Beschlussvorschlag:
Der
Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Der
fortgeschriebene Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld tritt mit
sofortiger Wirkung in Kraft.
Begründung:
I. Problem
Nach § 5a Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist jede Dienststelle mit
mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für
Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan
aufzustellen. Des weiteren ist nach Ablauf des Frauenförderplans ein Bericht
über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und
gemeinsam mit der Fortschreibung des Frauenförderplans vorzulegen.
Der letzte, für die Jahre 2010 bis 2012 erstellte Frauenförderplan für
die Kreisverwaltung Coesfeld ist nun für den nächsten 3-Jahres-Zeitraum, d.h.
für die Jahre 2013 bis 2015 fortzuschreiben. Gleichzeitig ist für den
vergangenen 3-Jahres-Zeitraum, d.h. für die Jahre 2010 bis 2012 ein Bericht
über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und
dem Kreistag vorzulegen.
II. Lösung
Gleichstellungsbeauftragte und Personalabteilung haben gemeinsam die
Fortschreibung des Frauenförderplans sowie den Bericht über die
Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen erarbeitet.
Der Entwurf zur Fortschreibung des Frauenförderplans mit zugehörigem
Bericht ist als Anlage beigefügt.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gemäß § 26 Abs. 1
Kreisordnung in Verbindung mit § 5a Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz.