Betreff
Beschluss zum Kauf eines Lastkraftwagens für den Straßenunterhaltungsdienst
Vorlage
SV-8-0841
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte für den Kauf eines neuen Lastkraftwagens mit Kran einzuleiten und nach den Regeln des Vergaberechts zu vollziehen.

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn der Produkthaushalt seine Rechtskräftigkeit erlangt hat.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II.   Lösung

Wie bereits in der Sitzungsvorlage SV-8-0600 vom 25.01.2012 beschrieben, sind die beiden am Bauhof eingesetzten Lastkraftwagen (Lkw) ganzjährig permanenten im Einsatz. Neben dem Winterdienst werden die Lkw regelmäßig in der Straßenunterhaltung eingesetzt.

 

Mit dem Beschluss des Kreisausschusses am 07.03.2012 wurde die Zustimmung zur Ersatzbeschaffung eines Lastkraftwagens gegeben. Wie bereits in der o.g. Sitzungsvorlage angekündigt, ist in diesem Jahr aus wirtschaftlichen Gründen der 2. LKW (Baujahr 2001) zu ersetzen. Durch die intensive Beanspruchung ist der Lkw stark abgenutzt und sehr reparaturanfällig. Neben den höheren Reparaturkosten sind vermehrt Ausfallzeiten vorprogrammiert. Insbesondere im Winterdienst sind reparaturbedingte Standzeiten kaum kompensierbar, da die beiden Lkw mit der jeweils größten Ladekapazität, einen wesentlichen Teil der Strecken (zusammen ca. 30 %) abdecken. Ein rechtzeitiger Abschluss des Winterdienstes vor dem Berufsverkehr ist nur mit dem Einsatz beider Lkw möglich. Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ist kurzfristig nicht möglich und zudem problematisch, da gängige Mietfahrzeuge nicht über die erforderliche hydraulische Ausrüstung verfügen.

 

Sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll die Lieferung kurzfristig öffentlich ausgeschrieben werden, damit der Lkw zur Aufnahme des Winterdienstes 2013/2014 zur Verfügung steht. Für die Ausschreibung, Vergabe und Lieferzeit eines neuen Lastkraftwagens ist ein Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monate einzuplanen.

 

III. Alternativen

Der Lkw wird weiter betrieben und die erforderlichen Reparaturen ausgeführt. Einschränkungen im Winterdienst werden bei Ausfallzeiten in Kauf genommen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Vorgesehen ist als Ersatzbeschaffung der Kauf eines Lastkraftwagens einschließlich Kran.

Im Produkthaushalt 2013 ist ein Kostenaufwand von 190.000 € eingeplant. Durch den Verkauf des alten Lkw wird eine Einnahme von rd. 10.000 € erwartet.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß

§ 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn

die unter § 13 (1) Nr. 1 näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Vorstellung und Beratung im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an

den Kreisausschuss werden die Voraussetzungen erfüllt. Vorbehaltlich einer entsprechenden

Beschlussfassung im Kreisausschuss kann somit der Landrat über die Auftragsvergabe entscheiden. In analoger Anwendung des Beschlusses für Baumaßnahmen (Baubeschluss) soll daher auch für die Anschaffung des Lastkraftwagens ein entsprechender Beschluss gefasst werden.