Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 14.05.2013
Beschlussvorschlag:
Ohne
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 14.05.2013 bittet die
FDP-Fraktion um einen Sachstandsbericht zum laufenden Aufstellungsverfahren des
Abfallwirtschaftsplanes NRW (Anlage 1).
Der derzeit gültige Abfallwirtschaftsplan
des Landes NRW (Teilplan Siedlungsabfälle) stammt aus dem Jahr 2009 und wurde
am 31.03.2010 (MBl. NRW S. 206) bekannt gegeben. Nach § 31 Abs. 5
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Abfallwirtschaftspläne alle 6 Jahre zu
überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Im geltenden Abfallwirtschaftsplan
erfolgte im Wesentlichen eine Darstellung
und Prognose der abfallwirtschaftlichen Situation im Land NRW inklusive der
Entsorgungs- und Verwertungswege. Eine verbindliche Zuweisung von
entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften zu Entsorgungsanlagen erfolgte
nicht.
Mit der Verabschiedung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes haben sich die Rahmenbedingungen für die
Abfallwirtschaftsplanung deutlich verändert. Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 i.V.m.
Abs. 4 KrWG können Festlegungen verbindlich getroffen werden, welcher
Abfallentsorgungsanlage sich die Entsorgungspflichtigen zu bedienen haben. Diese
Zuweisungen können für Beseitigungsabfälle als auch für gemischte Abfälle zur
Verwertung aus privaten Haushalten getroffen werden.
Mit Erlass vom 17.04.2013 teilt das
Ministerium mit, dass entgegen der bisherigen Praxis nun eine verbindliche
Zuweisung vorgenommen werden soll, um dem Prinzip der Entsorgungsautarkie und
der Nähe bei der Entsorgung von Siedlungsabfällen Rechnung zu tragen. Soweit
entsprechende Zuweisungen im AWP (neu) getroffen werden, sollen diese durch
Rechtsverordnung verbindlich erklärt werden. Nach Rechtsauffassung des Landes
können bei verbindlich zugewiesenen Anlagen nur diese mit Abfällen beliefert
werden. Anlagen, zu denen keine Zuweisung erfolgt ist, dürfen – auch bei
bestehenden Vertragsverhältnissen - nicht beliefert werden. Für bestehende
Vertragsverhältnisse sollen in der Verordnung entsprechende Regelungen
aufgenommen werden.
Die Aufstellung des Abfallwirtschaftsplanes
ist derzeit in der Datenerhebungs- und Datenauswertungsphase. Erste Ergebnisse
zu den prognostizierten Mengen durch die beauftragten Unternehmen sind den
Kreisen im September 2012 vorgestellt worden. Aus den dortigen
Diskussionsprozessen hat sich nach hiesigem Kenntnisstand eine signifikante
Überarbeitung des Datenpools ergeben.
Hinweise über die Auswirkungen auf den Kreis Coesfeld sind derzeit nicht
darstellbar, da das
Beteiligungsverfahren noch nicht eröffnet wurde.
Der Kreis Coesfeld hat am 07.01.1998 einen
Vertrag zur Verwertung/Beseitigung der hiesigen Siedlungsabfälle abgeschlossen.
Der Vertrag läuft bis zum 31.05.2025. Welche Auswirkungen der neue
Abfallwirtschaftsplan des Landes NRW auf die Entsorgungssituation des Kreises
Coesfeld haben wird, kann derzeit nicht beantwortet werden.
In der Aufstellung der Müllgebühren des
Kreises Coesfeld (Anlage 2) ergibt sich der Gebührensprung 2012 aus der
Umstellung der Erlösverrechnung. Seit 2012 erfolgt eine direkte Ausschüttung
der Erlöse an die Städte und Gemeinden (abzüglich der eigenen Aufwendungen).
Ein aussagekräftiger Vergleich mit der
Gebührenentwicklung in den anderen Münsterlandkreisen und der Stadt Münster
(Anlage 3) lässt sich auf der Grundlage des vorhandenen Datenmaterials nicht
anstellen. Die angesprochene Erlösverrechnung ist nur ein Beispiel für die
Schwierigkeit, bereits innerhalb einer Gebietskörperschaft die Entwicklung der
„echten“ Gebührenbelastung exakt abzubilden. Unterschiedliche Kostenzuordnungen
(z.B. Schadstoffentsorgung), Quersubventionierungen oder Rückstellungen seien
hier nur als weitere Beispiele genannt, dass sich nur die Gebührensätze, nicht
aber die Belastungen für bestimmte Abfallarten belastbar vergleichen lassen.
Insbesondere auch die Abfallmengen, die hinter den Gebühren stehen,
beeinflussen maßgeblich die Gebührensätze.
Die Aufstellung der gemeindlichen
Müllgebühren für 2013 (Anlage 4) ist zur weiteren Information ebenfalls
beigefügt worden.
Anlagen:
Schreiben der FDP-Fraktion vom 14.05.2013
Gebührenentwicklung Kreises Coesfeld 2008 -
2013
Abfallgebühren der Münsterlandkreise 2009 und 2013
Vergleich der Müllgebühren 2013 innerhalb des
Kreises Coesfeld