Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 23 (AN1) in Seppenrade
Vorlage
SV-8-0930
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau des Radweges an der K 23 (AN 1) von der B 474 bis zum Naturschutzgebiet (Stat. 0+960) in Lüdinghausen zu veranlassen.

Begründung:

I.   Problem / II.   Lösung

Fußgänger und Radfahrer müssen im gesamten Streckenverlauf die ca. 5 m breite Fahrbahn der K 23 mitbenutzen. Die Verkehrsbelastung liegt gemäß der amtlichen Verkehrszählung aus dem Jahre 2010 bei durchschnittlich 1.212 Fahrzeugen am Tag. Problematisch ist auch die von der B 474 deutlich abfallende Fahrbahngradiente. Sie bewirkt einerseits eine relativ hohe Geschwindigkeit der herabfahrenden, aber auch eine Pendelbewegung mit erhöhtem Platzbedarf für herauffahrende Radfahrer. Beides führt gleichermaßen zu einem hohen Konfliktpotenzial zwischen motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern und zu einer besonderen Gefährdung der Radfahrer. Durch die Anlage des Radweges wird das Gefährdungspotential minimiert, die Lücke im überörtlichen Radwegenetz geschlossen und zur Schulwegsicherung beigetragen.

 

Ursprünglich war geplant den Radweg von der B 474 bis zur alten Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals (Stat. 1,480) zu führen. Probleme beim Grunderwerb führten dazu, den Radweg zu verkürzen und an dem Wirtschaftsweg bei Stat. 0,960 zu beenden. Auch in der verkürzten Ausführung hat der Radweg, wie oben beschrieben, weiterhin seine Verkehrsbedeutung. Nach der überarbeiteten Planung beträgt die Länge der Baustrecke nun 960 m. Die Kosten der Radwegbaumaßnahme belaufen sich auf ca. 330.000 €.

 

Die Bauarbeiten sollen zum Jahresende öffentlich ausgeschrieben und der Bauauftrag vergeben werden. Mit einer Bauzeit von ca. 5 Monate können im Herbst 2014 die ersten Radfahrer den Sonderweg nutzen. Zeitgleich soll die geplante Deckenerneuerung auf dem Streckenabschnitt vom Dortmund-Ems-Kanal bis zur K 13 mit ausgeschrieben werden (siehe SV-8-0950.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Maßnahme stehen 370.000 € im Produkthaushalt 2013/2014 zur Verfügung. 70 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gezahlt. Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger übernimmt die Stadt Lüdinghausen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

Übersichtskarte