Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Sanierung der
Brücke im Zuge der K 23 (Abschnitt 6) über den Rinnbach in Senden-Venne zu
veranlassen.
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass
eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Produkthaushalt seine Rechtskräftigkeit
erlangt hat.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Konstruktionsbedingt
ist die vorhandene Brücke über den „Rinnbach“ auf 16 t zulässiges
Befahrungsgewicht beschränkt. Dadurch ist der gesamte Streckenzug der K 23 mit
einer Länge von rd. 3,3 km nicht durchgängig mit allen Verkehrsarten befahrbar.
Da eine Anhebung der zulässigen Gewichtsbelastung durch baulich sinnvolle
Maßnahmen nicht möglich ist, soll die Brücke erneuert werden. Die Kosten für
die Sanierung der Brücke belaufen sich auf ca. 400.000 €. Als Bauzeit werden
ca. 4 Monate einkalkuliert.
Die
Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss
vorliegt, und die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sollen die Bauarbeiten
öffentlich ausgeschrieben werden.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die
Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in Höhe von 50 % nach den Förderrichtlinien
kommunaler Straßenbau bezuschusst. Die restlichen Kosten in Höhe von ca.
200.000 € trägt der Kreis. Die Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanungen
für 2013 veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach
der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen
oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im
Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur
Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die
Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13
(1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte