Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

Der Bericht 2013 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen. 

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

 

I. – V.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport und Gesundheit am 15.02.2012 wurde über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2011/12 berichtet (SV-8-0596).

 

Nunmehr liegen die Schülerzahlen 2012/13 vor. Auf der Basis dieser Zahlen wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahre 2025 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet.

 

Dabei wurde nach dem sog. Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgte auf der Grundlage der „Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen NRWs / Prognosestichtag 01.01.2012“ (Stand 2011).

Die Bildungsgänge der Fachschulen vermitteln berufliche Weiterbildung. Die aktuelle Zahl der Schüler/innen wird als konstante Größe bei der Schülerzahlprognose berücksichtigt.

 

Für die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl als Basis die Parameter „Raumauslastungsquote“ und „Klassenfrequenzwert“ ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schüler/innen zur Verfügung stellt.

 

Bislang wird - der Kennzahl in der Produktbeschreibung 40.01.01 des Produkthaushalts entsprechend - ein Klassenfrequenzwert von 22 zugrunde gelegt.

 

Mit den Schulleitungen der Berufskollegs wurde in Gesprächen am 26.03.2012 und 09.01.2013 ein Vorschlag zur künftigen Ausgestaltung der Kennzahlen entwickelt (s. Sitzungsvorlage SV-8-0596).

 

Der derzeit zugrunde gelegte Klassenfrequenzwert von 22 entspricht der Festlegung der Klassengrößen für die Berufskollegs durch das Land Nordrhein-Westfalen in der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz.  In der gymnasialen Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule) und in Bildungsgängen des Beruflichen Gymnasiums beträgt der Klassenfrequenzwert gemäß § 6 Abs. 7 der Verordnung 19,5. Es bestand Einvernehmen, für die Schüler/innen, die an den Berufskollegs des Kreises einen Bildungsgang nach Anlage D zur APO-BK (Berufliches Gymnasium) besuchen, auch nur noch den in der Verordnung ausgewiesenen Klassenfrequenzwert zu berücksichtigen. Insoweit wird eine Differenzierung der Kennzahl erforderlich.

 

Folgende Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums sind derzeit an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld eingerichtet:

 

Bildungsgang

Schule/Schulort

Schülerzahl 2012/13

Allgemeine Hochschulreife   (Betriebswirtschaftlehre mit Rechnungswesen und Controlling)

O-v.-N.-Breuning-Berufskolleg

Coesfeld

        129

Allgemeine Hochschulreife   (Betriebswirtschaftlehre mit Rechnungswesen und Controlling) einschl. Bildungsgang i.V.m.  Fremdsprachenkorrespondent/in

R.-v.-W.-Berufskolleg

Dülmen

        242

Allgemeine Hochschulreife

(Mathematik, Informatik)

 

 

R.-v.-W.-Berufskolleg

Dülmen

          53

Erzieher(in)/Allgemeine Hochschulreife

R.-v.-W-Berufskolleg

Lüdinghausen

       146

Gestaltungstechnische(r) Assistent(in) / Allgemeine Hochschulreife

Pictorius-Berufskolleg

Coesfeld

         55

Informationstechnische(r) Assistent(in) / Allgemeine Hochschulreife

Pictorius-Berufskolleg

Coesfeld

         61

 

Gesamt

       686

 

 

In den Gesprächen mit den Schulleitungen wurde auch die Ermittlung des Bedarfs an außerunterrichtlichen Räumen (Besprechungsräume, Selbstlernzentren, Schüler- und Lehrerarbeitsräume) thematisiert. Für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg - Schulort Lüdinghausen – wurde bereits berücksichtigt, dass zwei im Dachgeschoss des Schulgebäudes ausgebaute Klassenräume ggf. ab dem Schuljahr 2014/15 als  Besprechungsräume genutzt werden können. Im Sinne einer gleichmäßigen Berücksichtigung wurde nunmehr für jede Schule / jeden Schulort der Bedarf an zwei außerunterrichtlichen Räumen anerkannt. Auf die Anlage 12 zur Sitzungsvorlage wird insoweit verwiesen.

Die Entscheidung über die konkrete Nutzung des Raumbestandes soll wie bisher den Schulleitungen überlassen bleibt. Damit wird den Schulen die notwendige Flexibilität gegeben, ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechend die Nutzung des Schulraums zu organisieren. 

 

 

 

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken.  Der Kreis hat daher kurz- und langfristige Anmietungen von Schulraum vorgenommen. Die Übersicht über die Anmietung von Schulraum ist als Anlage 13 zur Sitzungsvorlage beigefügt. Für das Owald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld hat die Raumbilanz wegen der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Raumbestandes für die Zeit der Umbaumaßnahme nur begrenzten Aussagewert. 

 

 

Schülerzahlprognosen im Bereich der Berufskollegs sind wegen zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. So kann z. B. keine verlässliche Aussage getroffen werden, wie sich aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen auf die Schülerzahlen in den Fachklassen des dualen Systems und auf die weiterqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgänge auswirken werden. Schwer einschätzbar sind auch die Auswirkungen des doppelten Abiturjahrgangs sowie der geplanten Änderung der Ausbildungsordnung der Berufskollegs und des neuen Übergangssystems Schule – Beruf NRW.

 

Dennoch sollte auf eine Schülerzahlprognose als Steuerungsgrundlage sowohl für die Schulen selbst als auch für den Schulträger nicht verzichtet werden.

 

Die bisherige Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und  als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums – vgl. Zielsetzung in der Produktbeschreibung 40.01.01 / Produkthaushalt 2013 – zu nutzen, hat sich bewährt..

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

-          Graphische Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl

(Anlage 1)

 

-          Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2003 – 01.01.2025 (Anlage 2)

 

-          Schülerzahlentwicklung 2002/03 bis 2012/13 / Prognose des Schüleraufkommens 2013/14 –2024/25 (Anlage 3)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2012/13 bis 2024/25

 - Planungsbereich I - (Anlage 4)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2012/13 bis 2024/25

 - Planungsbereich II  - (Anlage 5)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2012/13 bis 2024/25

 - Insgesamt - (Anlage 6)

 

-          Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Planungsbereich I - (Anlage 7)

 

-          Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Planungsbereich II - (Anlage 8)

 

-          Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Insgesamt - (Anlage 9)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2012/13 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 10)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2012/13 bis 2024/25 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 11)

 

-          Berechnung der Auslastungsquote im Schuljahr 2012/13 gemäß Produktbeschreibung 40.01.01 im Haushalt 2013 (Anlage 12)

 

-          Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage 13)

 

 

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.