Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Fortsetzung des kreiseigenen Projektes "Wohnberatung" durch eine Honorarkraft im Jahr 2013
Vorlage
SV-8-0814
Aktenzeichen
50.2.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Wohnberatung“ wird in einem Umfang bis zu 400 Euro monatlich zuzüglich nachgewiesener Fahrtkosten durch eine Honorarkraft für das Jahr 2013 fortgesetzt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.

 

Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2013 veranschlagten Fördertopf-Mittel ungemindert zur Verfügung stehen.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Wohnberatung bietet der Kreis Coesfeld allen interessierten Bürgern seit 2008 als Projekt im Rahmen des Fördertopfes an. Auf die ausführlichen Erläuterungen hierzu in den Sitzungsvorlagen SV-7-1093 und SV-7-1265 wird Bezug genommen.         

Durch die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung in Verbindung mit dem hohen Anteil an Wohneigentum stellt sich das Problem, dass viele Wohnungen nicht (mehr) den Bedürfnissen der Senioren entsprechen. Vor allem fehlende Barrierefreiheit, unzweckmäßig eingerichtete Badezimmer und ungeeignete Zugänge erschweren die ambulante Unterstützung und Pflege in der eigenen Wohnung. In vielen Fällen lassen sich durch relativ kleine Änderungen erhebliche Verbesserungen erreichen.

Seit Mai 2012 wird im Rahmen einer Förderung aus Mitteln der Pflegekassen gemäß § 45 c SGB XI eine zusätzliche Kraft für die Wohnberatung eingesetzt. Das Kerngeschäft liegt dabei in der individuellen Beratung vor Ort. So wurden in 2012 von ca. 120 Beratungsgesprächen insgesamt ca. 90 Termine vor Ort in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Zusätzlich wird allgemeine Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Im Rahmen dieser Stelle soll in 2013 eine Vortragsreihe zum Thema „Wohnen im Alter“ in den Städten und Gemeinden des Kreises angeboten werden.    

Die bereits in den letzten Jahren angebotene Wohnberatung durch die Honorarkraft beinhaltet ausschließlich die individuelle Beratung von Betroffenen im häuslichen Umfeld.           

Insgesamt ist festzustellen, dass erheblicher Bedarf an kompetenter und neutraler Wohnberatung im Umfeld der Betroffenen besteht.  
Mit dem jetzt bestehenden Angebot können persönliche Wohnberatungen derzeit bedarfsdeckend durchgeführt und gleichzeitig Vortragsreihen und Veranstaltungen organisiert werden.

Nachfragen nach solchen Veranstaltungen bestanden auch in den vergangenen Jahren bereits, konnten aber wegen der geringen Kapazitäten nicht befriedigt werden.

 

II.  Lösung

Herr Ehrhardt hat die Wohnberatungen seit 2008 durchgeführt und wäre auch bereit, diese Aufgabe in 2013 zu übernehmen.

 

III. Alternativen

Mit dem vorhandenen Personal der Abteilung Bauen und Wohnen kann die Gesamtaufgabe Wohnberatung mit einer bedarfsgerechten Beratung vor Ort und Öffentlichkeitsarbeit zurzeit nicht geleistet werden.
Die individuelle Wohnberatung ist eine sinnvolle Ergänzung der Pflegeberatung.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Mittel in Höhe von 4.800 € Honorar zuzüglich ca. 600 € Fahrtkostenerstattung für das Jahr 2013 stehen im Fördertopf „ambulant vor stationär“ zur Verfügung, wenn der Haushalt in diesem Punkt wie beschlossen in Kraft tritt. Insgesamt sind hierfür 50.000 € bereitgestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine weiteren Förderanträge vor.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.

Anlagen:

Förderschwerpunkte