Betreff
Münsterlandtarif; hier: Tarifmaßnahmen 2013/2014
Vorlage
SV-8-0847
Aktenzeichen
01-ÖPNV
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-ohne-

 

Die Ausführungen zur Tarifentwicklung und Einnahmeaufteilung werden zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

 

Der Kreis Coesfeld hat zurzeit zwei Verkehrsverträge mit Einnahmeverantwortung (sog. Brutto-Vertrag) abgeschlossen:

-          R81 (Burgsteinfurt ST - ) Rosendahl – Coesfeld

-          R64, 564, 563 Havixbeck – Münster und – Billerbeck.

Diese Verträge beinhalten für das Verkehrsunternehmen als Auftragnehmer einen festen Zuschuss, während das Risiko für die variablen Tarifeinnahmen beim Auftraggeber verbleibt. Mit der Wahrnehmung der Einnahmeverantwortung und der Interessensvertretung in Fragen der Tarifentwicklung in den Tarifgremien der Verkehrsgemeinschaft Münsterland wurde die Regionale Nahverkehrsgemeinschaft (RNVG) Münsterland, heute ZVM Bus, mandatiert.

 

Da die in der Verkehrsgemeinschaft Münsterland zu beschließenden Tarifmaßnahmen (Veränderung der Fahrpreise oder der Fahrkartenmerkmale) unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Fahrgeldeinnahmen und damit letztendlich auch auf den Kreishaushalt haben, wird der ZVM Bus in der Verkehrsgemeinschaft die Entscheidungen des Kreistages umsetzen.

 

Bei den Tarifmaßnahmen ist zu unterscheiden zwischen der jährlichen, linearen Tarifanpassung zum 01.08., mit der die Kostensteigerungen der Verkehrsunternehmen nach Preisindizes ausgeglichen werden und strukturellen Maßnahmen, die sich an bestimmte Fahrgastgruppen richten oder dem Ziel einer besseren Tarifergiebigkeit dienen.

 

Tarifmaßnahme 2013

Die Mitglieder im Tarifausschuss der Verkehrsgemeinschaft Münsterland, zu denen neben den einnahmeverantwortlichen Verkehrsunternehmen auch der Kreis Coesfeld gehört, haben im Januar für die Tarifmaßnahme 2013 (zum 1.8.2013) „aus den aktuellen Preis- und Kostenentwicklungen eine Tarifanpassungserfordernis in einer Größenordnung zwischen 3,0 und 3,5 %“ beschlossen (Anlage).

Der Vorschlag für diesen Beschluss wurde im VGM AK Tarifentwicklung / Einnahmeaufteilung erarbeitet.

 

Weitere vorgesehene Maßnahmen:

·         Auftrag RVM/RLG an den Gutachter Probst für ein Konzept zur Stärkung der Gelegenheitskunden und Vorschläge zur Änderung der FirmenAbo – Rabatte

·         Aufgabe der Plafonierung (Begrenzung, Deckelung) der „KinderTickets“

·         AnschlussTicket für alle Zeitkarten incl. Abos

 

Zudem werden die im Tarifausschuss der Verkehrsgemeinschaft Münsterland und im AK Tarife in Westfalen verabschiedeten neuen Angebote „FunTicket Westfalen“ und „JobTicket“ bzw. „FirmenAbo Westfalen“ eingeführt.

 

Zur Harmonisierung der Tarifbestimmungen und –bezeichnungen werden im TagesTicket die neuen Produktbezeichnungen „9 Uhr TagesTicket 1 Person“, „9 Uhr TagesTicket 5 Personen“ aufgenommen. In diesem Zusammenhang kann auch das bisherige „GruppenTicket“ in „TagesTicket 5 Personen“ umbenannt werden.

 

Zusätzlich wird die neue Gruppenregelung in die Tarifbestimmungen aufgenommen, nach der ab einer Gruppenstärke über 10 Personen jedes Gruppenmitglied zum ermäßigten Fahrpreis (KinderTicket) befördert wird. Zurzeit wird erarbeitet, wie die beschlossene Quote der Fahrkartenpreis-Anhebung konkret auf die Preise der einzelnen Fahrkarten umgelegt werden soll (Fahrpreis-Tableau).

 

Ausblick auf die Fahrpreis-Maßnahmen 2014:

Im Hinblick auf die Fahrkarten-Merkmale wird es weitere Angleichungen im Tarifraum Westfalen geben. Es wird dabei für die einzelnen Bereiche abwechselnd Gewinner und Verlierer geben. In der Diskussion zur Einführung des Westfalentarifes werden Richtungsentscheidungen des Kreistages erforderlich werden, die festlegen, ab welcher Preisstufe dieser neue Tarif den Münsterlandtarif ablösen soll und ob in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Mehraufwendungen über Tariferhöhungen abgefangen werden sollen

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Einführung dieser Tickets nicht zu Mehraufwendungen für den Kreis Coesfeld führen wird.