem
Im Hinblick auf die Feierlichkeiten zur Seligsprechung der Anna-Katharina Emmerick am 03.10.2004 in Rom ist in Abstimmung mit dem Bischöflichen Generalvikariat Münster die stellv. Landrätin Annemarie Dabbelt als Repräsentantin des Kreises Coesfeld geladen.
II. Lösung
Die Feierlichkeiten zur Seligsprechung finden in Rom am 02., 03. und 04. Oktober 2004 statt. Die Anreise erfolgt am 02. Oktober 2004, die Rückreise am 04. Oktober 2004.
Die Dienstreise wird genehmigt.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Den Kreistagsabgeordneten und den sachkundigen Bürgern stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen bei der HHSt. 0000.401000 zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürger zuständig.