Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem 1,4 km
langen Streckenabschnitt der K 59 (Abschnitt 3) in Dülmen zu veranlassen.
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass
eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Produkthaushalt seine Rechtskräftigkeit
erlangt hat.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Der im beigefügten Plan dargestellte
Streckenabschnitt der K 59 (AN 3) ist bei der Straßenbereisung im September
2012 den Mitgliedern des Fachausschusses vorgestellt worden. Die innerörtlich
gelegene Straße weist eine Vielzahl von Schadstellen auf, eine vollflächige Deckenerneuerung
ist unumgänglich. Nach den Ergebnissen der Bohrsondierungen ist der Oberbau
ausreichend tragfähig. Es ist vorgesehen von der vorhandenen Asphaltschicht 9
cm abzufräsen. In 2 Durchgängen werden dann Binderschicht (5,5 cm) und
abschließend die Verschleißschicht (3,5 cm) aufgebracht. Die Kosten für die
Deckenerneuerung im Tiefeinbau liegen bei etwa 270.000 €.
Als Bauzeit sind ca. 6 Wochen einkalkuliert.
Da die Strecke sehr stark durch den Schulverkehr frequentiert wird, ist geplant
die Maßnahme während der Sommerferien durchzuführen.
Sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Maßnahme ist ausschließlich aus
Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den neuen Förderrichtlinien nur für eine
Grunderneuerung und nicht für die Erneuerung von Deckschichten eine
Fördermöglichkeit besteht. Im Produkthaushalt 2013 wurden für die Umsetzung
nicht geförderter Maßnahmen 1.000.000 € veranschlagt. Bislang sind durch
bestehende Verpflichtungen aus erteilten Aufträgen 292.000 € gebunden. Für die
anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichende Mittel zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte