Beschlussvorschlag:
-ohne-
Die Ausführungen zur Tarifentwicklung und Einnahmeaufteilung werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Kreis Coesfeld hat zurzeit zwei Verkehrsverträge mit
Einnahmeverantwortung (sog. Brutto-Vertrag) abgeschlossen:
-
R81 (Burgsteinfurt ST - ) Rosendahl – Coesfeld
-
R64, 564, 563 Havixbeck – Münster und – Billerbeck.
Diese Verträge beinhalten für das Verkehrsunternehmen als Auftragnehmer
einen festen Zuschuss, während das Risiko für die variablen Tarifeinnahmen beim
Auftraggeber verbleibt. Mit der Wahrnehmung der Einnahmeverantwortung und der
Interessensvertretung in Fragen der Tarifentwicklung in den Tarifgremien der
Verkehrsgemeinschaft Münsterland wurde die Regionale Nahverkehrsgemeinschaft
(RNVG) Münsterland, heute ZVM Bus, mandatiert.
Da die in der Verkehrsgemeinschaft Münsterland zu beschließenden Tarifmaßnahmen
(Veränderung der Fahrpreise oder der Fahrkartenmerkmale) unmittelbare
Auswirkungen auf die Höhe der Fahrgeldeinnahmen und damit letztendlich auch auf
den Kreishaushalt haben, wird der ZVM Bus in der Verkehrsgemeinschaft die
Entscheidungen des Kreistages umsetzen.
Bei den Tarifmaßnahmen ist zu unterscheiden zwischen der jährlichen,
linearen Tarifanpassung zum 01.08., mit der die Kostensteigerungen der
Verkehrsunternehmen nach Preisindizes ausgeglichen werden und strukturellen
Maßnahmen, die sich an bestimmte Fahrgastgruppen richten oder dem Ziel einer
besseren Tarifergiebigkeit dienen.
Tarifmaßnahme 2013
Die Mitglieder im Tarifausschuss der Verkehrsgemeinschaft Münsterland,
zu denen neben den einnahmeverantwortlichen Verkehrsunternehmen auch der Kreis
Coesfeld gehört, haben im Januar für die Tarifmaßnahme 2013 (zum 1.8.2013) „aus
den aktuellen Preis- und Kostenentwicklungen eine Tarifanpassungserfordernis in
einer Größenordnung zwischen 3,0 und 3,5 %“ beschlossen (Anlage).
Der Vorschlag für diesen Beschluss wurde im VGM AK Tarifentwicklung /
Einnahmeaufteilung erarbeitet.
Weitere vorgesehene Maßnahmen:
·
Auftrag RVM/RLG an den Gutachter Probst für ein Konzept
zur Stärkung der Gelegenheitskunden und Vorschläge zur Änderung der FirmenAbo –
Rabatte
·
Aufgabe der Plafonierung (Begrenzung, Deckelung) der „KinderTickets“
·
AnschlussTicket für alle Zeitkarten incl. Abos
Zudem werden die im Tarifausschuss der Verkehrsgemeinschaft Münsterland und
im AK Tarife in Westfalen verabschiedeten neuen Angebote „FunTicket Westfalen“
und „JobTicket“ bzw. „FirmenAbo Westfalen“ eingeführt.
Zur Harmonisierung der Tarifbestimmungen und –bezeichnungen werden im
TagesTicket die neuen Produktbezeichnungen „9 Uhr TagesTicket 1 Person“, „9 Uhr
TagesTicket 5 Personen“ aufgenommen. In diesem Zusammenhang kann auch das
bisherige „GruppenTicket“ in „TagesTicket 5 Personen“ umbenannt werden.
Zusätzlich wird die neue Gruppenregelung in die Tarifbestimmungen
aufgenommen, nach der ab einer Gruppenstärke über 10 Personen jedes
Gruppenmitglied zum ermäßigten Fahrpreis (KinderTicket) befördert wird. Zurzeit
wird erarbeitet, wie die beschlossene Quote der Fahrkartenpreis-Anhebung
konkret auf die Preise der einzelnen Fahrkarten umgelegt werden soll
(Fahrpreis-Tableau).
Ausblick auf die Fahrpreis-Maßnahmen 2014:
Im Hinblick auf die Fahrkarten-Merkmale wird es weitere Angleichungen im
Tarifraum Westfalen geben. Es wird dabei für die einzelnen Bereiche abwechselnd
Gewinner und Verlierer geben. In der Diskussion zur Einführung des
Westfalentarifes werden Richtungsentscheidungen des Kreistages erforderlich werden,
die festlegen, ab welcher Preisstufe dieser neue Tarif den Münsterlandtarif
ablösen soll und ob in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Mehraufwendungen
über Tariferhöhungen abgefangen werden sollen
Es wird davon ausgegangen, dass die Einführung dieser Tickets nicht zu Mehraufwendungen für den Kreis Coesfeld führen wird.