hier: Sachstand des Projekts "Perspektive 50plus"
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Der demografische Wandel stellt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor eine große Herausforderung. Statistisch gesehen ist die Arbeitslosigkeit bei den über 50-jährigen überproportional hoch; und dies, obwohl ältere Arbeitslose oft Qualifikationen und Erfahrungen mitbringen, die jede zukunftsorientierte Branche benötigt, nämlich Flexibilität, Zuverlässigkeit, Loyalität, Lebens- und Berufserfahrung. Es gilt nicht zuletzt, diese Erfahrungen der über 50-Jährigen zu nutzen und deren spezifische Potenziale zu erkennen, zu fördern und einzusetzen. Die Wirklichkeit in den Betrieben sieht häufig noch anders aus. Fast die Hälfte der Menschen über 55 Jahren ist nicht mehr erwerbstätig. Unabhängig von den Fähigkeiten, Stärken und Kenntnissen der Zielgruppe sehen viele Personalverantwortliche die älteren Arbeitslose in erster Linie aus dem Blickwinkel der Defizithypothese (Einschränkung der Gesundheit und Kraft) und unter dem Aspekt, dass die Lohnkosten für ältere Arbeitnehmer zu hoch sind.
II. Lösung
Das Bundesprogramm
„Perspektive 50plus“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer
Langzeitarbeitsloser. Hierzu stehen Projektmittel des BMAS zur Verfügung. Ziel
dieses Programms ist die Qualifizierung und Vermittlung dieser Zielgruppe in
den ersten Arbeitsmarkt.
Seit Anfang 2011 unterstützt
und fördert das Programm bundesweit 78 Beschäftigungspakte, die mit ihren
Netzwerken und innovativen Ansätzen zur Wiedereingliederung älterer
Langzeitarbeitsloser beitragen. Jeder Pakt kann eigenverantwortlich
Vermittlungsideen entwickeln oder Eingliederungsstrategien erproben sowie
erfolgreiche Ansätze weiter ausbauen. Mit Beginn der dritten Programmphase sind
421 Jobcenter und damit mehr als 95 Prozent aller Grundsicherungsstellen
bundesweit am Bundesprogramm beteiligt.
Der Hochsauerlandkreis ist
seit Oktober 2005 im Kompetenznetzwerk 50plus aktiv. Zum 01.01.2008 trat der
Kreis Nordfriesland dem Pakt bei.
Der Kreis Coesfeld ist seit
2010 Mitglied dieses Beschäftigungspakts. Im Rahmen der Kooperation vertritt
der Hochsauerlandkreis alle Beteiligten als Projektträger gegenüber dem BMAS.
Jeder Kreis erhält die Mittel für die geplanten Integrationen. Die
erforderlichen zusätzlichen Mittel aus dem Eingliederungsbudget erbringt und
verwaltet jeder Kreis eigenständig. Es erfolgt kein finanzieller Ausgleich zwischen
den beteiligten Paktregionen.
Die beteiligten Kreise sind
innerhalb des Paktes eine enge Kooperation eingegangen, deren Kerngedanke es
war, möglichst alle am regionalen Arbeitsmarktgeschehen aktiven Bildungsträger
in die Umsetzung des Projektes einzubinden. Dieses Ziel wird von den
beteiligten Partnern eigenverantwortlich in der Region umgesetzt. Inhaltlich
gehört dazu insbesondere der Aufbau des regionalen Netzwerkes, die Auszahlung
der Förderleistungen, die Dokumentation und statistische Erhebung, die
Öffentlichkeitsarbeit und die regionale Steuerungs- und Finanzverantwortung.
Konzeptionell wie
fördertechnisch wurde das Konzept bis Ende 2010 in allen drei Kreisen
inhaltlich in gleicher Weise realisiert. Mit Beginn der 3. Programmphase hat
sich der Kreis Nordfriesland dazu entschieden, die Konzeption zu ändern.
Anstatt mit externen Trägern weiter zu kooperieren, wurden neue
Fallmanager/innen eingestellt, die ausschließlich mit der Vermittlung der Ü50 -
Kundinnen und Kunden betraut wurden. Im Hochsauerlandkreis und im Kreis
Coesfeld wurde am Konzept des individuellen Einzelcoachings festgehalten.
Das Konzept des
Kompetenznetzwerks 50plus, wie im Hochsauerlandkreis und im Kreis Coesfeld
umgesetzt, basiert auf der Annahme, dass es keine generelle Lösung für die
Eingliederung der älteren Arbeitslosen gibt, sondern dass vor dem Hintergrund
der vielfältigen Biografien alle Arbeitslosen ihre individuelle Strategie
finden müssen. In der Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden stellen
einzelfallbezogene Coachings der Träger mit den Langzeitarbeitslosen,
individuelle Qualifizierungen sowie die Stärkung des Selbstwertgefühls die
wesentlichen Eckpunkte dar. Zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt richtet sich
der Fokus der Bildungsträger auf kleine und mittlere Unternehmen. Bei einer
möglichen Arbeitsaufnahme können die Bildungsträger den Unternehmen und
Betrieben, die ältere Arbeitslose langfristig einstellen, flexible Fördermittel
anbieten. Mögliche Förderinstrumente zur Integration sind der Eingliederungszuschuss
an die einstellenden Arbeitgeber, arbeitspatzbezogene Qualifizierungen und
Probearbeiten/Praktika.
