Betreff
Ermittlung der Viehbestände im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-0830
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 2.02.2013

 

 

Der Kreis Coesfeld ermittelt die Höhe der Viehbestände bzw. die Viehdichte im Kreisgebiet (GV Großvieheinheiten Wert) unter Einbeziehung der zusätzlichen Nährstoffströme aus den 54 Biogasanlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antrag am 04.02.2013 vorgelegt gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse4 vom 28.10.2009

Begründung:

 

 

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat mit beigefügtem Schreiben beantragt, die Höhe der Viehbestände bzw. die Viehdichte unter Einbeziehung der zusätzlichen Nährstoffströme aus den 54 Biogasanlagen zu ermitteln.

 

 

 

Für aussagekräftige eigene Ermittlungen hat der Kreis keine geeigneten Daten verfügbar. Auf diese Schwierigkeiten wurde auch bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 09.05.2012 (SV-8-0289) sowie zuvor auf eine Anfrage hin in der Kreistagssitzung vom 09.11.2011 hingewiesen.

 

Die in der Begründung des Antrags dargestellten Zahlen der Tierseuchenkasse (Ist-Zahlen 2011 bzw. Prognosezahlen 2013) sind für die Berechnung einer GV-Belastung nicht geeignet, da eine Differenzierung der Tierhaltungen nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass z.B. Sauen, Ferkel, Mastschweine mit dem gleichen GV-Ansatz berücksichtigt werden. Hierdurch wird eine deutlich zu hohe GV-Zahl ermittelt.

 

Die letzte belastbare Ermittlung des Viehbesatzes im Kreis Coesfeld erfolgte mit der agrarstatistischen Erhebung in 2010. Hiernach liegt die Viehdichte im Kreis Coesfeld bei ca. 1,8 GV/ha bei einer landwirtschaftlichen Fläche von ca. 76.000 ha (it.nrw)

 

Eine eigenständige Erhebung der Viehdichte im Kreis Coesfeld würde eine stichtagsbezogene Erhebung vor Ort erforderlich machen, für die entsprechende Ressourcen erst noch bereitgestellt werden müssen.

 

Hinsichtlich der zusätzlichen Belastungen aus Biogasanlagen ist anzumerken, dass dem Kreis Coesfeld nur 34 Biogasanlagen namentlich bekannt sind. Von diesen Anlagen sind noch nicht alle errichtet/ in Betrieb; einige Anlagen liegen auch nicht in der Zuständigkeit des Kreises. Das Nährstoffstrommanagement wird durch die Landwirtschaftskammer im Rahmen der dortigen Kontrollaufgaben gemäß Düngeverordnung nachgehalten.

 

 

Ein Bericht über die Biozidbelastung der hiesigen Gewässer ist beim LANUV erbeten worden. Eigenständige Bioziduntersuchungen werden durch den Kreis Coesfeld nicht durchgeführt, diese erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewässeruntersuchungen durch das Land NRW.

 

Anlagen:

 

 

 

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 2.02.2013