Betreff
Bericht zur Haushaltsausführung 2013 - Finanzbericht zum Stichtag 30.04.2013
Vorlage
SV-8-0908
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Begründung:

 

I.   Problem

Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stand 30.04.2013 zu berichten.

 

II.  Lösung

Die Berichterstattung erfolgt wie in den letzten Finanzberichten auf Produktgruppenebene.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich auf Grund der Haushaltsentwicklung für die Gesamtergebnisrechnung eine voraussichtliche Verbesserung von 369.348 € abzeichnet.

 

Bei dem o. g. Betrag wurden bereits die Verbesserungen der folgenden Produktgruppen berücksichtigt/reduziert:

Bei der Verbesserung in der Produktgruppe 32.02 „Rettungsdienst (einschließlich Kostenrechnung)“ in Höhe von ca. 450.000 € handelt es sich um Gebührenüberschüsse, die in den Folgejahren jedoch an den Gebührenzahler zurück fließen müssen. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 müssen daher die Kostenüberdeckungen dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Rettungsdienst zugeführt werden.

Bei der Produktgruppe 51.02 „Hilfen in Erziehungsangelegenheiten“ führen die Verbesserungen von ca. 1.250.000 € nach den nunmehr geltenden Vorschriften des §56 Abs. 5 KrO NRW dazu, dass beim Jahresabschluss 2013 in Höhe der Überdeckung ein entsprechender Betrag zu passivieren ist.

 

Bei dem anliegenden Bericht ist zu berücksichtigen, dass es sich um den Finanzbericht zum Stand 30.04.2013 handelt. Das Ergebnis der Haushaltsentwicklung 2013, insbesondere im Bereich des Jugendamtes, kann durchaus noch - von bisher nicht bekannten Ereignissen – negativ beeinflusst werden.

 

Weitere Details zur Entwicklung der einzelnen Budgets sind dem beigefügten Finanzbericht zu entnehmen. Abweichungen von wesentlicher Bedeutung (> 50.000 €) wurden von den Fachabteilungen entsprechend erläutert.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Produkthaushaltes prognostiziert werden.

 

Aufgrund der allgemeinen Finanzlage für 2013 hat der Kämmerer mit Verfügung vom 05.03.2013 zunächst nur 80 v. H. der konsumtiven Haushaltsermächtigungen des Haushaltsplanes 2013 zur Bewirtschaftung freigegeben.  Ausgenommen sind sämtliche Aufwandsermächtigungen, die auf Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen uneingeschränkt zu leisten sind. Diese Bewirtschaftungsbestimmung stellt keine haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne von § 24 GemHVO NRW dar.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016). Die Zuständigkeit des Kreisausschusses / Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. g) KrO NRW.