Betreff
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
hier: Sachstand des Projekts "Perspektive 50plus"
Vorlage
SV-8-0815
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.          Problem

 

Der demografische Wandel stellt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor eine große Herausforderung. Statistisch gesehen ist die Arbeitslosigkeit bei den über 50-jährigen überproportional hoch; und dies, obwohl ältere Arbeitslose oft Qualifikationen und Erfahrungen mitbringen, die jede zukunftsorientierte Branche benötigt, nämlich Flexibilität, Zuverlässigkeit, Loyalität, Lebens- und Berufserfahrung. Es gilt nicht zuletzt, diese Erfahrungen der über 50-Jährigen zu nutzen und deren spezifische Potenziale zu erkennen, zu fördern und einzusetzen. Die Wirklichkeit in den Betrieben sieht häufig noch anders aus. Fast die Hälfte der Menschen über 55 Jahren ist nicht mehr erwerbstätig. Unabhängig von den Fähigkeiten, Stärken und Kenntnissen der Zielgruppe sehen viele Personalverantwortliche die älteren Arbeitslose in erster Linie aus dem Blickwinkel der Defizithypothese (Einschränkung der Gesundheit und Kraft) und unter dem Aspekt, dass die Lohnkosten für ältere Arbeitnehmer zu hoch sind.

 

II.         Lösung

 

Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser. Hierzu stehen Projektmittel des BMAS zur Verfügung. Ziel dieses Programms ist die Qualifizierung und Vermittlung dieser Zielgruppe in den ersten Arbeitsmarkt.

 

Seit Anfang 2011 unterstützt und fördert das Programm bundesweit 78 Beschäftigungspakte, die mit ihren Netzwerken und innovativen Ansätzen zur Wiedereingliederung älterer Langzeitarbeitsloser beitragen. Jeder Pakt kann eigenverantwortlich Vermittlungsideen entwickeln oder Eingliederungsstrategien erproben sowie erfolgreiche Ansätze weiter ausbauen. Mit Beginn der dritten Programmphase sind 421 Jobcenter und damit mehr als 95 Prozent aller Grundsicherungsstellen bundesweit am Bundesprogramm beteiligt.

 

Der Hochsauerlandkreis ist seit Oktober 2005 im Kompetenznetzwerk 50plus aktiv. Zum 01.01.2008 trat der Kreis Nordfriesland dem Pakt bei.

Der Kreis Coesfeld ist seit 2010 Mitglied dieses Beschäftigungspakts. Im Rahmen der Kooperation vertritt der Hochsauerlandkreis alle Beteiligten als Projektträger gegenüber dem BMAS. Jeder Kreis erhält die Mittel für die geplanten Integrationen. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel aus dem Eingliederungsbudget erbringt und verwaltet jeder Kreis eigenständig. Es erfolgt kein finanzieller Ausgleich zwischen den beteiligten Paktregionen.

 

Die beteiligten Kreise sind innerhalb des Paktes eine enge Kooperation eingegangen, deren Kerngedanke es war, möglichst alle am regionalen Arbeitsmarktgeschehen aktiven Bildungsträger in die Umsetzung des Projektes einzubinden. Dieses Ziel wird von den beteiligten Partnern eigenverantwortlich in der Region umgesetzt. Inhaltlich gehört dazu insbesondere der Aufbau des regionalen Netzwerkes, die Auszahlung der Förderleistungen, die Dokumentation und statistische Erhebung, die Öffentlichkeitsarbeit und die regionale Steuerungs- und Finanzverantwortung.

 

Konzeptionell wie fördertechnisch wurde das Konzept bis Ende 2010 in allen drei Kreisen inhaltlich in gleicher Weise realisiert. Mit Beginn der 3. Programmphase hat sich der Kreis Nordfriesland dazu entschieden, die Konzeption zu ändern. Anstatt mit externen Trägern weiter zu kooperieren, wurden neue Fallmanager/innen eingestellt, die ausschließlich mit der Vermittlung der Ü50 - Kundinnen und Kunden betraut wurden. Im Hochsauerlandkreis und im Kreis Coesfeld wurde am Konzept des individuellen Einzelcoachings festgehalten.

 

Das Konzept des Kompetenznetzwerks 50plus, wie im Hochsauerlandkreis und im Kreis Coesfeld umgesetzt, basiert auf der Annahme, dass es keine generelle Lösung für die Eingliederung der älteren Arbeitslosen gibt, sondern dass vor dem Hintergrund der vielfältigen Biografien alle Arbeitslosen ihre individuelle Strategie finden müssen. In der Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden stellen einzelfallbezogene Coachings der Träger mit den Langzeitarbeitslosen, individuelle Qualifizierungen sowie die Stärkung des Selbstwertgefühls die wesentlichen Eckpunkte dar. Zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt richtet sich der Fokus der Bildungsträger auf kleine und mittlere Unternehmen. Bei einer möglichen Arbeitsaufnahme können die Bildungsträger den Unternehmen und Betrieben, die ältere Arbeitslose langfristig einstellen, flexible Fördermittel anbieten. Mögliche Förderinstrumente zur Integration sind der Eingliederungszuschuss an die einstellenden Arbeitgeber, arbeitspatzbezogene Qualifizierungen und Probearbeiten/Praktika.

