Beschlussvorschlag:
ohne
Der Bericht 2013 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport und Gesundheit am 15.02.2012 wurde über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2011/12 berichtet (SV-8-0596).
Nunmehr liegen die Schülerzahlen 2012/13 vor. Auf der Basis dieser Zahlen wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahre 2025 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet.
Dabei wurde nach dem sog. Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status
quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet schulisch versorgt
werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins
Verhältnis gesetzt.
Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgte
auf der Grundlage der „Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten
und Kreisen NRWs / Prognosestichtag 01.01.2012“ (Stand 2011).
Die Bildungsgänge der Fachschulen vermitteln berufliche Weiterbildung.
Die aktuelle Zahl der Schüler/innen wird als konstante Größe bei der
Schülerzahlprognose berücksichtigt.
Für die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl als Basis
die Parameter „Raumauslastungsquote“ und „Klassenfrequenzwert“ ausschlaggebende
Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über
den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche
Versorgung der Schüler/innen zur Verfügung stellt.
Bislang wird - der Kennzahl in der Produktbeschreibung 40.01.01 des
Produkthaushalts entsprechend - ein Klassenfrequenzwert von 22 zugrunde gelegt.
Mit den Schulleitungen der Berufskollegs wurde in Gesprächen am
26.03.2012 und 09.01.2013 ein Vorschlag zur künftigen Ausgestaltung der
Kennzahlen entwickelt (s. Sitzungsvorlage SV-8-0596).
Der derzeit zugrunde gelegte Klassenfrequenzwert von 22 entspricht der
Festlegung der Klassengrößen für die Berufskollegs durch das Land
Nordrhein-Westfalen in der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz. In der gymnasialen Oberstufe (Gymnasium,
Gesamtschule) und in Bildungsgängen des Beruflichen Gymnasiums beträgt der
Klassenfrequenzwert gemäß § 6 Abs. 7 der Verordnung 19,5. Es bestand
Einvernehmen, für die Schüler/innen, die an den Berufskollegs des Kreises einen
Bildungsgang nach Anlage D zur APO-BK (Berufliches Gymnasium) besuchen, auch
nur noch den in der Verordnung ausgewiesenen Klassenfrequenzwert zu berücksichtigen.
Insoweit wird eine Differenzierung der Kennzahl erforderlich.
Folgende Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums sind derzeit an den
Berufskollegs des Kreises Coesfeld eingerichtet:
Bildungsgang |
Schule/Schulort |
Schülerzahl 2012/13 |
|||
Allgemeine Hochschulreife
(Betriebswirtschaftlehre mit Rechnungswesen und Controlling) |
O-v.-N.-Breuning-Berufskolleg Coesfeld |
129 |
|||
Allgemeine Hochschulreife
(Betriebswirtschaftlehre mit Rechnungswesen und Controlling) einschl.
Bildungsgang i.V.m. Fremdsprachenkorrespondent/in |
R.-v.-W.-Berufskolleg Dülmen |
242 |
|||
Allgemeine Hochschulreife (Mathematik, Informatik) |
R.-v.-W.-Berufskolleg Dülmen |
53 |
|||
Erzieher(in)/Allgemeine Hochschulreife |
R.-v.-W-Berufskolleg Lüdinghausen |
146 |
|||
Gestaltungstechnische(r) Assistent(in) / Allgemeine Hochschulreife |
Pictorius-Berufskolleg Coesfeld |
55 |
|||
Informationstechnische(r) Assistent(in) / Allgemeine Hochschulreife |
Pictorius-Berufskolleg Coesfeld |
61 |
|||
|
Gesamt |
686 |
|||
In den Gesprächen mit den Schulleitungen wurde auch die Ermittlung des
Bedarfs an außerunterrichtlichen Räumen (Besprechungsräume, Selbstlernzentren,
Schüler- und Lehrerarbeitsräume) thematisiert. Für das
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg - Schulort Lüdinghausen – wurde bereits
berücksichtigt, dass zwei im Dachgeschoss des Schulgebäudes ausgebaute
Klassenräume ggf. ab dem Schuljahr 2014/15 als
Besprechungsräume genutzt werden können. Im Sinne einer gleichmäßigen Berücksichtigung
wurde nunmehr für jede Schule / jeden Schulort der Bedarf an zwei
außerunterrichtlichen Räumen anerkannt. Auf die Anlage 12 zur Sitzungsvorlage
wird insoweit verwiesen.
Die Entscheidung über die konkrete Nutzung des Raumbestandes soll wie
bisher den Schulleitungen überlassen bleibt. Damit wird den Schulen die
notwendige Flexibilität gegeben, ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechend die
Nutzung des Schulraums zu organisieren.
Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden
vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu
decken. Der Kreis hat daher kurz- und
langfristige Anmietungen von Schulraum vorgenommen. Die Übersicht über die
Anmietung von Schulraum ist als Anlage 13 zur Sitzungsvorlage beigefügt. Für
das Owald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld hat die Raumbilanz wegen
der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Raumbestandes für die Zeit der
Umbaumaßnahme nur begrenzten Aussagewert.
Schülerzahlprognosen im Bereich der Berufskollegs sind wegen zahlreicher
Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten
behaftet. So kann z. B. keine verlässliche Aussage getroffen werden, wie sich
aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen auf die Schülerzahlen in den Fachklassen
des dualen Systems und auf die weiterqualifizierenden vollzeitschulischen
Bildungsgänge auswirken werden. Schwer einschätzbar sind auch die Auswirkungen
des doppelten Abiturjahrgangs sowie der geplanten Änderung der
Ausbildungsordnung der Berufskollegs und des neuen Übergangssystems Schule –
Beruf NRW.
Dennoch sollte auf eine Schülerzahlprognose als Steuerungsgrundlage
sowohl für die Schulen selbst als auch für den Schulträger nicht verzichtet
werden.
Die bisherige Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung
auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die
Bereitstellung erforderlichen Schulraums – vgl. Zielsetzung in der
Produktbeschreibung 40.01.01 / Produkthaushalt 2013 – zu nutzen, hat sich
bewährt..
Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:
-
Graphische
Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl
(Anlage 1)
-
Bevölkerungsentwicklung
und -prognose 01.01.2003 – 01.01.2025 (Anlage 2)
-
Schülerzahlentwicklung
2002/03 bis 2012/13 / Prognose des Schüleraufkommens 2013/14 –2024/25 (Anlage
3)
-
Verteilung
des Schüleraufkommens 2012/13 bis 2024/25
-
Planungsbereich I - (Anlage 4)
-
Verteilung
des Schüleraufkommens 2012/13 bis 2024/25
-
Planungsbereich II - (Anlage 5)
-
Verteilung
des Schüleraufkommens 2012/13 bis 2024/25
-
Insgesamt - (Anlage 6)
-
Ermittlung
des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten
- Planungsbereich I - (Anlage 7)
-
Ermittlung
des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten
- Planungsbereich II - (Anlage 8)
-
Ermittlung
des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten
- Insgesamt - (Anlage 9)
-
Raumbilanz
für die Schuljahre 2012/13 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 10)
-
Raumbilanz
für die Schuljahre 2012/13 bis 2024/25 - Planungsbereich II und Insgesamt -
(Anlage 11)
-
Berechnung
der Auslastungsquote im Schuljahr 2012/13 gemäß Produktbeschreibung 40.01.01 im
Haushalt 2013 (Anlage 12)
-
Übersicht
über die Anmietung von Schulraum (Anlage 13)
Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.