Beschlussvorschlag:
1. Im Schuljahr 2013/2014 wird das Berufswahlorientierungsprojekt „Berufsnavigator“ in Trägerschaft des Kreises Coesfeld durchgeführt, wenn die Bedingungen unter Ziffer 3 erfüllt sind
2. Allen interessierten Haupt-, Gesamt-, Realschulen und Gymnasien im Kreis Coesfeld wird die Teilnahme am Projekt ermöglicht. Den zwei in Frage kommenden Schulen, die bisher den geva-Test in eigener Trägerschaft favorisiert haben, werden anteilig Kreismittel und Mittel der Volksbanken zur Verfügung gestellt.
3.
Der Sperrvermerk
auf die
im Haushalt 2013 eingestellten
Finanzmittel von 120.000 € (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03
Serviceleistungen) wird aufgehoben, wenn die beantragte
Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld und die Spendenmittel der Volksbanken im
Kreis zugesichert sind.
Begründung:
I. Problem
Im
Kreishaushalt 2013 (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen)
sind für die Durchführung eines
Berufswahlorientierungsprojektes im Schuljahr 2013/14 – wie in den Vorjahren
- Aufwendungen in Höhe von 120.000 €
veranschlagt. Gleichzeitig sind Erträge in Höhe von 75.000 € - und zwar 45.000
€ Fördermittel der Agentur für Arbeit und 30.000 € Spendenmittel ausgewiesen.
Über
einen Sperrvermerk ist sichergestellt, dass der Kreistag über die
Bereitstellung der Mittel im Rahmen eines Durchführungsbeschlusses auf der
Grundlage folgender Punkte entscheidet:
-
Beratungsergebnis
im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
-
Erkenntnisse
über die Ausgestaltung des neuen Übergangssystems Schule – Beruf durch das Land
NRW
-
Bereitstellung
von Fördermitteln der Agentur für Arbeit und Spendenmitteln.
Zu den beiden erstgenannten Punkten wird auf die Sitzungsvorlage SV-8-941 verwiesen.
Der
Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld hat sich in
der Sitzung am 16.07.2013 einstimmig für die Fortführung des
Berufswahlorientierungsprojektes im Schuljahr 2013/14 ausgesprochen.
Für die Umsetzung der Maßnahme im Schuljahr 2013/14 wird von Kosten in Höhe von 141.000 € ausgegangen. Die Kalkulation der Kosten erfolgte auf Grundlage folgender Annahmen:
- Eine erwartete Teilnehmerzahl von 2.350 Schüler/innen.
- Die Testkosten belaufen sich auf 60 € je Schüler/in. Hierin enthalten ist der Aufwand für die Projektorganisation.
Kostenkalkulation BN |
|
Testkosten pro Schüler |
60,00 € |
Schüler/innen |
ca. 2.350
|
Summe Testkosten |
ca. 141.000 € |
Projektorganisation |
über BN-GmbH |
Gesamt |
ca. 141.000 € |
Zwei
Schulen haben bisher den geva-Test eingesetzt. Die beiden Schulen haben entsprechend
dem Kreistagsbeschluss vom 27.06.2012 im Schuljahr 2012/13 anteilig Kreismittel
und Spendenmittel der Volksbanken erhalten. Die Agentur für Arbeit beteiligt
sich nicht an der Bezuschussung des Einsatzes des geva-Tests durch den Kreis.
In der
erwarteten Teilnehmerzahl von 2.350 sind
auch die Schüler/innen der beiden Schulen berücksichtigt, die bislang den
geva-Test eingesetzt haben.
Am
18.07.2013 hat der Kreis Coesfeld bei der Agentur für Arbeit die Förderung des
Berufswahlorientierungsprojekts im Schuljahr 2013/14 nach § 33 Satz 2 SGB II in
Höhe von 55.499 € auf der Grundlage des
nachstehenden Finanzierungskonzepts beantragt:
Finanzierungskonzept |
|
Finanzierungsanteil Kreis Coesfeld |
55.501 € |
Finanzierungsanteil BA nach § 33 SGB III |
55.499 € |
Spenden (Volksbanken) |
30.000 € |
Summe |
141.000 € |
Nach
Gesprächen mit der Agentur für Arbeit ist damit zu rechnen, dass eine Förderung
in Höhe von 45.000 € (bisheriger Förderungsumfang) gesichert ist. Inwieweit die
darüber hinaus gehenden Mittel zur Verfügung gestellt werden können, ist
derzeit noch nicht geklärt. Zum aktuellen Beantwortungsstand des Antrages bei
der Agentur für Arbeit wird in den Sitzungen berichtet.
Die
Volksbanken im Kreis Coesfeld entscheiden am 18.08.2013 über die Fortsetzung
der Projektförderung im bisherigen Umfang von 30.000 €. Über den aktuellen
Sachstand kann daher voraussichtlich in den Sitzungen informiert werden.
II. Lösung
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das Berufswahlorientierungsprojekt „BN“ auch im Schuljahr 2013/14 durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach Einschätzung der Agentur für Arbeit unter Hinweis auf das neue Übergangssystem letztmalig mit einer Förderung zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund erscheint es im Interesse aller Beteiligten nicht sinnvoll, implementierte Projekte auslaufen zu lassen und für einen Überbrückungszeitraum von einem Jahr Änderungen vorzunehmen.
Gleiches gilt für die beiden Schulen, die bislang den geva-Test eingesetzt haben. Auch diese beiden Schulen sollen wieder einen Zuschuss zu den nachgewiesenen Kosten erhalten.
Aufhebung des Sperrvermerks:
Sobald die beantragte Förderung der Agentur für Arbeit in Höhe von mindestens 45.000 € zugesagt und der Spendenbeitrag der Volksbanken von 30.000 € abgesichert ist, wird der Sperrvermerk von 120.000 € aufgehoben.
III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die über den Betrag von 120.000 €
hinausgehenden Aufwendungen – lt. Kostenkalkulation 21.000 € - können durch Einsparungen im
Haushaltsjahr 2013 im Produktbereich 40 – Schule und Bildung und ggf. durch
eine erhöhte Förderung der Agentur für Arbeit (beantragt 55.499 €) gedeckt
werden.
V. Alternativen
Die Aufhebung des Sperrvermerks erfolgt nicht.
Bei einer Durchführung des BN-Projektes in Trägerschaft des Kreises gibt es aus vergaberechtlichen Gründen keine Alternativen zu der lt. Beschlussvorschlag vorgesehenen Verfahrensweise.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Laut Sperrvermerk entscheidet der Kreistag über die Bereitstellung der Mittel im Rahmen eines Durchführungsbeschlusses.