Betreff
Unterjähriges Berichtswesen / Finanz- und Produktbericht, Stand 31.08.2004
Vorlage
SV-7-0029
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne.

 

 

Der Finanz- und Produktbericht II/2004 zum Stand 31.08.2004 wird – bezogen auf die Produkte der Budgets 04 bis 06 (ohne Produktbereich 042 – Schulamt) – zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Über den Ablauf der Haushaltswirtschaft des laufenden Haushaltsjahres ist regelmäßig im Rahmen des Finanz- und Produktberichtswesens zu informieren.

II.  Lösung

Der zweite Trimesterbericht für das Haushaltsjahr 2004 wurde zum Stichtag 31.08.2004 erstellt und allen Kreistagsabgeordneten mit Schreiben vom 04.10.2004 zugeleitet.

 

Nach diesem Bericht ergeben sich für das Jahr 2004 im Gesamthaushalt Verbesserungen von ca. 939.000 €. Hiervon entfallen ca. 854.000 € auf den Verwaltungshaushalt und ca. 85.000 € auf den Vermögenshaushalt. Die einzelnen Verbesserungen/Verschlechterungen sind im Finanzbericht dargestellt und näher erläutert.

 

Maßnahmen von einschneidender Natur sind vor diesem Hintergrund der aktuellen Entwicklung nicht zu treffen. Grundsätzlich ist jedoch sicherzustellen, dass die im Produkt-Haushalt 2004 zur Verfügung gestellten Mittel zur Deckung aller Ausgaben ausreichen und im Haushaltsjahr 2004 Budgetüberschreitungen bzw. –verschiebungen vermieden werden. Aus der positiven Erfahrung des Vorjahres wurde daher bereits zu Beginn des Haushaltsjahres 2004 zur weiteren Bewirtschaftung der verfügbaren Haushaltsmittel gemäß § 26 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung ein Kassenwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2004 erlassen.

Vorbehaltlich weiterer Entwicklungen wurden zunächst pauschal 97,0 % der durch die Abteilungen zu bewirtschaftenden Ausgabemittel des Verwaltungshaushaltes und 92,0 % des Vermögenshaushaltes zur Bewirtschaftung freigegeben. Je nach Entwicklung der Finanzlage bzw. Notwendigkeit werden die Mittel darüber hinaus nur in Einzelfällen ganz oder teilweise vom Kämmerer freigegeben.

 

In den Budgets 04 bis 06 errechnet sich insgesamt eine Verbesserung von rd. 222.230 €. Diese Verbesserung ist das Ergebnis aus mehreren positiven und negativen Abweichungen. Die Verbesserung im Budget 06 – Zentrale Finanzwirtschaft (ca. 195.000 €) ergibt sich im Wesentlichen im Bereich der Zinsleistungen.

 

Bei der Abweichung im Budget 02 ist zu beachten, dass die Verbesserung von ca. 1.010.000 € in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Auswirkungen auf die Einnahmen aus der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt hat. Zum Jahresende 2004 ist für diesen Bereich eine Spitzabrechnung vorzunehmen. Ergibt diese Abrechnung einen Überhang, dann ist dieser bei den Festsetzungen der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt in einem der kommenden Jahre zu berücksichtigten.

 

Abschlussverbesserungen bei der kostenrechnenden Einrichtung „Rettungsdienst“ (im Budget 01) von ca. 463.000 € im Verwaltungshaushalt für 2004 beeinflussen ebenfalls die Haushaltsgestaltung eines der kommenden Haushaltsjahre. Sie führen jedoch zu Belastungen zukünftiger Haushaltsjahre, da diese Überschüsse innerhalb von 3 Jahren an die Gebührenzahler zurückzugeben sind. Sie müssen dann, auf der Basis der Ergebnisse der Betriebsabrechnungen, aus den Mitteln des allgemeinen Haushaltes finanziert werden.

 

Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2004 konnte u.a. durch die Veranschlagung einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von ca. 2.399.000 € erreicht werden. Sollte es bei der zu erwartenden Verbesserung zum Jahresende 2004 verbleiben, muss die geplante Entnahme nicht in voller Höhe realisiert werden. Detaillierte Angaben hierzu können erst bei Vorliegen des Abschlussergebnisses gemacht werden.

 

Die Verbesserung im Vermögenshaushalt (ca. 85.000 €) müsste am Jahresende durch eine geringere Kreditaufnahme als geplant ausgeglichen werden.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung nimmt den Finanz- und Produktbericht zum Stand 31.08.2004 – bezogen auf die Produkte der Budgets 04 bis 06 (ohne Produktbereich 042) – zur Kenntnis und empfiehlt ggf. Änderungen bei den Produktstandards.

 

III. Alternativen

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf das Budget oder sogar auf den Gesamthaushalt.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zuständig für die Vorberatung der Budgets 04 – Zentrale Dienste, 05 – Verwaltungsleitung/Besondere Dienste und 06 – Zentrale Finanzwirtschaft, der Produktstandards ohne den Produktbereich 042 – Schulamt.

Anlagen:

keine