Betreff
Neuer Abfallwirtschaftsplan NRW - Zu erwartende Auswirkungen auf den Kreis Coesfeld
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 14.05.2013
Vorlage
SV-8-0921
Aktenzeichen
70
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Ohne

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

 

 

Mit Schreiben vom 14.05.2013 bittet die FDP-Fraktion um einen Sachstandsbericht zum laufenden Aufstellungsverfahren des Abfallwirtschaftsplanes NRW (Anlage 1).

 

Der derzeit gültige Abfallwirtschaftsplan des Landes NRW (Teilplan Siedlungsabfälle) stammt aus dem Jahr 2009 und wurde am 31.03.2010 (MBl. NRW S. 206) bekannt gegeben. Nach § 31 Abs. 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Abfallwirtschaftspläne alle 6 Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Im geltenden Abfallwirtschaftsplan erfolgte im Wesentlichen eine  Darstellung und Prognose der abfallwirtschaftlichen Situation im Land NRW inklusive der Entsorgungs- und Verwertungswege. Eine verbindliche Zuweisung von entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften zu Entsorgungsanlagen erfolgte nicht.

 

Mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes haben sich die Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaftsplanung deutlich verändert. Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 KrWG können Festlegungen verbindlich getroffen werden, welcher Abfallentsorgungsanlage sich die Entsorgungspflichtigen zu bedienen haben. Diese Zuweisungen können für Beseitigungsabfälle als auch für gemischte Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushalten getroffen werden.

 

Mit Erlass vom 17.04.2013 teilt das Ministerium mit, dass entgegen der bisherigen Praxis nun eine verbindliche Zuweisung vorgenommen werden soll, um dem Prinzip der Entsorgungsautarkie und der Nähe bei der Entsorgung von Siedlungsabfällen Rechnung zu tragen. Soweit entsprechende Zuweisungen im AWP (neu) getroffen werden, sollen diese durch Rechtsverordnung verbindlich erklärt werden. Nach Rechtsauffassung des Landes können bei verbindlich zugewiesenen Anlagen nur diese mit Abfällen beliefert werden. Anlagen, zu denen keine Zuweisung erfolgt ist, dürfen – auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen - nicht beliefert werden. Für bestehende Vertragsverhältnisse sollen in der Verordnung entsprechende Regelungen aufgenommen werden.

 

Die Aufstellung des Abfallwirtschaftsplanes ist derzeit in der Datenerhebungs- und Datenauswertungsphase. Erste Ergebnisse zu den prognostizierten Mengen durch die beauftragten Unternehmen sind den Kreisen im September 2012 vorgestellt worden. Aus den dortigen Diskussionsprozessen hat sich nach hiesigem Kenntnisstand eine signifikante Überarbeitung des Datenpools ergeben.  Hinweise über die Auswirkungen auf den Kreis Coesfeld sind derzeit nicht darstellbar, da  das Beteiligungsverfahren noch nicht eröffnet wurde.

Der Kreis Coesfeld hat am 07.01.1998 einen Vertrag zur Verwertung/Beseitigung der hiesigen Siedlungsabfälle abgeschlossen. Der Vertrag läuft bis zum 31.05.2025. Welche Auswirkungen der neue Abfallwirtschaftsplan des Landes NRW auf die Entsorgungssituation des Kreises Coesfeld haben wird, kann derzeit nicht beantwortet werden.

 

In der Aufstellung der Müllgebühren des Kreises Coesfeld (Anlage 2) ergibt sich der Gebührensprung 2012 aus der Umstellung der Erlösverrechnung. Seit 2012 erfolgt eine direkte Ausschüttung der Erlöse an die Städte und Gemeinden (abzüglich der eigenen Aufwendungen).

 

Ein aussagekräftiger Vergleich mit der Gebührenentwicklung in den anderen Münsterlandkreisen und der Stadt Münster (Anlage 3) lässt sich auf der Grundlage des vorhandenen Datenmaterials nicht anstellen. Die angesprochene Erlösverrechnung ist nur ein Beispiel für die Schwierigkeit, bereits innerhalb einer Gebietskörperschaft die Entwicklung der „echten“ Gebührenbelastung exakt abzubilden. Unterschiedliche Kostenzuordnungen (z.B. Schadstoffentsorgung), Quersubventionierungen oder Rückstellungen seien hier nur als weitere Beispiele genannt, dass sich nur die Gebührensätze, nicht aber die Belastungen für bestimmte Abfallarten belastbar vergleichen lassen. Insbesondere auch die Abfallmengen, die hinter den Gebühren stehen, beeinflussen maßgeblich die Gebührensätze.

 

Die Aufstellung der gemeindlichen Müllgebühren für 2013 (Anlage 4) ist zur weiteren Information ebenfalls beigefügt worden.

 

 

Anlagen:

 

 

Schreiben der FDP-Fraktion vom 14.05.2013

 

Gebührenentwicklung Kreises Coesfeld 2008 - 2013

 

Abfallgebühren der Münsterlandkreise  2009 und 2013

 

Vergleich der Müllgebühren 2013 innerhalb des Kreises Coesfeld