Beschlussvorschlag:
Als Vertreter des Kreises Coesfeld in der Mitgliederversammlung der EUREGIO e.V. werden gewählt:
Vertreter: Stellvertreter:
1. __________________________ _________________________
2. __________________________ _________________________
3. __________________________ _________________________
4. __________________________ _________________________
5. __________________________ _________________________
6. __________________________ _________________________
7. __________________________ _________________________
8. __________________________ _________________________
9. __________________________ _________________________
10. _________________________ _________________________
11. _________________________ _________________________
12. _________________________ _________________________
13. _________________________ _________________________
14. _________________________ _________________________
15. _________________________ _________________________
Begründung:
I. Problem
Nach der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen sind die Gremien der EUREGIO e.V. neu zu besetzen.
Nach Artikel 6 Abs. 2 der Satzung der EUREGIO e.V. richtet sich die Anzahl der von den Mitgliedern in die Mitgliederversammlung zu entsendenden Vertreter nach folgendem Einwohnerschlüssel:
bis 10.000 Einwohner 1 Vertreter
von 10.001 bis 20.000 Einwohner 2 Vertreter
von 20.001 bis 40.000 Einwohner 3 Vertreter
von 40.001 bis 70.000 Einwohner 4 Vertreter
von 70.001 bis 100.000 Einwohner 5 Vertreter
Auf der Grundlage der maßgeblichen Einwohnerzahl zum 31.12.2003 ergeben sich für die neun EUREGIO-Mitgliedskommunen im Kreis Coesfeld insgesamt 24 Vertreter für die Mitgliederversammlung:
Gemeinde Ascheberg 15.115 Einwohner 2 Vertreter
Stadt Billerbeck 11.553 Einwohner 2 Vertreter
Stadt Coesfeld 36.550 Einwohner 3 Vertreter
Stadt Dülmen 47.353 Einwohner 4 Vertreter
Gemeinde Havixbeck 11.987 Einwohner 2 Vertreter
Stadt Lüdinghausen 23.858 Einwohner 3 Vertreter
Gemeinde Nottuln 20.114 Einwohner 3 Vertreter
Gemeinde Rosendahl 11.023 Einwohner 2 Vertreter
Gemeinde Senden 20.049 Einwohner 3 Vertreter
insgesamt 24 Vertreter
Nach der Zusatzregelung für die deutschen Mitgliedskreise (Artikel 6 Abs. 2) werden die so ermittelten Vertreter je zur Hälfte von den kreisangehörigen Mitgliedskommunen (12 Vertreter) und dem Kreis Coesfeld (12 Vertreter) gestellt.
Aus der Nichtmitgliedschaft der Gemeinde Nordkirchen (10.286 Einwohner) und der Stadt Olfen (12.027 Einwohner) resultiert zudem ein Anspruch des Kreises Coesfeld auf weitere 4 Vertreter, so dass vom Kreistag des Kreises Coesfeld insgesamt 16 Vertreter für die EUREGIO-Mitgliederversammlung zu wählen sind.
II. Lösung
Gem. § 26 Abs. 4 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) muss, wenn mehr als ein Vertreter des Kreises für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten zu entsenden ist, der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter des Kreises dazuzählen.
Die Kreistagsfraktionen werden gebeten, für die verbleibenden 15 Vertreter des Kreises sowie für deren Stellvertreter Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Es gilt das Verhältniswahlrecht. Nach d’Hondt ergibt sich folgende Verteilung auf die Faktionen:
CDU: 9 Vertreter
SPD: 4 Vertreter
Bündnis 90/GRÜNE: 1 Vertreter
FDP: 1 Vertreter
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Kostenfolge ergibt sich aus den Entschädigungsregelungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 4 KrO NW.