Beschlussvorschlag:
Zur Teilnahme an der Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ im Kindergartenjahr 2013/14 wird folgende Kindertageseinrichtung bestimmt:
DRK-Kindergarten „Traumland“, Eckernkamp 21b, 59399 Olfen.
Für den Fall der Nichtannahme wird als Ersatz die Kindertageseinrichtung „Waldwichtel“, Cappenberger Straße 2 in 59348 Nordkirchen bestimmt.
Die betreffende Einrichtung hat bis spätestens 13.06.2013 gegenüber dem Kreisjugendamt den Nachweis zur möglichen Erreichung der Gütesiegelkriterien zu erbringen.
Begründung:
I. Problem
Mit Sitzungsvorlage (SV-8-0881) vom 23.04.2013 wurde mitgeteilt, dass
insgesamt 6 Interessensbekundungen zur Weiterentwicklung zu einem
Familienzentrum in 2013/14 vorlagen. Gleichzeitig wurde unter Anwendung der mit
dem Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ abgestimmten Auswahlkriterien
vorgeschlagen, den Zuschlag an den Kath. Kindergarten St. Marien in
Nottuln-Darup zu geben.
Mit E-Mail vom 10.05.2013 teilt nun die Leiterin des Kath. Kindergartens St.
Marien Darup mit, dass der Kath. Kirchengemeinde St. Martin in Nottuln (Träger)
der Zeitrahmen zur Umsetzung im Kindergartenjahr 2013/14 unter gleichzeitiger
Umsetzung anderer Ziele zu kurzfristig ist und die Bewerbung wieder zurück
gezogen wird.
II. Lösung
Nach den mit dem Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ abgestimmten
Auswahlkriterien würde nun der DRK-Kindergarten „Traumland“ in Olfen den
Zuschlag erhalten.
Bereits im Auswahlverfahren 2011 hat der DRK-Kindergarten „Traumland“
durch ausgefüllten Bewerbungsbogen dargelegt, dass mit den geplanten Maßnahmen
die entsprechenden Gütesiegelkriterien grundsätzlich erreicht werden können.
Eine Aktualisierung des Bewerberbogens und Zusendung bis zum 20.05.2013 wurde
angefordert.
Sofern auch dieser Bewerber seine Bewerbung zurück ziehen sollte, wird
unter Anwendung der abgestimmten Verteilungskriterien als Ersatz der
Kindergarten „Waldwichtel“ in Südkirchen vorgeschlagen.
III. Alternativen
Auswahl und Benennung anderer
Tageseinrichtungen nach in der Sitzung festzulegenden Kriterien.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Eine Finanzierung der Aufgaben der
Familienzentren erfolgt durch eine Landesförderung in Höhe von 13.000 EUR je
Familienzentrum und Jahre. Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Entsprechend ministerieller Erlasse aus Vorjahren (zuletzt mit Erlass
vom 12.01.2010) ist eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss
vorgesehen.