 

Die praktische Umsetzung beginnt mit der Information und Gewinnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Hilfeplaner/innen des Kreises Coesfeld. Die Auswahl erfolgt unter der Maßgabe des Gender – Mainstreamings und gilt für alle Kundinnen und Kunden, die jeweils bis zum Jahresende das 50. Lebensjahr vollendet haben oder bereits älter sind. Die potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen grundsätzlich in den 1. Arbeitsmarkt vermittelbar sein.

 

Zwischen dem Träger und den Teilnehmerinnen bzw. den Teilnehmern wird eine Eingliederungsstrategie entworfen, mit der die Integration in den 1. Arbeitsmarkt gelingen soll. Als Aktivierungsstrategien werden das individuelle Coaching, Praktika und arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen eingesetzt.

 

Für den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleibt der Eingliederungszuschuss das zentrale Element der Integration der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Gefördert werden nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahmen ab einer Dauer von über 6 Monaten. Der Förderbetrag richtet sich nach den vorhandenen Vermittlungshemmnissen des Einzelnen bezogen auf die Anforderungen der Arbeitsstelle. Die Dauer der Förderung ist abhängig von der Beschäftigungsdauer und beinhaltet eine Nachbeschäftigungspflicht, die der Dauer der Förderung entspricht. Die abschließende Förderentscheidung obliegt dem Kreis Coesfeld.

 

Die am Projekt beteiligten Träger erhalten für die Durchführung eines 3-monatigen individuellen Einzelcoachings eine Grundpauschale von 400 €.

Sobald eine Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt erzielt wird, haben die Träger zusätzlich Anspruch auf eine Vermittlungsprämie. Diese Prämie wird in 2 Raten gezahlt. Nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer erhält der Träger 750 €, bei Fortbestand des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses (nach 6 Monaten) erhält er weitere 1.250 € (Nachhaltigkeitsprämie).

 

Vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2012 sind im Kreis Coesfeld 314 Kundinnen und Kunden dem Projekt „Perspektive 50plus“ zugewiesen worden. Hiervon konnten 101 Kundinnen und Kunden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden.

 

Von den 314 betreuten Kundinnen und Kunden waren 129 Frauen. Dieses Mengenverhältnis spiegelt sich auch bei den Integrationen in Arbeit wider. 34 der 101 erzielten Integrationen wurden durch Frauen erreicht.

Von den 101 erzielten Arbeitsverträgen wurden 71 ohne Befristung geschlossen, nur 9 Arbeitsverträge hatten eine Laufzeit unter einem Jahr. 68 Arbeitsverträge hatten einen wöchentlichen Stundenumfang von 30 und mehr Arbeitsstunden, die restlichen Arbeitsverträge wurden für eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung abgeschlossen.

 

Im Dezember 2012 haben 41 Kundinnen und Kunden an dem Projekt aktiv teilgenommen.

Der Kreis Coesfeld wird auch in 2013 das Projekt weiterhin auf Grundlage des bestehenden Konzeptes durch die Beauftragung der beteiligten Bildungsträger umsetzen. Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden durch die beteiligten Bildungsträger sowie den Mitarbeitern/innen der örtlichen Jobcenter betreut und unterstützt.

 

Die inhaltliche Konzeption der Projektumsetzung bleibt unverändert. Die Anzahl der Programmteilnahmen soll gesteigert werden. Möglichst alle im Leistungsbezug stehenden vermittelbaren Personen über 50 Jahren sollen im Rahmen des Projektes beraten und unterstützt werden. Mittels dieser Aufstockung der Teilnehmer- und Teilnehmerinnenzahlen soll in 2013 die Integration von insgesamt 68 Personen in den 1. Arbeitsmarkt gelingen.

 

 

III.        Alternativen

 

keine

 

 

IV.        Auswirkungen / Zusammenhänge

 

Die Umsetzung erfolgt aus Bundesmitteln. In einzelnen Förderbereichen gibt es eine Beteiligung aus dem SGB II Eingliederungsbudget.

Personell ist für die Laufzeit des Projektes (bis 31.12.2015) ein Stellenanteil von 0,5 Stellen aus der Abteilung 50.3 eingerichtet.

 

 

V.                     Zuständigkeit

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelungen und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.