Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 59 (AN 3) in Dülmen
Vorlage
SV-8-0840
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 1,4 km langen Streckenabschnitt der K 59 (Abschnitt 3) in Dülmen zu veranlassen.

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Produkthaushalt seine Rechtskräftigkeit erlangt hat.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II.   Lösung

Der im beigefügten Plan dargestellte Streckenabschnitt der K 59 (AN 3) ist bei der Straßenbereisung im September 2012 den Mitgliedern des Fachausschusses vorgestellt worden. Die innerörtlich gelegene Straße weist eine Vielzahl von Schadstellen auf, eine vollflächige Deckenerneuerung ist unumgänglich. Nach den Ergebnissen der Bohrsondierungen ist der Oberbau ausreichend tragfähig. Es ist vorgesehen von der vorhandenen Asphaltschicht 9 cm abzufräsen. In 2 Durchgängen werden dann Binderschicht (5,5 cm) und abschließend die Verschleißschicht (3,5 cm) aufgebracht. Die Kosten für die Deckenerneuerung im Tiefeinbau liegen bei etwa 270.000 €.

 

Als Bauzeit sind ca. 6 Wochen einkalkuliert. Da die Strecke sehr stark durch den Schulverkehr frequentiert wird, ist geplant die Maßnahme während der Sommerferien durchzuführen.

 

Sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den neuen Förderrichtlinien nur für eine Grunderneuerung und nicht für die Erneuerung von Deckschichten eine Fördermöglichkeit besteht. Im Produkthaushalt 2013 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Maßnahmen 1.000.000 € veranschlagt. Bislang sind durch bestehende Verpflichtungen aus erteilten Aufträgen 292.000 € gebunden. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte