1.
Der Kreistag nimmt den „Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des
Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 und des Gesamtlageberichtes für
das Haushaltsjahr 2011“ vom 31.01.2013 zur Kenntnis.
2.
Der Kreistag bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Gesamtabschluss
des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2011 in der Fassung vom 31.01.2013
mit einer Bilanzsumme von 327.685.174,74 Euro.
3.
Der Kreistag erteilt dem Landrat für den Gesamtabschluss zum 31.12.2011
gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 GO NRW die Entlastung.
4.
Der Kreistag beschließt, dass der Gesamtjahresüberschuss 2011 in Höhe von
657.970,31 Euro dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Eigenkapital, hier: der
allgemeinen Rücklage, zugeführt wird.
I. Problem
Mit SV 8-0760 wurde der Entwurf des zweiten Gesamtabschlusses des Kreises
Coesfeld am 19.12.2012 in den Kreistag eingebracht und mit der dortigen Beschlussfassung
an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Erstellung des
Prüfungsberichtes über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der
Prüfung gem. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung des
Kreises Coesfeld bedient.
Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116 und § 96 GO
NRW bestätigt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss.
Zugleich beschließt er über die Verwendung des Gesamtüberschusses oder die
Behandlung des Gesamtfehlbetrages. Die Kreistagsmitglieder entscheiden über die
Entlastung des Landrats.
II. Lösung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.02.2013 den
vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld vorgelegten „Bericht über die Prüfung
des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 und des Gesamtlageberichtes
2011“ beraten und sich diesen einschließlich des Bestätigungsvermerks der
Rechnungsprüfung zu Eigen gemacht. Der auf den Seiten 35 - 36 wieder gegebene
Bestätigungsvermerk wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.02.2013
von der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Frau Susanne Havermeier
unterzeichnet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat weiterhin beschlossen, dem Kreisausschuss
zu empfehlen, dem Kreistag den umseitig vorgelegten Beschlussvorschlag zu
unterbreiten. Insofern wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage 8-0821
verwiesen.
Der „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum
31.12.2011 und des Gesamtlageberichtes 2011“ ist allen Kreistagsabgeordneten
als Anlage zur SV-8-0821 übersandt worden.
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Fassung des Gesamtabschlusses
des Kreises Coesfeld einschließlich des Gesamtlageberichtes bedarf nunmehr der
Bestätigung.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Bis auf Personal- und Sachaufwand für die Sitzung entstehen keine Kosten.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. i) KrO NRW.