Betreff
Durchführung des Berufswahlorientierungsprojektes im Schuljahr 2013/14
Vorlage
SV-8-0936
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Im Schuljahr 2013/2014 wird das Berufswahlorientierungsprojekt „Berufsnavigator“ in Trägerschaft des Kreises Coesfeld durchgeführt, wenn die Bedingungen unter Ziffer 3 erfüllt sind

 

2.    Allen interessierten Haupt-, Gesamt-, Realschulen und Gymnasien im Kreis Coesfeld wird die Teilnahme am Projekt ermöglicht. Den zwei in Frage kommenden Schulen, die bisher den geva-Test in eigener Trägerschaft favorisiert haben, werden anteilig Kreismittel und Mittel der Volksbanken zur Verfügung gestellt.

 

3.    Der Sperrvermerk auf  die  im Haushalt  2013 eingestellten Finanzmittel von 120.000 € (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) wird aufgehoben, wenn die beantragte Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld und die Spendenmittel der Volksbanken im Kreis zugesichert sind. 

 

Begründung:

 

I. Problem

Im Kreishaushalt 2013 (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) sind  für die Durchführung eines Berufswahlorientierungsprojektes im Schuljahr 2013/14 – wie in den Vorjahren -  Aufwendungen in Höhe von 120.000 € veranschlagt. Gleichzeitig sind Erträge in Höhe von 75.000 € - und zwar 45.000 € Fördermittel der Agentur für Arbeit und 30.000 € Spendenmittel ausgewiesen.

 

Über einen Sperrvermerk ist sichergestellt, dass der Kreistag über die Bereitstellung der Mittel im Rahmen eines Durchführungsbeschlusses auf der Grundlage folgender Punkte entscheidet:

 

-       Beratungsergebnis im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport

 

-       Erkenntnisse über die Ausgestaltung des neuen Übergangssystems Schule – Beruf durch das Land NRW

 

-       Bereitstellung von Fördermitteln der Agentur für Arbeit und Spendenmitteln.

 

Zu den beiden erstgenannten Punkten wird auf die Sitzungsvorlage SV-8-941 verwiesen.

 

Der Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld hat sich in der Sitzung am 16.07.2013 einstimmig für die Fortführung des Berufswahlorientierungsprojektes im Schuljahr 2013/14 ausgesprochen.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme im Schuljahr 2013/14 wird von Kosten in Höhe von 141.000 € ausgegangen. Die Kalkulation der Kosten erfolgte auf Grundlage folgender Annahmen:

  • Eine erwartete Teilnehmerzahl von 2.350 Schüler/innen.
  • Die Testkosten belaufen sich auf 60 € je Schüler/in. Hierin enthalten ist der Aufwand für die Projektorganisation.

 

 

Kostenkalkulation BN

Testkosten pro Schüler

               60,00 €

Schüler/innen

ca.   2.350  

Summe Testkosten

ca. 141.000 €

Projektorganisation

über BN-GmbH  

Gesamt

     ca. 141.000 €

 

 

Zwei Schulen haben bisher den geva-Test eingesetzt. Die beiden Schulen haben entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 27.06.2012 im Schuljahr 2012/13 anteilig Kreismittel und Spendenmittel der Volksbanken erhalten. Die Agentur für Arbeit beteiligt sich nicht an der Bezuschussung des Einsatzes des geva-Tests durch den Kreis.

In der erwarteten Teilnehmerzahl von 2.350 sind  auch die Schüler/innen der beiden Schulen berücksichtigt, die bislang den geva-Test eingesetzt haben.

 

Am 18.07.2013 hat der Kreis Coesfeld bei der Agentur für Arbeit die Förderung des Berufswahlorientierungsprojekts im Schuljahr 2013/14 nach § 33 Satz 2 SGB II in Höhe von 55.499 €   auf der Grundlage des nachstehenden Finanzierungskonzepts beantragt:

 

 

Finanzierungskonzept

Finanzierungsanteil Kreis Coesfeld

               55.501 €

Finanzierungsanteil BA nach § 33 SGB III

               55.499 €

Spenden (Volksbanken)

               30.000 €

Summe

            141.000 €

 

Nach Gesprächen mit der Agentur für Arbeit ist damit zu rechnen, dass eine Förderung in Höhe von 45.000 € (bisheriger Förderungsumfang) gesichert ist. Inwieweit die darüber hinaus gehenden Mittel zur Verfügung gestellt werden können, ist derzeit noch nicht geklärt. Zum aktuellen Beantwortungsstand des Antrages bei der Agentur für Arbeit wird in den Sitzungen berichtet. 

Die Volksbanken im Kreis Coesfeld entscheiden am 18.08.2013 über die Fortsetzung der Projektförderung im bisherigen Umfang von 30.000 €. Über den aktuellen Sachstand kann daher voraussichtlich in den Sitzungen informiert werden.

 

II.  Lösung

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das Berufswahlorientierungsprojekt „BN“ auch im Schuljahr 2013/14 durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach Einschätzung der Agentur für Arbeit unter Hinweis auf das neue Übergangssystem letztmalig mit einer Förderung zu rechnen ist.

Vor diesem Hintergrund erscheint es im Interesse aller Beteiligten nicht sinnvoll, implementierte Projekte auslaufen zu lassen und für einen Überbrückungszeitraum von einem Jahr Änderungen vorzunehmen.

Gleiches gilt für die beiden Schulen, die bislang den geva-Test eingesetzt haben. Auch diese beiden Schulen sollen wieder einen Zuschuss zu den nachgewiesenen Kosten erhalten.

 

Aufhebung des Sperrvermerks:

Sobald die beantragte Förderung der Agentur für Arbeit in Höhe von mindestens 45.000 € zugesagt und der Spendenbeitrag der Volksbanken von 30.000 € abgesichert ist, wird der Sperrvermerk von 120.000 € aufgehoben.

 

 

III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die über den Betrag von 120.000 € hinausgehenden Aufwendungen – lt. Kostenkalkulation  21.000 € - können durch Einsparungen im Haushaltsjahr 2013 im Produktbereich 40 – Schule und Bildung und ggf. durch eine erhöhte Förderung der Agentur für Arbeit (beantragt 55.499 €) gedeckt werden.

 

 

V. Alternativen

Die Aufhebung des Sperrvermerks erfolgt nicht.

Bei einer Durchführung des BN-Projektes in Trägerschaft des Kreises gibt es aus vergaberechtlichen Gründen keine Alternativen zu der lt. Beschlussvorschlag vorgesehenen Verfahrensweise.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Laut Sperrvermerk entscheidet der Kreistag über die Bereitstellung der Mittel im Rahmen eines Durchführungsbeschlusses.