Die praktische Umsetzung
beginnt mit der Information und Gewinnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
durch die Hilfeplaner/innen des Kreises Coesfeld. Die Auswahl erfolgt unter der
Maßgabe des Gender – Mainstreamings und gilt für alle Kundinnen und Kunden, die
jeweils bis zum Jahresende das 50. Lebensjahr vollendet haben oder bereits
älter sind. Die potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen grundsätzlich
in den 1. Arbeitsmarkt vermittelbar sein.
Zwischen dem Träger und den
Teilnehmerinnen bzw. den Teilnehmern wird eine Eingliederungsstrategie
entworfen, mit der die Integration in den 1. Arbeitsmarkt gelingen soll. Als
Aktivierungsstrategien werden das individuelle Coaching, Praktika und
arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen eingesetzt.
Für den Übergang in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleibt der Eingliederungszuschuss
das zentrale Element der Integration der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
Gefördert werden nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahmen ab einer
Dauer von über 6 Monaten. Der Förderbetrag richtet sich nach den vorhandenen
Vermittlungshemmnissen des Einzelnen bezogen auf die Anforderungen der
Arbeitsstelle. Die Dauer der Förderung ist abhängig von der Beschäftigungsdauer
und beinhaltet eine Nachbeschäftigungspflicht, die der Dauer der Förderung
entspricht. Die abschließende Förderentscheidung obliegt dem Kreis Coesfeld.
Die am Projekt beteiligten
Träger erhalten für die Durchführung eines 3-monatigen individuellen
Einzelcoachings eine Grundpauschale von 400 €.
Sobald eine Vermittlung auf
dem 1. Arbeitsmarkt erzielt wird, haben die Träger zusätzlich Anspruch auf eine
Vermittlungsprämie. Diese Prämie wird in 2 Raten gezahlt. Nach 6 Wochen
Beschäftigungsdauer erhält der Träger 750 €, bei Fortbestand des
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses (nach 6 Monaten)
erhält er weitere 1.250 € (Nachhaltigkeitsprämie).
Vom 01.01.2011 bis zum
31.12.2012 sind im Kreis Coesfeld 314 Kundinnen und Kunden dem Projekt
„Perspektive 50plus“ zugewiesen worden. Hiervon konnten 101 Kundinnen und
Kunden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden.
Von den 314 betreuten
Kundinnen und Kunden waren 129 Frauen. Dieses Mengenverhältnis spiegelt sich
auch bei den Integrationen in Arbeit wider. 34 der 101 erzielten Integrationen
wurden durch Frauen erreicht.
Von den 101 erzielten
Arbeitsverträgen wurden 71 ohne Befristung geschlossen, nur 9 Arbeitsverträge
hatten eine Laufzeit unter einem Jahr. 68 Arbeitsverträge hatten einen
wöchentlichen Stundenumfang von 30 und mehr Arbeitsstunden, die restlichen
Arbeitsverträge wurden für eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung
abgeschlossen.
Im Dezember 2012 haben 41
Kundinnen und Kunden an dem Projekt aktiv teilgenommen.
Der Kreis Coesfeld wird
auch in 2013 das Projekt weiterhin auf Grundlage des bestehenden Konzeptes
durch die Beauftragung der beteiligten Bildungsträger umsetzen. Alle Teilnehmer
und Teilnehmerinnen werden durch die beteiligten Bildungsträger sowie den
Mitarbeitern/innen der örtlichen Jobcenter betreut und unterstützt.
Die inhaltliche Konzeption
der Projektumsetzung bleibt unverändert. Die Anzahl der Programmteilnahmen soll
gesteigert werden. Möglichst alle im Leistungsbezug stehenden vermittelbaren
Personen über 50 Jahren sollen im Rahmen des Projektes beraten und unterstützt
werden. Mittels dieser Aufstockung der Teilnehmer- und Teilnehmerinnenzahlen
soll in 2013 die Integration von insgesamt 68 Personen in den 1. Arbeitsmarkt
gelingen.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
Die Umsetzung erfolgt aus Bundesmitteln. In einzelnen Förderbereichen gibt es eine Beteiligung aus dem SGB II Eingliederungsbudget.
Personell ist für die Laufzeit des Projektes (bis 31.12.2015) ein Stellenanteil von 0,5 Stellen aus der Abteilung 50.3 eingerichtet.
V. Zuständigkeit
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelungen und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.