Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 18 (AN 3) in Nottuln
Vorlage
SV-8-0838
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 1,5 km langen Streckenabschnitt der K 18 (Abschnitt 3) und K 12 (Abschnitt 9) in Nottuln zu veranlassen.

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Produkthaushalt seine Rechtskräftigkeit erlangt hat.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II.   Lösung

Der im beigefügten Plan dargestellte Streckenabschnitt ist den Mitgliedern des Fachausschusses bei der Straßenbereisung im September 2012 vorgestellt worden. Die K 18 (AN 3) erstreckt sich von der B 525 in der OD Nottuln bis zur K 12 (AN 9). Der innerörtlich gelegene Streckenabschnitt wurde 2012 durch eine punktuelle Deckensanierung instand gesetzt. Die freie Strecke der K 18 und ca. 250 m der anschließenden K 12 (AN 9) weisen eine Vielzahl von nah beieinander liegenden Schadstellen auf, so dass es wirtschaftlicher ist, die Deckensubstanz vollflächig zu erneuern anstatt punktuelle Maßnahmen vorzunehmen.

 

Auf Grundlage der Baugrunduntersuchungen ist vorgesehen 4 cm der vorhandenen Asphaltschicht abzufräsen sowie die vorhandene Randeinfassung aufzunehmen. Der Aufbau erfolgt dann mit dem Einbau der Tragschicht (5,5 cm) und abschließend mit der Verschleißschicht (3,5 cm). Die Kosten für die Deckenerneuerung im Hocheinbau liegen bei etwa 250.000 €. Als Bauzeit werden ca. 2 Monate einkalkuliert.

 

Sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Da nach den neuen Förderrichtlinien nur für eine Grunderneuerung und nicht für die Erneuerung von Deckschichten eine Fördermöglichkeit besteht, ist die Maßnahme ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren. Im Produkthaushalt 2013 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Maßnahmen 1.000.000 € veranschlagt.

 

Bisher ist im Rahmen der Verpflichtungsermächtigung der Auftrag für die Deckensanierung K 48 (AN 8) in Höhe von 292.000 € vergeben worden. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtkarte